Unbedingt zu beachten ist auch die in der WO bei verschiedenen Zusatzbezeichnungen vorgeschriebene Kursreihenfolge, die eingehalten werden muss.
Vor der Teilnahme
Mit der Weiterbildung kann erst nach Erteilung der Approbation als Arzt begonnen werden. Dies gilt auch für die Teilnahme an Weiterbildungskursen.
Sofern die Weiterbildungsordnung (WO) die Ableistung von Kursen vorschreibt, ist eine vorherige Anerkennung des jeweiligen Kurses und dessen Leiters durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer erforderlich. Diese Kurse müssen den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Dabei sollen die Empfehlungen der Bundesärztekammer berücksichtigt werden.
Die (Muster-)Kursbücher der Bundesärztekammer finden Sie hier:
Link zu den Kursbüchern
Bitte vergewissern Sie sich bei der jeweiligen Landesärztekammer, in deren Bereich Sie einen Weiterbildungskurs für den Erwerb einer Bezeichnung nach der WO absolvieren möchten, ob der von Ihnen ausgewählte Weiterbildungskurs gemäß § 4 Abs. 8 WO anerkannt ist.
Die von der Bayerischen Landesärztekammer gemäß § 4 Abs. 8 WO genehmigten Weiterbildungskurse finden Sie hier:
KurskalenderWenn ein Weiterbildungskurs nicht von einer Landesärztekammer gemäß § 4 Abs. 8 WO genehmigt wurde, kann dieser auch nicht auf den Erwerb einer Bezeichnung nach der WO anerkannt werden.
Während der Teilnahme
Wenn Fehlzeiten anfallen, müssen diese nachgeholt werden. D. h., das versäumte Thema muss in einem gleichen und gemäß § 4 Abs. 8 WO genehmigten Weiterbildungskurs zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Fehlzeiten müssen mit der Anzahl der fehlenden Stunden und den versäumten Themen auf der Weiterbildungsbescheinigung angegeben werden. Die nachgeholten Fehlzeiten sind mit der Anzahl der nachgeholten Stunden und Themen in einer gesonderten Weiterbildungsbescheinigung zu bestätigen.
Nach der Teilnahme
Im Rahmen der Weiterbildung werden von der Bayerischen Landesärztekammer keine Fortbildungsbescheinigungen als Nachweis über die Teilnahme an einem gemäß § 4 Abs. 8 WO genehmigten Weiterbildungskurs akzeptiert, da Fortbildungsbescheinigungen nur Fortbildungspunkte ausweisen. Bitte lassen Sie sich daher vom Kursveranstalter immer eine ausführliche und detaillierte Weiterbildungsbescheinigung ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildungsbescheinigung vom ärztlichen Kursleiter des gemäß § 4 Abs. 8 WO genehmigten Weiterbildungskurses unterschrieben sein muss.