Weiterbildungszeit:
Weiterbildungsinhalt:
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
BK (Basiskenntnisse) bedeutet, dass Grundkenntnisse und Erfahrungen hierzu erforderlich sind. Der Nachweis einer Mindestzahl von entsprechenden Untersuchungen/Behandlungen ist hier nicht erforderlich.
Übergangsbestimmungen:
Nützliche Informationen

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Weiterbildungszeugnis
Das Weiterbildungszeugnis muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Bei gemeinsam erteilten Befugnissen müssen alle Weiterbildungsbefugten das Zeugnis unterschreiben. Bei mehreren Weiterbildungsstätten ist die Weiterbildungszeit an jeder einzelnen Weiterbildungsstätte anzugeben. In den Nebenbestimmungen oder der Weiterbildungsordnung geforderte Abschnitte/Rotationen (z. B. Intensivmedizin, Notaufnahme) müssen explizit als eigene Tätigkeitsabschnitte mit Anfangs- und Enddatum aufgeführt werden.
Alle aktuell gültigen Weiterbildungsbefugnisse mit den enthaltenen Nebenbestimmungen, Rotationen und Auflagen können im „Meine-BLÄK"-Portal eingesehen werden.