Sozialmedizin

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­­bil­­dung Sozi­a­l­­me­­di­­zin umfasst in Ergän­­zung zu einer Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz die Bewer­tung von Art und Umfang gesun­d­heit­­li­cher Störun­­gen und deren Auswir­­kun­­gen auf die Leis­tungs­­­fä­hig­keit im beruf­­li­chen und sozi­a­len Umfeld unter Einbe­­zie­hung der Klas­­si­­fi­­ka­ti­o­­nen von Funk­ti­­ons­­fä­hig­keit, Behin­­de­rung und Gesun­d­heit, deren Einord­­nung in die Rahmen­­­be­­din­­gun­­gen der sozi­a­len Siche­rungs­­­sys­teme und die Bera­tung der Sozi­a­l­leis­tungs­­trä­­ger in Fragen der medi­­zi­­ni­­schen Versor­­gung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­­bil­­dung ist die Erlan­­gung der fach­­li­chen Kompe­tenz in Sozi­a­l­­me­­di­­zin nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte sowie der Weiter­­bil­­dungs­­­kurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Aner­ken­nung als Fach­a­rzt oder 4 Jahre Weiter­bil­dung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiter­bil­der für Sozi­al­me­di­zin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3
160 Stun­den Grund­kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozi­al­me­di­zin oder Reha­bi­li­ta­ti­ons­we­sen
und
160 Stun­den Aufbau­kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozi­al­me­di­zin

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
den recht­li­chen Grund­la­gen einschließ­lich des Systems der sozi­a­len Sicher­heit und dessen Glie­de­rung
den Aufga­ben und Struk­tu­ren der Sozi­al­leis­tungs­trä­ger, z. B. Kran­ken-, Pflege-, Renten- und Unfall­ver­si­che­rung, Arbeits- und Versor­gungs­ver­wal­tung, Sozi­al­hilfe und Sozi­al­leis­tun­gen im öffent­li­chen Dienst
der Leis­tungs­dia­gno­s­tik und den Beur­tei­lungs­kri­te­rien bei ausge­wähl­ten Krank­heits­grup­pen
den sozi­al­me­di­zi­nisch rele­van­ten leis­tungs­recht­li­chen Begrif­fen
der Beur­tei­lung gesund­heit­li­cher Einschrän­kun­gen und ihrer Auswir­kun­gen auf die Leis­tungs­fä­hig­keit im Erwerbs­le­ben und Alltag
der Vermitt­lung zwischen indi­vi­du­el­ler gesund­heit­li­cher Einschrän­kung und soli­da­risch orga­ni­sier­ten Rechts­ansprü­chen und Hilfen sowie Bera­tungs­tä­tig­keit
den Grund­la­gen und Grund­sät­zen der Reha­bi­li­ta­tion einschließ­lich des Quali­täts­ma­na­ge­ments
den Möglich­kei­ten der Gesund­heits­för­de­rung und Präven­tion
den arbeits­me­di­zi­ni­schen Grund­be­grif­fen
den Grund­la­gen der Epide­mi­o­lo­gie, Doku­men­ta­tion, Statis­tik und Gesund­heits­be­richt­er­stat­tung
der Bera­tung der Sozi­al­leis­tungs­trä­ger in Fragen der medi­zi­ni­schen Versor­gung
der Erstel­lung sozi­al­me­di­zi­ni­scher Gutach­ten nach Akten­lage und aufgrund von Reha­bi­li­ta­ti­ons­ent­las­sungs­be­rich­ten einschließ­lich Leis­tungs­be­ur­tei­lung
der Erstel­lung von Gutach­ten für Sozi­al­leis­tungs­trä­ger unter Berück­sich­ti­gung von Frage­stel­lun­gen der Arbeits­fä­hig­keit, Erwerbs­fä­hig­keit, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung, Berufs­för­de­rung, Sozi­al­ge­richts­bar­keit und des Versor­gungs­rech­tes

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
den rechtlichen Grundlagen einschließlich des Systems der sozialen Sicherheit und dessen Gliederung
den Aufgaben und Strukturen der Sozialleistungsträger, z. B. Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfallversicherung, Arbeits- und Versorgungsverwaltung, Sozialhilfe, Sozialleistungen im öffentlichen Dienst
der Leistungsdiagnostik und den Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen
den sozialmedizinisch relevanten leistungsrechtlichen Begriffen
der Beurteilung gesundheitlicher Einschränkungen und ihrer Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und Alltag
der Vermittlung zwischen individueller gesundheitlicher Einschränkung, solidarisch organisierten Rechtsansprüchen, Hilfen sowie Beratungstätigkeit
den Grundlagen und Grundsätzen der Rehabilitation einschließlich des Qualitätsmanagements
den Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Prävention
den arbeitsmedizinischen Grundbegriffen
den Grundlagen der Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
der Beratung der Sozialleistungsträger in Fragen der medizinischen Versorgung
der Erstellung sozialmedizinischer Gutachten nach Aktenlage und auf Grund von Rehabilitationsentlassungsberichten einschließlich Leistungsbeurteilung
der Erstellung von Gutachten für Sozialleistungsträger unter Berücksichtigung von Fragestellungen der Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Berufsförderung, Sozialgerichtsbarkeit und des Versorgungsrechts

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