Sozialmedizin

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung Sozi­al­me­di­zin umfasst in Ergän­zung zu einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Bewer­tung von Art und Umfang gesund­heit­li­cher Störun­gen und deren Auswir­kun­gen auf die Leis­tungs­fä­hig­keit im beruf­li­chen und sozi­a­len Umfeld unter Einbe­zie­hung der Klas­si­fi­ka­ti­o­nen von Funk­ti­ons­fä­hig­keit, Behin­de­rung und Gesund­heit, deren Einord­nung in die Rahmen­be­din­gun­gen der sozi­a­len Siche­rungs­sys­teme und die Bera­tung der Sozi­al­leis­tungs­trä­ger in Fragen der medi­zi­ni­schen Versor­gung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in Sozi­al­me­di­zin nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte sowie der Weiter­bil­dungs­kurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als Facharzt oder 4 Jahre Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung bei einem Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbilder für Sozialmedizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3
160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen
und
160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung
den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger, z. B. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung, Sozialhilfe und Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen
der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag
der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung und solidarisch organisierten Rechtsansprüchen und Hilfen sowie Beratungstätigkeit
den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitätsmanagements
den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention
den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen
den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung
der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und aufgrund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung
der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechtes

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung
den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger, z. B. Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung, Sozialhilfe, Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen
der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag
der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung, solidarisch organisierten Rechtsansprüchen, Hilfen sowie Beratungstätigkeit
den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitätsmanagements
den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention
den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen
den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung
der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und auf Grund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung
der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechts

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