Vor dem Prüfungstag
Allgemeines
Um in Bayern Ihre Weiterbildung für Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzbezeichnungen mit einer Prüfung abschließen zu können, muss zunächst ein Antrag auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung gestellt werden.
Sollte Ihnen die Teilnahme am Prüfungsgespräch in bestimmten Zeitabschnitten nicht möglich sein, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichen des Antrages darauf hin.
Nach erfolgter Zulassung wird Ihr Antrag automatisch an die Prüfungsabteilung weitergeleitet.
Ansprechpartner
Vor der Zulassung zur Prüfung sind Ihre Ansprechpartner:
-
Für Weiterbildung – Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen:
Telefon 089 4147–132
E-Mail: anerkennungen@blaek.de -
Für Weiterbildung – Zusatzbezeichnungen:
Telefon 089 4147–134
E-Mail: zusatzbezeichnungen@blaek.de
Nach der Zulassung zur Prüfung können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit direkt an die Prüfungsabteilung wenden:
- Telefon 089 4147–137
E-Mail: pruefungen@blaek.de
Planung der Prüfung und Termin
Jede Prüfung wird individuell geplant. Vor der Zulassung können keine Auskünfte über Prüfungstermine erteilt werden. Mit dem Einreichen des Antrags erklären Sie in der Regel, ab welchem Termin Sie prüfbereit sein werden und welche Termine bzw. Zeitabschnitte für Sie nicht in Frage kommen. Wir werden uns bemühen, dies im Einzelfall zu berücksichtigen. Jegliche meldetechnisch relevante Änderung bis einschließlich zum Prüfungstag (z. B. Wechsel des Arbeitsplatzes, Wechsel des Wohnortes ohne ärztliche Tätigkeit) muss der Prüfungsabteilung umgehend mitgeteilt werden. Bitte prüfen Sie auch rechtzeitig vor der Prüfung im Meine BLÄK-Portal, ob Ihre Meldedaten aktuell und korrekt sind.
Mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Prüfung mit allen relevanten Hinweisen für den Prüfungstag. Auch eine Wegbeschreibung wird beigefügt (Parkplätze sind leider nicht vorhanden).
Nach Erhalt der schriftlichen Prüfungseinladung ist es wichtig, diese vollständig durchzulesen und alle Daten sorgfältig zu überprüfen, da diese auch für das Erstellen der Urkunde relevant sind, und eventuell notwendige Korrekturen umgehend der Prüfungsabteilung mitzuteilen. Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme am Prüfungsgespräch, wie es auf der schriftlichen Einladung vermerkt ist. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies der Prüfungsabteilung bitte unbedingt (vorab telefonisch) schriftlich unter der Angabe der Begründung mit.
Die Prüfung kann am Prüfungstag nur durchgeführt werden, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer sind (BLÄK). Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem für Sie zuständigen Ärztlichen Kreis- oder Bezirksverband (ÄKV oder ÄBV) in Verbindung.
Die Namen Ihrer Prüfer werden Ihnen vorab nicht mitgeteilt, da sich diese auch kurzfristig noch ändern können, jedoch können Sie diese am Prüfungstag bei der Anmeldung erfragen.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Prüfung kann sich auf alle Weiterbildungsinhalte erstrecken. Spezielle Vorbereitungskurse auf die Prüfungsgespräche nach der Weiterbildungsordnung werden durch die BLÄK nicht angeboten, Sie können sich jedoch bei Bedarf an Ihre Weiterbilder wenden, die Ihnen entsprechende Empfehlungen zur Prüfungsvorbereitung geben können.
Ihre Ansprechpartner

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Prüfungsabteilung
Telefon: 089 4147-137
E-Mail: pruefungen@blaek.de
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Weiterbildung - Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen
Telefon: 089 4147-132
E-Mail: anerkennungen@blaek.de
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Weiterbildung Zusatzbezeichnungen
Telefon: 089 4147-134
E-Mail: zusatzbezeichnungen@blaek.de
Wann ist mein Prüfungstermin?
- Grundsätzlich gilt, dass die Bayerische Landesärztekammer den Termin der Prüfung in angemessener Frist nach der Zulassung festsetzt.
