• Home |
  • FFP-2 Maskenpflicht in Arztpraxen entfällt

FFP-2 Maskenpflicht in Arztpraxen entfällt

Aufgrund eines Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung gilt seit dem 28. Mai 2022 für Patientinnen und Patienten in Bayerischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen nur noch die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske (medizinischen Maske). Die FFP-2 Maskenpflicht entfällt somit auch in diesen Bereichen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

Wichtige Links und Downloads