Spezielle Schmerztherapie

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­­bil­­dung Spezi­elle Schmer­z­the­ra­pie umfasst in Ergän­­zung zu einer Fach­a­rz­t­­kom­­pe­tenz die Erken­­nung und Behan­d­­lung chro­­nisch schmer­z­­kran­ker Pati­en­ten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warn­­funk­tion verlo­ren und einen selbst­­stän­­di­­gen Krank­heits­­wert erlangt hat.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­­bil­­dung ist die Erlan­­gung der fach­­li­chen Kompe­tenz in Spezi­elle Schmer­z­the­ra­pie nach Ableis­tung der vorge­­schrie­­be­­nen Weiter­­bil­­dungs­­­zeit und Weiter­­bil­­dungs­­in­halte sowie des Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­ses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Aner­ken­nung als Fach­a­rzt in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Weiter­bil­der gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiter­bil­der für Spezi­elle Schmerz­the­ra­pie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3
80 Stun­den Kurs-Weiter­bil­dung gemäß § 4 Abs. 8 in Spezi­elle Schmerz­the­ra­pie

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­­nis­­sen, Erfah­run­­gen und Fertig­kei­ten in
der Erhe­bung einer stan­dar­di­sier­ten Schmer­zana­mnese einschließ­lich der Auswer­tung von Fremd­be­fun­den
der Schmer­z­ana­lyse sowie der diffe­ren­zi­al­dia­gno­s­ti­schen Abklä­rung der Schmerz­krank­heit unter Berück­sich­ti­gung psycho­lo­gi­scher, arbeits- und sozi­al­me­di­zi­ni­scher Gesichts­punkte
psycho­so­ma­ti­sche Diagno­s­tik bei chro­ni­schen Schmerz­pa­ti­en­ten
der einge­hen­den Bera­tung des Pati­en­ten und der gemein­sa­men Fest­le­gung der Thera­pi­e­ziele
den inva­si­ven und nicht inva­si­ven Metho­den der Akut­schmerz­the­ra­pie
dem Einsatz schmerz­the­ra­peu­ti­scher Verfah­ren
Schmerz­be­wäl­ti­gungs­trai­ning einschließ­lich Entspan­nungs­ver­fah­ren
der Aufstel­lung eines inhalt­lich und zeit­lich gestuf­ten Thera­pie­pla­nes einschließ­lich der zur Umset­zung des Thera­pie­pla­nes erfor­der­li­chen inter­dis­zi­pli­nären Koor­di­na­tion der Ärzte und sons­ti­gen am Thera­pie­plan zu betei­li­gen­den Perso­nen und Einrich­tun­gen
der stan­dar­di­sier­ten Doku­men­ta­tion des schmerz­the­ra­peu­ti­schen Behand­lungs­ver­lau­fes
medi­ka­men­tö­sen Kurz­zeit-, Lang­zeit- und Dauer­the­ra­pien sowie in der termi­na­len Behand­lungs­phase
Defi­­nierte Unter­­su­chungs- und Behan­d­­lungs­­­ver­­fah­ren:
spezi­fi­sche Phar­ma­ko­the­ra­pie
multi­mo­dale Thera­pie in inter­dis­zi­pli­närer Zusam­me­n­a­r­beit
diagno­s­ti­sche und thera­peu­ti­sche Lokal- und Leitungs­an­äs­the­sien
Stimu­la­ti­ons­tech­ni­ken, z. B. trans­ku­tane elek­tri­sche Nerven­sti­mu­la­tion
spezi­fi­sche Verfah­ren der manu­el­len Diagno­s­tik und physi­ka­li­schen Thera­pie
für Gebiete mit konser­va­ti­­ven Weiter­­bil­­dungs­­in­ha­l­ten zusätz­­lich:
Entzugs­be­hand­lung bei Medi­ka­men­te­n­ab­hän­gig­keit
für Gebiete mit opera­ti­­ven Weiter­­bil­­dungs­­in­ha­l­ten zusätz­­lich:
Dener­va­ti­ons­ver­fah­ren und/oder augmen­ta­tive Verfah­ren, z. B. Neuro­lyse, zentrale Stimu­la­tion
für Gebiete mit konser­va­tiv-inter­­ven­ti­o­­nel­len Weiter­­bil­­dungs­­in­ha­l­ten zusätz­­lich:
inter­ven­ti­o­nelle Verfah­ren, z. B. plexus- und rücken­marks­nahe Verfah­ren, Spinal-Cord-Stimu­la­tion und Sympa­thi­kus­blo­cka­den

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Erhebung einer standardisierten Schmerzanamnese einschließlich der Auswertung von Fremdbefunden
der Schmerzanalyse sowie der differenzialdiagnostischen Abklärung der Schmerzkrankheit unter Berücksichtigung psychologischer, arbeits- und sozialmedizinischer Gesichtspunkte
psychosomatischer Diagnostik bei chronischen Schmerzpatienten
der eingehenden Beratung des Patienten und der gemeinsamen Festlegung der Therapieziele
den invasiven und nichtinvasiven Methoden der Akutschmerztherapie
dem Einsatz schmerztherapeutischer Verfahren
Schmerzbewältigungstraining einschließlich Entspannungsverfahren
der Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung des Therapieplanes erforderlichen interdisziplinären Koordination der Ärzte und sonstigen am Therapieplan zu beteiligenden Personen und Einrichtungen
der standardisierten Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufes
medikamentösen Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapien sowie in der terminalen Behandlungsphase

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

spezifische Pharmakotherapie
100
multimodale Therapie in interdisziplinärer Zusammenarbeit
50
diagnostische und therapeutische Lokal- und Leitungsanästhesien
25
Stimulationstechniken, z. B. transkutane elektrische Nervenstimulation
25
spezifische Verfahren der manuellen Diagnostik und physikalischen Therapie
25

Für Gebiete mit konser­va­ti­ven Weiter­bil­dungs­in­hal­ten zusätz­lich:

Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit
25

Für Gebiete mit opera­ti­ven Weiter­bil­dungs­in­hal­ten zusätz­lich:

Denervationsverfahren und/oder augmentative Verfahren, z. B. Neurolyse, zentrale Stimulation
25

Für Gebiete mit konser­va­tiv-inter­ven­ti­o­nel­len Weiter­bil­dungs­in­hal­ten zusätz­lich:

interventionelle Verfahren, z. B. plexus- und rückenmarksnahe Verfahren, Spinal Cord Stimulation, davon
50
Sympathikusblockaden
10

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