Was ist Weiterbildung?

was-ist-weiterbildung

Ärztliche Weiterbildung bezweckt das Erlernen besonderer ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

Dauer und Inhalt der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung, bei Weiterbildungsgängen nach den Vorgaben der außer Kraft getretenen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 (WBO 2004) zusätzlich auch nach den dazugehörigen Richtlinien.

Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form und wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit angemessener Vergütung an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter verantwortlicher Leitung befugter Ärzte (Weiterbilder) in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.

Der Erfolg der Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildern erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Urkunde bestätigt und führt zu

  • einer Facharztbezeichnung in einem Gebiet,
  • einer Schwerpunktbezeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes oder
  • einer Zusatzbezeichnung

Schwerpunktbezeichnung

Nach dem Erwerb einer Facharztkompetenz können Ärzte in einzelnen Gebieten eine zusätzliche Qualifikation durch den Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung erlangen.
Schwerpunkt im Sinne der Weiterbildungsordnung ist eine auf der Facharztweiterbildung aufbauende oder der Facharztweiterbildung zugehörige Spezialisierung im Gebiet.

Nach derzeit geltendem Weiterbildungsrecht dürfen Weiterbildungszeiten in einem Schwerpunkt nicht während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden, sofern in Abschnitt B der Weiterbildungsordnung nichts anderes festgelegt ist.

Informationen zu den einzelnen Schwerpunktbezeichnungen finden Sie hier.

Zusatzbezeichnung

Zusatz-Weiterbildung im Sinn der Weiterbildungsordnung ist eine Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten (zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten), die nach Maßgabe des Abschnittes C zusätzlich zu einer oder ohne eine Facharzt- und Schwerpunktweiterbildung erworben werden kann. Die Gebietsgrenzen werden durch eine Zusatz- Weiterbildung nicht erweitert.

Sind für den Erwerb einer Zusatzbezeichnung Weiterbildungszeiten verlangt, dürfen diese nicht gleichzeitig mit der Facharzt- oder Schwerpunktweiterbildung abgeleistet werden, sofern in der Weiterbildungsordnung nichts anderes festgelegt ist.

Zusatzbezeichnungen dürfen nur zusammen mit der Bezeichnung "Arzt", "praktischer Arzt" oder neben einer Facharztbezeichnung geführt werden.

Sofern in Abschnitt C Zusatzbezeichnungen festgelegt sind, deren Weiterbildungsinhalte umfassend Gegenstand einer fachärztlichen Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung sind, dürfen diese Fachärzte diese Zusatzbezeichnung führen, ohne dass hierfür eine Urkunde ausgestellt wird.

Informationen zu den einzelnen Zusatzbezeichnungen finden Sie hier.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Fortbildung

gremium

Arzt und Recht

loewe-rechtliche-grundlagen
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-up