Aufgrund eines Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung gilt seit dem 28. Mai 2022 für Patientinnen und Patienten in Bayerischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen nur noch die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske (medizinischen Maske). Die FFP-2 Maskenpflicht entfällt somit auch in diesen Bereichen.