Unbedingt zu beachten ist
- Wenn der Weiterbildungskurs nicht genehmigt wird, erhalten Sie ein Schreiben der Bayerischen Landesärztekammer, aus welchem die Gründe der Ablehnung hervorgehen. Der Weiterbildungskurs wird dann nicht veröffentlicht und kann dann auch nicht auf den Erwerb der entsprechenden Zusatzbezeichnung anerkannt werden.
- Die Bayerische Landesärztekammer akzeptiert im Rahmen der Weiterbildung keine Fortbildungsbescheinigungen, da diese nur Fortbildungspunkte ausweisen. Bitte stellen Sie daher den teilnehmenden Ärzten immer eine Weiterbildungsbescheinigung aus.
- Fehlzeiten der teilnehmenden Ärzte müssen von den teilnehmenden Ärzten nachgeholt werden. D. h., das versäumte Thema muss in einem gleichen und gemäß § 4 Abs. 8 WO genehmigten Weiterbildungskurs zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.
- Fehlzeiten müssen mit der Anzahl der fehlenden Stunden und den versäumten Themen auf der Weiterbildungsbescheinigung angegeben werden.
- Die nachgeholten Fehlzeiten sind dem teilnehmenden Arzt mit der Anzahl der nachgeholten Stunden und Themen in einer gesonderten Weiterbildungsbescheinigung zu bestätigen.