- Nach erfolgter Zulassung können Sie sich jederzeit an die Prüfungsabteilung pruefungen@blaek.de wenden. Auskünfte über Termine werden grundsätzlich erst nach erfolgter Zulassung zum Prüfungsgespräch mitgeteilt.
- Mit dem Einreichen des Antrages erklären Sie in der Regel, ab welchem Termin Sie prüfungsbereit sein werden. Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc. Auch jegliche relevante Änderungen nach der Zulassung zur Prüfung bis zum Tag der Prüfung (z. B. Wechsel des Arbeitsplatzes) müssen der Prüfungsabteilung umgehend mitgeteilt werden.
Was wäre ein Grund, nach erfolgter Zulassung sehr schnell einen Prüfungstermin zu erhalten?
- Die Prüfungsabteilung wird in jedem Fall versuchen, für Sie so schnell wie möglich einen Prüfungstermin zu organisieren. Grundsätzlich gilt, dass die Bayerische Landesärztekammer den Termin der Prüfung in angemessener Frist nach der Zulassung festsetzt und Sie zu diesem Termin mit einer Frist von mindestens zwei Wochen lädt.
- Falls Sie sich bei Antragstellung bereit erklärt haben, jederzeit prüfbereit zu sein, wird Ihnen automatisch nach erfolgter Zulassung der schnellstmögliche Prüfungstermin zugeteilt.
- Sollten bestimmte Zeitabschnitte für die Prüfung nicht in Frage kommen, weisen Sie bitte möglichst schon bei Einreichung des Antrages darauf hin. Wichtige Hinweise sind z. B. geplante Niederlassungen, neue Arbeitsstellen, geplanter Umzug in anderes Bundesland bzw. ins Ausland, Entbindungstermin etc.
- Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Besonderheiten (z. B. das Eingehen von terminlichen Verpflichtungen, Anmietung von Praxisräumen, etc.) berücksichtigt werden können.
Was ist, wenn ich aus Bayern weggehe, werde ich dann noch geprüft?
Entscheidend ist, dass die Prüfung nur stattfinden kann, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied bei einem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband in Bayern sind (siehe Meldeordnung). Hierfür ist es notwendig, dass Sie am Tag der Prüfung in Bayern ärztlich tätig sind, oder, falls Sie am Tag der Prüfung keiner ärztlichen Tätigkeit nachgehen, Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Meldeordnung

Was ist der Inhalt der Prüfung? Gibt es dazu Literatur oder einen Fragenkatalog?
- Die Prüfung kann sich auf alle in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Sie finden die Weiterbildungsordnungen und die dazu gehörigen Richtlinien auch auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und können darin die Weiterbildungsinhalte nachlesen.
- Es gibt seitens der BLÄK keine speziellen Literaturempfehlungen oder Fragenkataloge.
Wie stelle ich einen Antrag auf Prüfungszulassung / Anerkennung einer Bezeichnung und welche Unterlagen muss ich einreichen?
Zunächst stellen Sie online den Antrag auf Prüfungszulassung im „Meine BLÄK"-Portal. Danach reichen Sie den ausgedruckten Antrag unterschrieben mit folgenden Unterlagen ein:
- Ausgedruckte Antragsbögen aus dem „Meine BLÄK“-Portal
- Zeugnisse über für die angestrebte Qualifikation abgeleistete Zeiten
- Dokumentationsbogen/Logbuch
- Kursnachweise (sofern die Weiterbildungsordnung Kurse vorschreibt)
Alle Nachweise sind im Original oder besser als amtlich beglaubigte Fotokopien einzureichen.
Ablauf am Prüfungstag
Anfahrt und Anmeldung
Bitte planen Sie Ihre Anreise so, dass Sie mindestens zehn Minuten vor Prüfungsbeginn zur Anmeldung kommen können. Falls sich die Anreise unerwartet verzögern sollte, so informieren Sie bitte umgehend die Prüfungsabteilung und stellen Sie sicher, dass Sie vor Prüfungsbeginn auch für die Prüfungsabteilung telefonisch erreichbar sind, da sich auch der Prüfungsbeginn verschieben könnte.
Bei der Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis oder ein vergleichbares Dokument zu Ihrer Identifikation vorzulegen. Ihre aktuellen Meldedaten werden überprüft. Die Prüfung kann am Prüfungstag nur durchgeführt werden, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer sind. Bei der Anmeldung zur Prüfung können Sie die Namen der Mitglieder Ihres Prüfungsausschusses erfahren. Nach der Anmeldung gehen Sie in einen Warteraum.
