Schwerpunkt Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

arzt-stethoskop

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiter­­bil­­dung im Schwer­­punkt Spezi­elle Geburts­­hilfe und Peri­na­ta­l­­me­­di­­zin ist aufbau­end auf der Fach­a­rz­t­wei­ter­­bil­­dung die Erlan­­gung der Schwer­­punk­t­­kom­­pe­tenz nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zei­ten und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte.

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiter­bil­der an einer Weiter­bil­dungs­stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können
6 Monate Weiter­bil­dung in Human­ge­ne­tik oder Neona­to­lo­gie ange­rech­net werden
bis zu 12 Monate während der Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung abge­leis­tet werden
bis zu 12 Monate im ambu­lan­ten Bereich abge­leis­tet/ange­rech­net werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der Erken­nung und Behand­lung mater­na­ler und feta­ler Erkran­kun­gen höhe­ren Schwie­rig­keits­gra­des einschließ­lich inva­si­ver und opera­ti­ver Maßnah­men und der Erst­ver­sor­gung des gefähr­de­ten Neuge­bo­re­nen
der Erken­nung feto­ma­ter­na­ler Risi­ken
der Erken­nung und Behand­lung von feta­len Entwick­lungs­stö­run­gen, Fehl­bil­dun­gen und Erkran­kun­gen
der Betreu­ung der Risi­ko­schwan­ger­schaft und Leitung der Risi­ko­ge­burt
der Bera­tung der Pati­en­tin bzw. des Paares bei geziel­ten präna­tal­dia­gno­s­ti­schen Frage­stel­lun­gen sowie weiter­füh­rende Diagno­s­tik
Defi­­nierte Unter­­su­chungs- und Behan­d­­lungs­­­ver­­fah­ren:
Ultra­schall­un­ter­su­chun­gen einschließ­lich Dopp­ler-Sono­gra­phien des Fetus und seiner Gefäße sowie fetale Echo­kar­dio­gra­phie
Über­wa­chung bei erhöh­tem Risiko zur diffe­ren­zier­ten Zustands­dia­gno­s­tik des Feten
Leitung von Risi­ko­ge­bur­ten und geburts­hilf­li­chen Notfall­si­tua­ti­o­nen einschließ­lich Notfall­maß­nah­men und Wieder­be­le­bung beim Neuge­bo­re­nen
inva­sive prä- und peri­na­tale Eingriffe, z. B. Amnio­zen­te­sen, Chori­o­n­zot­ten­bi­op­sien, Nabel­schnur­punk­ti­o­nen, Punk­ti­o­nen aus feta­len Körper­höh­len, Amni­on­drai­na­gen
opera­tive Entbin­dun­gen bei Risi­ko­schwan­ger­schaf­ten einschließ­lich Becke­n­end­la­gen­ent­wick­lung, Versor­gung kompli­zier­ter Geburts­ver­let­zun­gen, Resec­ti­o­nes und Entwick­lung von Mehr­lin­gen

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

der Erkennung und Behandlung maternaler und fetaler Erkrankungen höheren Schwierigkeitsgrades einschließlich invasiver und operativer Maßnahmen und der Erstversorgung des gefährdeten Neugeborenen
der Erkennung fetomaternaler Risiken
der Erkennung und Behandlung von fetalen Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen, Erkrankungen
der Betreuung der Risikoschwangerschaft und Leitung der Risikogeburt
der Beratung der Patientin bzw. des Paares bei gezielten pränataldiagnostischen Fragestellungen sowie weiterführende Diagnostik

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

Ultraschalluntersuchungen einschließlich Doppler-Sonographien des Fetus und seiner Gefäße sowie fetale Echokardiographie
200
Überwachung bei erhöhtem Risiko zur differenzierten Zustandsdiagnostik des Feten
500
Leitung von Risikogeburten und geburtshilflichen Notfallsituationen einschließlich Notfallmaßnahmen und Wiederbelebung beim Neugeborenen
400
invasive prä- und perinatale Eingriffe, z. B. Amniozentesen, Chorionzottenbiopsien, Nabelschnurpunktionen, Punktionen aus fetalen Körperhöhlen, Amniondrainagen
BK
operative Entbindungen bei Risikoschwangerschaften einschließlich Beckenendlagenentwicklung, Versorgung komplizierter Geburtsverletzungen, Re-Sektiones und Entwicklung von Mehrlingen
100

BK (Basis­kennt­nisse) bedeu­tet, dass Grund­kennt­nisse und Erfah­run­gen hierzu erfor­der­lich sind. Der Nach­weis einer Mindest­zahl von entspre­chen­den Unter­su­chun­gen/Behand­lun­gen ist hier nicht erfor­der­lich.

Übergangsbestimmungen:

1.
Ärzte, die die Aner­ken­nung der Fakul­ta­ti­ven Weiter­bil­dung „Gynä­ko­lo­gi­sche Endo­kri­no­lo­gie und Repro­duk­ti­ons­me­di­zin“ erwor­ben haben, sind berech­tigt, die Schwer­punkt­be­zeich­nung „Gynä­ko­lo­gi­sche Endo­kri­no­lo­gie und Repro­duk­ti­ons­me­di­zin“ zu führen.
2.
Ärzte, die die Aner­ken­nung der Fakul­ta­ti­ven Weiter­bil­dung „Spe­zi­elle Geburts­hilfe und Peri­na­tal­me­di­zin“ erwor­ben haben, sind berech­tigt, die Schwer­punkt­be­zeich­nung „Spe­zi­elle Geburts­hilfe und Peri­na­tal­me­di­zin“ zu führen.

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