Mein Weg als Teilnehmer an Weiterbildungskursen

  • Voraussetzungen und Informationen für Ihre Teilnahme an Weiterbildungskursen
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Wenn Fehl­zei­ten anfal­len, müssen diese nach­ge­holt werden. D. h., das versäumte Thema muss in einem glei­chen und gemäß § 4 Abs. 8 WO geneh­mig­ten Weiter­bil­dungs­kurs zu einem ande­ren Zeit­punkt nach­ge­holt werden. Fehl­zei­ten müssen mit der Anzahl der fehlen­den Stun­den und den versäum­ten Themen auf der Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung ange­ge­ben werden. Die nach­ge­hol­ten Fehl­zei­ten sind mit der Anzahl der nach­ge­hol­ten Stun­den und Themen in einer geson­der­ten Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung zu bestä­ti­gen.

Im Rahmen der Weiter­bil­dung werden von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer keine Fort­bil­dungs­be­schei­ni­gun­gen als Nach­weis über die Teil­nahme an einem gemäß § 4 Abs. 8 WO geneh­mig­ten Weiter­bil­dungs­kurs akzep­tiert, da Fort­bil­dungs­be­schei­ni­gun­gen nur Fort­bil­dungs­punkte auswei­sen. Bitte lassen Sie sich daher vom Kurs­ver­an­stal­ter immer eine ausführ­li­che und detail­lierte Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung ausstel­len.

Bitte beach­ten Sie, dass die Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung vom ärzt­li­chen Kurs­lei­ter des gemäß § 4 Abs. 8 WO geneh­mig­ten Weiter­bil­dungs­kur­ses unter­schrie­ben sein muss.

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