Durchführung der Prüfung
Sie werden vom Prüfungsvorsitzenden begrüßt und in den Prüfungsraum gebracht. Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Ärztinnen oder Ärzte an. Das Prüfungsgespräch wird nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns durchgeführt, ist ein Einzelgespräch (nicht öffentlich) und dauert mindestens 30 Minuten.
Die Prüfung kann sich auf alle Weiterbildungsinhalte erstrecken.
Ende der Prüfung und Prüfungsergebnis
Nach Ende der Prüfung werden Sie kurz in den Warteraum gebeten, damit sich der Prüfungsausschuss beraten kann. Danach werden Sie zur Mitteilung des Prüfungsergebnisses wieder in den Prüfungsraum gebeten.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie in der Regel vom Prüfungsvorsitzenden Ihre Urkunde. Falls dies nicht möglich ist, bekommen Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über die von Ihnen erfolgreich abgelegte Prüfung und damit den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung. Sie verfügen somit unmittelbar nach bestandener Prüfung über die erworbene Anerkennung der von Ihnen beantragten Facharzt- oder Schwerpunktkompetenz oder Zusatzbezeichnung.
Nach nicht bestandener Prüfung wird Ihnen dies mündlich begründet und Sie werden darüber informiert, dass Ihnen ein schriftlicher Bescheid zugestellt wird.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten.
Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?
- Jedem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Ärztinnen oder Ärzte an (Prüfungsvorsitz und zwei Fachprüfer). Das als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kammer zuständige Staatsministerium kann ein weiteres Mitglied bestimmen. Die Prüfung kann auch bei Abwesenheit des vom Staatsministerium bestimmten Mitglieds durchgeführt werden.
- Die Bayerische Landesärztekammer versucht stets, für eine neutrale Prüfungsatmosphäre zu sorgen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden deshalb in der Regel so ausgewählt, dass sie nicht in der Weiterbildung von Antragstellerinnen und Antragstellern involviert waren. Hierfür benötigt die Prüfungsabteilung eine möglichst lückenlose Aufstellung Ihres beruflichen, ärztlichen Werdegangs mit sämtlichen ärztlichen Tätigkeiten.
Erfahre ich die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses vorab?
Vor dem Prüfungstag erfahren weder Sie, noch Mitglieder des Prüfungsausschusses, wer namentlich in das Prüfungsverfahren eingeschaltet ist. Selbstverständlich können alle Beteiligten am Prüfungstag bei der persönlichen Anmeldung die Namen erfahren.
Sind die Prüfungen Einzelgespräche?
Ja, die Prüfungen sind Einzelprüfungen.
Sind die Prüfungen öffentlich?
Nein, die Prüfungsgespräche sind nicht öffentlich.
Nach der Prüfung
Prüfung bestanden
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen von der BLÄK Ihre Urkunde zugeschickt, falls Sie am Prüfungstag nicht ausgehändigt werden konnte. Auf jeden Fall wird eine Kopie Ihrer Urkunde an den für Sie zuständigen Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband geschickt. Bitte achten Sie auch nach dem Prüfungstag auf eine Aktualisierung Ihrer Meldedaten im Meine BLÄK-Portal.
Prüfung nicht bestanden
Bei Nichtbestehen einer Prüfung wird Ihnen durch die BLÄK ein Bescheid mit Begründungen einschließlich der vom Prüfungsausschuss erteilten Auflagen erteilt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, Sie können jedoch hierzu jederzeit in der Prüfungsabteilung nachfragen. Unmittelbar nach Erfüllen der Auflage können Sie sich in Bayern erneut zum Prüfungsgespräch anmelden, wenn Sie rechtmäßiges Mitglied der BLÄK sind.
Die Prüfung kann mehrmals wiederholt werden.
Bitte beachten Sie bei einem Wegzug aus Bayern, dass in anderen Landesärztekammern und in anderen Ländern andere Regelungen für Anträge auf Anerkennungen von Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung gelten können.
Bei allen Fragen zum Prüfungsgespräch, die nach dem Prüfungstag noch auftreten, können Sie sich gerne weiterhin direkt an die Prüfungsabteilung wenden.