Weiterbildungsregister

  • Auf dieser Seite sind Informationen zum Weiterbildungsregister der Bayerischen Landesärztekammer zu finden

Weiter­bil­dungs­re­gis­ter

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) star­tet im Okto­ber 2025 mit dem Aufbau eines Weiter­bil­dungs­re­gis­ters. Das Weiter­bil­dungs­re­gis­ter regis­triert alle Ärztin­nen und Ärzte in Weiter­bil­dung (WBA) und wird einmal jähr­lich aktu­a­li­siert. Mit Hilfe dieses Weiter­bil­dungs­re­gis­ters werden Daten erfasst, welche Ärztin­nen und Ärzte sich an welcher Weiter­bil­dungs­stätte und in welcher Fach­a­rzt­wei­ter­bil­dung am Stich­tag 1. Okto­ber 2025 befan­den.

Im Okto­ber 2025 werden erst­mals alle Weiter­bil­dungs­be­fug­ten für Fach­a­rzt­be­zeich­nun­gen per E-Mail kontak­tiert und um Mittei­lung ihrer WBA gebe­ten, die am Stich­tag an ihrer Weiter­bil­dungs­stätte tätig waren bzw. sind. Auch Weiter­bil­dungs­be­fugte, die am Stich­tag keine WBA hatten, werden um Infor­ma­tion als „Null­mel­dung“ gebe­ten. Die an die Weiter­bil­dungs­be­fug­ten versandte E-Mail enthält einen perso­na­li­sier­ten Link, der zu einem Online-Frage­bo­gen führt. Weiter­bil­dungs­be­fugte für eine Zusatz- oder Schwer­punkt­be­zeich­nung werden aktu­ell nicht berück­sich­tigt.

Auf welcher gesetz­li­chen Grund­lage basiert das Weiter­bil­dungs­re­gis­ter?

Die gesetz­li­che Grund­lage für das Weiter­bil­dungs­re­gis­ter findet sich in der Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns unter § 5 Abs. 9 Sätze 1 und 2 (WBO 2021), wonach der Weiter­bil­dungs­be­fugte verpflich­tet ist, an den von der BLÄK durch­ge­führ­ten Evalua­ti­o­nen und ande­ren einge­führ­ten Maßnah­men zur Siche­rung der Quali­tät der Weiter­bil­dung teil­zu­neh­men und auf Anfor­de­rung der BLÄK mitzu­tei­len hat, welche Ärzte sich bei ihm in Weiter­bil­dung befin­den.

Wann muss die Meldung für das Weiter­bil­dungs­re­gis­ter durch­ge­führt werden?

Jeweils im Okto­ber werden alle Weiter­bil­dungs­be­fug­ten für Fach­a­rzt­be­zeich­nun­gen per E-Mail kontak­tiert und um Mittei­lung ihrer WBA gebe­ten, die am Stich­tag 1. Okto­ber des aktu­el­len Jahres an ihrer Weiter­bil­dungs­stätte tätig waren bzw. sind. Auch Weiter­bil­dungs­be­fugte, die am Stich­tag keine WBA hatten, werden um Infor­ma­tion als „Null­mel­dung“ gebe­ten. Die an die Weiter­bil­dungs­be­fug­ten versandte E-Mail enthält einen perso­na­li­sier­ten Link, der zu einem Online-Frage­bo­gen führt. Sollte trotz Anschrei­ben keine Meldung bei der BLÄK einge­hen, wird nach einem ersten Erin­ne­rungs­schrei­ben ein Mahn­ver­fah­ren einge­lei­tet.

FAQ – häufig gestellte Fragen zum Weiter­bil­dungs­re­gis­ter

  • Warum führt die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ein Weiterbildungsregister ein?

    Mit Hilfe des Weiter­­bil­­dungs­­re­­gis­ters können zu erwa­r­tende Engpässe in der zukün­f­ti­­gen ärzt­­li­chen Versor­­gung früh­­zei­tig erkannt werden. Auf Grun­d­lage dieser Infor­­ma­ti­o­­nen werden dann gegen­s­teu­ernde Maßnah­­men einge­lei­tet.

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  • Wie kann ich die Daten meiner WBA melden?

    Im Okto­­ber erha­l­ten Sie eine E-Mail mit einem perso­na­­li­­sier­ten Link, der zum Teil­­nah­­me­fra­­ge­­bo­­gen führt.

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  • Muss ich mich als Weiterbilder melden, auch wenn ich nicht angeschrieben wurde?

    Aus folgen­­­den Grün­­den könn­ten Sie nicht ange­­schrie­­ben worden sein:

    • Sie haben eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis in einem Schwer­­punkt oder in einer Zusatz­­be­­zeich­­nung.
    • Nur Weiter­­bil­­der in Fach­a­rz­t­­be­­zeich­­nun­­gen wurden kontak­tiert. Weiter­­bil­­der in Schwer­­punk­ten und Zusatz­­be­­zeich­­nun­­gen werden aktu­ell nicht berü­ck­­sich­tigt.
    • Ihre E-Mail-Adresse ist nicht mehr aktu­ell.
    • Ihre Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis ist nicht mehr gültig.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der Quali­täts­­si­che­rung.

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  • Bei mir sind WBA in Rotation bzw. meine WBA sind gerade in Rotation in anderen Abteilungen. Welche WBA muss ich angeben?

