Mein Weg zum Veranstalter von Weiterbildungskursen

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Bitte reichen Sie den Antrag mindes­tens 3 Monate vor Beginn mit folgen­den Unter­la­gen bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ein:

  • Antrags­for­mu­lar in ausge­druck­ter Form. Das passende Antrags­for­mu­lar finden Sie hier:
  • Ausführ­li­ches und detail­lier­tes Kurs­pro­gramm (zu jedem Thema muss die Uhrzeit von bis und der Name des Refe­ren­ten ange­ge­ben werden)
  • Refe­ren­ten­liste (jeder Refe­rent muss mit voll­stän­di­gem Namen, seinem Tätig­keit­s­ort und seiner ausge­üb­ten Tätig­keit – bei Ärzten müssen die erwor­be­nen Bezeich­nun­gen – ange­ge­ben werden)

Wenn der Weiter­bil­dungs­kurs geneh­migt werden kann, erhal­ten Sie ein Schrei­ben der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, aus welchem ersicht­lich wird, dass der bean­tragte Weiter­bil­dungs­kurs gemäß § 4 Abs. 8 WO geneh­migt ist.

Der Weiter­bil­dungs­kurs wird dann hier veröf­fent­licht:

Kurskalender

Bitte stel­len Sie den teil­neh­men­den Ärzten nach erfolg­rei­cher Teil­nahme an einem Weiter­bil­dungs­kurs eine ausführ­li­che und detail­lierte Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung aus.

warnung

Unbe­dingt zu beach­ten ist

  • Wenn der Weiter­bil­dungs­kurs nicht geneh­migt wird, erhal­ten Sie ein Schrei­ben der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, aus welchem die Gründe der Ableh­nung hervor­ge­hen. Der Weiter­bil­dungs­kurs wird dann nicht veröf­fent­licht und kann dann auch nicht auf den Erwerb der entspre­chen­den Zusatz­be­zeich­nung aner­kannt werden.
  • Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer akzep­tiert im Rahmen der Weiter­bil­dung keine Fort­bil­dungs­be­schei­ni­gun­gen, da diese nur Fort­bil­dungs­punkte auswei­sen. Bitte stel­len Sie daher den teil­neh­men­den Ärzten immer eine Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung aus.
  • Fehl­zei­ten der teil­neh­men­den Ärzte müssen von den teil­neh­men­den Ärzten nach­ge­holt werden. D. h., das versäumte Thema muss in einem glei­chen und gemäß § 4 Abs. 8 WO geneh­mig­ten Weiter­bil­dungs­kurs zu einem ande­ren Zeit­punkt nach­ge­holt werden.
  • Fehl­zei­ten müssen mit der Anzahl der fehlen­den Stun­den und den versäum­ten Themen auf der Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung ange­ge­ben werden.
  • Die nach­ge­hol­ten Fehl­zei­ten sind dem teil­neh­men­den Arzt mit der Anzahl der nach­ge­hol­ten Stun­den und Themen in einer geson­der­ten Weiter­bil­dungs­be­schei­ni­gung zu bestä­ti­gen.

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