Weiterbildungsprüfungen

  • Weiterbildungsprüfungen für Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen sowie Zusatzbezeichnungen
  • Was muss am Prüfungstag beachtet werden?
  • Wie geht es nach der bestandenen oder nicht bestandenen Prüfung weiter?
pruefung

Anfahrt und Anmeldung

Bitte planen Sie Ihre Anreise so, dass Sie mindestens zehn Minuten vor Prüfungsbeginn zur Anmeldung kommen können. Falls sich die Anreise unerwartet verzögern sollte, so informieren Sie bitte umgehend die Prüfungsabteilung und stellen Sie sicher, dass Sie vor Prüfungsbeginn auch für die Prüfungsabteilung telefonisch erreichbar sind, da sich auch der Prüfungsbeginn verschieben könnte.

Bei der Anmeldung ist ein gültiger Lichtbildausweis oder ein vergleichbares Dokument zu Ihrer Identifikation vorzulegen. Ihre aktuellen Meldedaten werden überprüft. Die Prüfung kann am Prüfungstag nur durchgeführt werden, wenn Sie am Prüfungstag rechtmäßiges Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer sind. Bei der Anmeldung zur Prüfung können Sie die Namen der Mitglieder Ihres Prüfungsausschusses erfahren. Nach der Anmeldung gehen Sie in einen Warteraum.

Durchführung der Prüfung

Sie werden vom Prüfungsvorsitzenden begrüßt und in den Prüfungsraum gebracht. Dem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Ärztinnen oder Ärzte an. Das Prüfungsgespräch wird nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns durchgeführt, ist ein Einzelgespräch (nicht öffentlich) und dauert mindestens 30 Minuten.

Die Prüfung kann sich auf alle Weiterbildungsinhalte erstrecken.

Ende der Prüfung und Prüfungsergebnis

Nach Ende der Prüfung werden Sie kurz in den Warteraum gebeten, damit sich der Prüfungsausschuss beraten kann. Danach werden Sie zur Mitteilung des Prüfungsergebnisses wieder in den Prüfungsraum gebeten.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie in der Regel vom Prüfungsvorsitzenden Ihre Urkunde. Falls dies nicht möglich ist, bekommen Sie auf Wunsch eine Bescheinigung über die von Ihnen erfolgreich abgelegte Prüfung und damit den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung. Sie verfügen somit unmittelbar nach bestandener Prüfung über die erworbene Anerkennung der von Ihnen beantragten Facharzt- oder Schwerpunktkompetenz oder Zusatzbezeichnung.

Nach nicht bestandener Prüfung wird Ihnen dies mündlich begründet und Sie werden darüber informiert, dass Ihnen ein schriftlicher Bescheid zugestellt wird.

  • Wie lange dauert die Prüfung?

    Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten.

  • Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

    • Jedem Prüfungsausschuss gehören mindestens drei Ärztinnen oder Ärzte an (Prüfungsvorsitz und zwei Fachprüfer). Das als Rechtsaufsichtsbehörde für die Kammer zuständige Staatsministerium kann ein weiteres Mitglied bestimmen. Die Prüfung kann auch bei Abwesenheit des vom Staatsministerium bestimmten Mitglieds durchgeführt werden.
    • Die Bayerische Landesärztekammer versucht stets, für eine neutrale Prüfungsatmosphäre zu sorgen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden deshalb in der Regel so ausgewählt, dass sie nicht in der Weiterbildung von Antragstellerinnen und Antragstellern involviert waren. Hierfür benötigt die Prüfungsabteilung eine möglichst lückenlose Aufstellung Ihres beruflichen, ärztlichen Werdegangs mit sämtlichen ärztlichen Tätigkeiten.
  • Erfahre ich die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses vorab?

    Vor dem Prüfungstag erfahren weder Sie, noch Mitglieder des Prüfungsausschusses, wer namentlich in das Prüfungsverfahren eingeschaltet ist. Selbstverständlich können alle Beteiligten am Prüfungstag bei der persönlichen Anmeldung die Namen erfahren.

  • Sind die Prüfungen Einzelgespräche?

    Ja, die Prüfungen sind Einzelprüfungen.

  • Sind die Prüfungen öffentlich?

    Nein, die Prüfungsgespräche sind nicht öffentlich.

  • Prüfung bestanden

    Nach bestandener Prüfung wird Ihnen von der BLÄK Ihre Urkunde zugeschickt, falls Sie am Prüfungstag nicht ausgehändigt werden konnte. Auf jeden Fall wird eine Kopie Ihrer Urkunde an den für Sie zuständigen Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband geschickt. Bitte achten Sie auch nach dem Prüfungstag auf eine Aktualisierung Ihrer Meldedaten im Meine BLÄK-Portal.

    Prüfung nicht bestanden

    Bei Nichtbestehen einer Prüfung wird Ihnen durch die BLÄK ein Bescheid mit Begründungen einschließlich der vom Prüfungsausschuss erteilten Auflagen erteilt. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, Sie können jedoch hierzu jederzeit in der Prüfungsabteilung nachfragen. Unmittelbar nach Erfüllen der Auflage können Sie sich in Bayern erneut zum Prüfungsgespräch anmelden, wenn Sie rechtmäßiges Mitglied der BLÄK sind.
    Die Prüfung kann mehrmals wiederholt werden.
    Bitte beachten Sie bei einem Wegzug aus Bayern, dass in anderen Landesärztekammern und in anderen Ländern andere Regelungen für Anträge auf Anerkennungen von Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung gelten können.

    Bei allen Fragen zum Prüfungsgespräch, die nach dem Prüfungstag noch auftreten, können Sie sich gerne weiterhin direkt an die Prüfungsabteilung wenden.

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