    Bitte geben Sie die WBA an, die bei Ihnen unter Vertrag stehen („Stam­m­­per­­so­nal“), auch wenn die WBA sich aktu­ell in einer ande­ren Abtei­­lung in Rota­tion befin­­den. WBA, die nicht zu Ihrem Stam­m­­per­­so­nal gehö­ren, geben Sie bitte nicht in der Erhe­­bung an. Sofern Sie kein eige­­nes Stam­m­­per­­so­nal haben (z. B. als Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fugte in Notfa­l­l­auf­­nah­­men), geben Sie bitte eine „0“ an. Dies hat keine Konse­quen­­zen für Ihre Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis.

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  • In meiner Klinik gibt es keine feste Zuordnung, sondern einen WBA-Pool.

    Geben Sie in diesem Fall bitte die WBA an, die am Stich­­tag 1. Okto­­ber in Ihrer Abtei­­lung einge­­setzt waren, auch wenn es sich um keine feste Zuord­­nung handelt.

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  • Am Stichtag hatte ich keinen WBA beschäftigt. Ist eine Meldung trotzdem notwendig?

    Ja. Auch Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fugte, die am Stich­­tag keine WBA hatten, werden um Infor­­ma­tion als „Null­­mel­­dung“ gebe­ten. Eine Konse­quenz für die Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis hat die Null­­mel­­dung nicht.

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  • Was muss ich als Weiterbilder melden?

    • Meldung, ob Sie an der Weiter­­bil­­dungs­­­stätte als Weiter­­bil­­der tätig sind oder zwischen­­zeit­­lich nicht mehr (z. B. aufgrund von Ruhe­­stand oder Verlas­­sen der Weiter­­bil­­dungs­­­stätte)
    • EFN, Name, Vorname, Geburts­­da­tum, vertrag­­li­che Wochen­­a­r­­beits­­zeit aller WBA zum Stich­­tag 1. Okto­­ber
    • EFN, Name, Vorname, Geburts­­da­tum, vertrag­­li­che Wochen­­a­r­­beits­­zeit aller WBA, die zum Stich­­tag ihre Weiter­­bil­­dung länger unter­­bro­chen haben
    • Angabe, ob Sie zum Stich­­tag 1. Okto­­ber keinen WBA beschäf­tigt hatten („Null­­mel­­dung“)
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  • Was passiert mit den Meldedaten?

    Die Daten werden statis­tisch ausge­wer­tet und in anony­­mi­­sier­ter Form jähr­­lich auf der Website der BLÄK sowie im Baye­ri­­schen Ärzte­­blatt veröf­­fent­­licht.

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  • Ich bin gemeinsam mit weiteren Ärztinnen/Ärzten zur Weiterbildung befugt. Meine Kollegin / mein Kollege hat ebenfalls die Aufforderung per E-Mail erhalten. Müssen wir alle die Meldung durchführen?

    Nein. Bei gemein­sa­­men Befug­­nis­­sen werden zwar alle Betei­­lig­ten ange­­schrie­­ben, aber es muss nur eine Meldung abge­­­ge­­ben werden. Bitte spre­chen Sie sich unter­ein­an­­der ab, wer die Meldung durch­­­führt. Bitte geben Sie alle WBA an, die aktu­ell im Rahmen der laufen­­den Befug­­nis weiter­­ge­­bil­­det werden, auch wenn sie even­tu­ell auf mehrere Weiter­­bil­­dungs­­­stät­ten verteilt beschäf­tigt sind.

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  • Ist eine Meldung ohne Aufforderung oder eine unterjährige Meldung notwendig?

    Nein. Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fugte müssen nur nach Auffor­­de­rung der BLÄK ihre WBA melden.

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  • Ich hatte zum Stichtag keinen WBA beschäftigt („Nullmeldung"). Hat dies Konsequenzen für meine Befugnis?

    Nein, diese Infor­­ma­tion benö­tigt die BLÄK nur für rein statis­ti­­sche Zwecke. Deshalb ist es wich­tig, dass Sie trotz fehlen­­der WBA die Meldung durch­­­füh­ren. Es wird keine Konse­quenz für Ihre Befug­­nis haben, wenn Sie zum Stich­­tag keine WBA an Ihrer Weiter­­bil­­dungs­­­stätte beschäf­tigt hatten.

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  • Darf ich als Weiterbilder die Daten meiner WBA der BLÄK mitteilen?

    Daten­­schutz­recht­­li­che Beden­ken wurden im Vorfeld vom Daten­­schutz­­be­auf­­trag­ten der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) mit dem Erge­b­­nis geprüft, dass die Daten­er­fas­­sung daten­­schutz­­kon­­form erfolgt. Die Vera­r­­bei­tung der erfass­ten Daten erfolgt im Rahmen unse­­rer Aufga­­ben­er­­fül­­lung gemäß Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Verbin­­dung mit § 5 Abs. 9 der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns in der aktu­el­len Fassung (WBO 2021). Eine Weiter­­gabe der persön­­li­chen Daten der Ärztin­­nen und Ärzte in Weiter­­bil­­dung wird nicht erfol­­gen. Bitte infor­­mie­ren Sie Ihre WBA über diese Date­n­er­he­­bung.

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  • Was passiert, wenn ich angebe, nicht mehr an der Weiterbildungsstätte tätig zu sein?

    In diesem Fall wird die Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis zu dem von Ihnen ange­­ge­­ben Datum been­­det. Falls Sie mit weite­ren Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten gemein­­sam eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­­nis inne­hat­ten, wird die BLÄK auf die verblei­­ben­­den Weiter­­bil­­dungs­­­be­­fug­ten zukom­­men.

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  • Weitere Fragen?

    Bitte wenden Sie sich an das Team der Stab­s­­stelle Quali­täts­­si­che­rung unter der Tele­­fon­­num­­mer 089 4147 197 oder per E-Mail an wb-qs@blaek.de.

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