Ärztliche Weiterbildung bezweckt das Erlernen besonderer ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs.
Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung, bei Weiterbildungsgängen nach den Vorgaben der außer Kraft getretenen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 (WBO 2004) zusätzlich auch nach den dazugehörigen Richtlinien.
Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form und wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit angemessener Vergütung an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter verantwortlicher Leitung befugter Ärzte (Weiterbilder) in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.
Der Erfolg der Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildern erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Urkunde bestätigt und führt zu
- einer Facharztbezeichnung in einem Gebiet,
- einer Schwerpunktbezeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes oder
- einer Zusatzbezeichnung
Facharztbezeichnung
Facharztbezeichnung
Nach Abschluss des Hochschulstudiums und Erhalt der Berufserlaubnis (Approbation) können sich Ärzte in einem im Abschnitt B der Weiterbildungsordnung aufgeführten Gebiet / einer Facharztkompetenz zum Facharzt weiterbilden. Informationen zu den einzelnen Facharztbezeichnungen finden Sie hier.
Die Gebietsdefinition bestimmt die Grenzen der fachärztlichen Tätigkeit. Die in der Facharztkompetenz vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte beschränken nicht die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit im Gebiet.
Schwerpunktbezeichnung
Schwerpunktbezeichnung
Nach dem Erwerb einer Facharztkompetenz können Ärzte in einzelnen Gebieten eine zusätzliche Qualifikation durch den Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung erlangen.
Schwerpunkt im Sinne der Weiterbildungsordnung ist eine auf der Facharztweiterbildung aufbauende oder der Facharztweiterbildung zugehörige Spezialisierung im Gebiet.
Nach derzeit geltendem Weiterbildungsrecht dürfen Weiterbildungszeiten in einem Schwerpunkt nicht während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden, sofern in Abschnitt B der Weiterbildungsordnung nichts anderes festgelegt ist.
Informationen zu den einzelnen Schwerpunktbezeichnungen finden Sie hier.
Zusatzbezeichnung
Zusatzbezeichnung
Zusatz-Weiterbildung im Sinn der Weiterbildungsordnung ist eine Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten (zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten), die nach Maßgabe des Abschnittes C zusätzlich zu einer oder ohne eine Facharzt- und Schwerpunktweiterbildung erworben werden kann. Die Gebietsgrenzen werden durch eine Zusatz- Weiterbildung nicht erweitert.
Sind für den Erwerb einer Zusatzbezeichnung Weiterbildungszeiten verlangt, dürfen diese nicht gleichzeitig mit der Facharzt- oder Schwerpunktweiterbildung abgeleistet werden, sofern in der Weiterbildungsordnung nichts anderes festgelegt ist.
Zusatzbezeichnungen dürfen nur zusammen mit der Bezeichnung „Arzt“, „praktischer Arzt“ oder neben einer Facharztbezeichnung geführt werden.
Sofern in Abschnitt C Zusatzbezeichnungen festgelegt sind, deren Weiterbildungsinhalte umfassend Gegenstand einer fachärztlichen Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung sind, dürfen diese Fachärzte diese Zusatzbezeichnung führen, ohne dass hierfür eine Urkunde ausgestellt wird.
Informationen zu den einzelnen Zusatzbezeichnungen finden Sie hier.
Fragen und Antworten
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Was genau ist Weiterbildung?
Weiterbildung Weiterbildungsordnung
Weiterbildung ist der geregelte und strukturierte Erwerb von in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) festgelegten Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und der Erteilung der Approbation (Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs) besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen.
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Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung?
Weiterbildung Fortbildung Schwerpunkt Zusatzbezeichnung Facharzt
Während Weiterbildung dem Erwerb zusätzlicher Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten dient und bei erfolgreichem Abschluss eine Facharzt- oder Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung geführt werden darf, dient Fortbildung dem berufsbegleitenden Erhalt der Kompetenz.
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Was ist die rechtliche Grundlage für die Weiterbildung?
Weiterbildung Weiterbildungsordnung RichtlinienWO
Die Weiterbildung richtet sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) und den dazugehörigen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
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Welche der verschiedenen Weiterbildungsordnungen gilt für meine Weiterbildung?
Weiterbildung Weiterbildungsordnung Übergangsbestimmungen
Die aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) kann immer in Anspruch genommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die aktuelle Weiterbildungsordnung durch Änderungen verschiedene Fassungen erhalten hat. Vom Beginn der Weiterbildung in Bayern hängt ab, welche Fassung der Weiterbildungsordnung zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Ältere Weiterbildungsordnungen gelten nur im Rahmen der Übergangsbestimmungen, die in § 20 WBO geregelt sind.
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Sind die Kriterien der Weiterbildung in allen deutschen Bundesländern gleich?
Weiterbildung Weiterbildungsordnung
In Deutschland sind für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung die Landesärztekammern zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung ist für die Landesärztekammern nicht bindend. Daher können die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesärztekammern abweichende Bestimmungen enthalten. Ein Arzt in Weiterbildung muss die Zeiten und die Inhalte der Weiterbildungsordnung derjenigen Landesärztekammer nachweisen, bei der er den Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung stellt und deren Kammermitglied er ist.
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Wo kann ich in Deutschland eine Weiterbildung durchlaufen?
Weiterbildung WeiterbildungsbefugnisErmächtigung Weiterbildungsermächtigung
Die Weiterbildung muss unter verantwortlicher Leitung eines von der jeweiligen Landesärztekammer befugten Weiterbilders stattfinden. Der Weiterbilder muss über eine gültige Weiterbildungsbefugnis verfügen. Der Umfang der Befugnis richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsspektrum. Die jeweils zuständige Landesärztekammer führt ein Verzeichnis mit entsprechenden Weiterbildern.