Was ist Weiterbildung?

was-ist-weiterbildung

Ärzt­li­che Weiter­bil­dung bezweckt das Erler­nen beson­de­rer ärzt­li­cher Fähig­kei­ten und Fertig­kei­ten nach Ertei­lung der Berech­ti­gung zur Ausübung des ärzt­li­chen Berufs.

Dauer und Inhalt der Weiter­bil­dung rich­ten sich nach den Bestim­mun­gen der Weiter­bil­dungs­ord­nung, bei Weiter­bil­dungs­gän­gen nach den Vorga­ben der außer Kraft getre­te­nen Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 (WBO 2004) zusätz­lich auch nach den dazu­ge­hö­ri­gen Richt­li­nien.

Die Weiter­bil­dung erfolgt in struk­tu­rier­ter Form und wird im Rahmen eines Arbeits­ver­hält­nis­ses mit ange­mes­se­ner Vergü­tung an zuge­las­se­nen Weiter­bil­dungs­stät­ten durch­ge­führt. Sie erfolgt unter verant­wort­li­cher Leitung befug­ter Ärzte (Weiter­bil­der) in prak­ti­scher Tätig­keit und theo­re­ti­scher Unter­wei­sung sowie teil­weise durch die erfolg­rei­che Teil­nahme an aner­kann­ten Kursen.

Der Erfolg der Weiter­bil­dung wird auf Grund der von den Weiter­bil­dern erstell­ten Zeug­nisse und einer Prüfung beur­teilt. Der erfolg­rei­che Abschluss der Weiter­bil­dung wird durch eine Urkunde bestä­tigt und führt zu

  • einer Fach­a­rzt­be­zeich­nung in einem Gebiet,
  • einer Schwer­punkt­be­zeich­nung im Schwer­punkt eines Gebie­tes oder
  • einer Zusatz­be­zeich­nung

Schwer­punkt­be­zeich­nung

Nach dem Erwerb einer Fach­a­rzt­kom­pe­tenz können Ärzte in einzel­nen Gebie­ten eine zusätz­li­che Quali­fi­ka­tion durch den Erwerb einer Schwer­punkt­be­zeich­nung erlan­gen.
Schwer­punkt im Sinne der Weiter­bil­dungs­ord­nung ist eine auf der Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung aufbau­ende oder der Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung zuge­hö­rige Spezi­a­li­sie­rung im Gebiet.

Nach derzeit gelten­dem Weiter­bil­dungs­recht dürfen Weiter­bil­dungs­zei­ten in einem Schwer­punkt nicht während der Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung abge­leis­tet werden, sofern in Abschnitt B der Weiter­bil­dungs­ord­nung nichts ande­res fest­ge­legt ist.

Infor­ma­ti­o­nen zu den einzel­nen Schwer­punkt­be­zeich­nun­gen finden Sie hier.

Zusatz­be­zeich­nung

Zusatz-Weiter­bil­dung im Sinn der Weiter­bil­dungs­ord­nung ist eine Spezi­a­li­sie­rung in Weiter­bil­dungs­in­hal­ten (zusätz­li­che Kennt­nisse und Fähig­kei­ten), die nach Maßgabe des Abschnit­tes C zusätz­lich zu einer oder ohne eine Fach­a­rzt- und Schwer­punkt­wei­ter­bil­dung erwor­ben werden kann. Die Gebiets­gren­zen werden durch eine Zusatz- Weiter­bil­dung nicht erwei­tert.

Sind für den Erwerb einer Zusatz­be­zeich­nung Weiter­bil­dungs­zei­ten verlangt, dürfen diese nicht gleich­zei­tig mit der Fach­a­rzt- oder Schwer­punkt­wei­ter­bil­dung abge­leis­tet werden, sofern in der Weiter­bil­dungs­ord­nung nichts ande­res fest­ge­legt ist.

Zusatz­be­zeich­nun­gen dürfen nur zusam­men mit der Bezeich­nung „Arzt“, „prak­ti­scher Arzt“ oder neben einer Fach­a­rzt­be­zeich­nung geführt werden.

Sofern in Abschnitt C Zusatz­be­zeich­nun­gen fest­ge­legt sind, deren Weiter­bil­dungs­in­halte umfas­send Gegen­stand einer fach­ärzt­li­chen Weiter­bil­dung nach dieser Weiter­bil­dungs­ord­nung sind, dürfen diese Fach­ärzte diese Zusatz­be­zeich­nung führen, ohne dass hier­für eine Urkunde ausge­stellt wird.

Infor­ma­ti­o­nen zu den einzel­nen Zusatz­be­zeich­nun­gen finden Sie hier.

Vielleicht ebenfalls interessant:

Wegweiser

loewe-wegweiser

Fortbildung

gremium

Arzt und Recht

loewe-rechtliche-grundlagen
icon-arrow-download icon-arrow-right-round icon-arrow-right icon-bars icon-checkmark--checked icon-checkmark icon-chevron-left icon-chevron-right icon-contact-external icon-contact icon-down icon-login icon-parapgrah icon-search icon-instagram icon-up