Spezielle Viszeralchirurgie

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Definition:

Die Zusatz-Weiter­bil­dung „Spe­zi­elle Viszeral­chir­ur­gie“ umfasst in Ergän­zung zur Fach­a­rzt­kom­pe­tenz die Vorbeu­gung, Erken­nung, Behand­lung, Nach­be­hand­lung und Reha­bi­li­ta­tion von Erkran­kun­gen, Verlet­zun­gen, Infek­ti­o­nen, Fehl­bil­dun­gen inne­rer Organe, insbe­son­dere der gastro­en­te­ro­lo­gi­schen und endo­kri­nen Organe.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiter­bil­dung ist die Erlan­gung der fach­li­chen Kompe­tenz in spezi­el­ler Viszeral­chir­ur­gie nach Ableis­tung der vorge­schrie­be­nen Weiter­bil­dungs­zeit und Weiter­bil­dungs­in­halte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als „Facharzt für Viszeralchirurgie“

Weiterbildungszeit:

36 Monate bei einem Weiterbilder für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3,
davon können bis zu
12 Monate während der Facharztweiterbildung bei einem Weiterbilder für Spezielle Viszeralchirurgie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kennt­nis­sen, Erfah­run­gen und Fertig­kei­ten in
der Erkennung und nicht operativen sowie operativen Behandlung einschließlich der postoperativen Überwachung von komplexeren Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroenterologischen und endokrinen Organe
der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
der Durchführung von Operationen höherer Schwierigkeitsgrade einschließlich endoskopischer, laparoskopischer und minimal-invasiver Operationsverfahren
der Erhebung dazu erforderlicher intraoperativer radiologischer Befunde unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren wie radiologisch und radiologisch-endoskopischen Verfahren sowie von endosonographischen Untersuchungen des Gastrointestinaltraktes
der interdisziplinären Indikationsstellung zu gastroenterologischen, onkologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
speziellen instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden einschließlich ultraschallgesteuerter diagnostischer und therapeutischer Eingriffe
Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien

Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C
der Erkennung und nicht operativen sowie operativen Behandlung einschließlich der postoperativen Überwachung von komplexeren Erkrankungen, Verletzungen, Infektionen, Fehlbildungen innerer Organe, insbesondere der gastroenterologischen und endokrinen Organe
der Indikationsstellung zur operativen und konservativen Behandlung einschließlich der Risikoeinschätzung und prognostischen Beurteilung
der Durchführung von Operationen höherer Schwierigkeitsgrade einschließlich endoskopischer, laparoskopischer und minimalinvasiver Operationsverfahren
der Erhebung dazu erforderlicher intraoperativer radiologischer Befunde unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
der Mitwirkung bei interdisziplinären interventionellen Verfahren wie radiologisch und radiologisch-endoskopischen Verfahren sowie von endosonographischen Untersuchungen des Gastrointestinaltraktes
der interdisziplinären Indikationsstellung zu gastroenterologischen, onkologischen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Behandlungsverfahren
speziellen instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden einschließlich ultraschallgesteuerter diagnostischer und therapeutischer Eingriffe
Durchführung und Befundung von Koloskopien und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren

ultraschallgesteuerte diagnostische und therapeutische Eingriffe
25
Koloskopie, Sigmoidoskopie und Ösophago-Gastro-Duodenoskopien
50
Eingriffe an endokrinen Organen, davon
30
an Nebenschilddrüsen, Nebennieren
5
Thorakotomien, Thorakoskopien im Rahmen von gastroenterologischen und endokrinen Eingriffen
10
Eingriffe in der Bauchhöhle und an der Bauchwand, davon
300
am Magen, davon
25
Resektionen, Gastrektomien
10
an der Leber (resezierende Eingriffe)
10
an den Gallenwegen, davon
10
biliodigestive Anastomosen
5
am Pankreas (resezierende und drainierende Eingriffe)
10
an der Milz einschließlich milzerhaltende Eingriffe
5
am Dünndarm
40
am Dickdarm, davon
50
Kolonresektionen
30
Anlage und Korrektureingriffe enteraler Stomata
10
am Rektum, davon
30
anteriore Resektionen
10
abdominoperineale Rektumexstirpation
5
transanale Eingriffe
5
Sonstige Eingriffe in der Bauchhöhle und an der Bauchwand, davon
35
Notfalleingriffe des Bauchraums, z. B. bei Ileus, Blutung, Peritonitis
15
Reoperationen
10
Narbenhernien und Rezidivhernien
10
Komplexe proktologische Operationen
30
Eingriffe bei Abdominaltrauma
5
Eingriffe an endokrinen Organen, davon
30
an Nebenschilddrüsen, Nebennieren
5
minimalinvasive Eingriffe, davon
65
diagnostische Laparoskopien
15
laparoskopische Cholezystektomien
25
Hernienverschlüsse, Adhäsioloyen, Appendektomien, Fundoplikationes, Sigmaresektionen
25

Übergangsbestimmungen:

1.
Ärzte, die die Anerkennung als „Facharzt Visceralchirurgie“ auf der Grundlage der Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der bis zum 31. März 2011 geltenden Fassung erworben haben, sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung
„Spezielle Viszeralchirurgie“ zu führen.
2.
Ärzte mit der Anerkennung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Visceralchirurgie“ sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Spezielle Viszeralchirurgie“ zu führen.

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