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Gutachterstelle
Empfehlungen zum Umgang mit behaupteten Behandlungsfehlern
Die Behauptung, fehlerhaft behandelt zu haben, ist für Ärztinnen und Ärzte weit mehr als eine fachliche Kritik – rechtlich steht damit auch der Aspekt einer Körperverletzung im Raum. Hinzu kommt die emotionale Belastung: Dem eigenen Anspruch, helfen zu wollen, steht die Sorge gegenüber, dem Patienten geschadet zu haben.
Mit den folgenden Empfehlungen möchten wir Ihnen eine Orientierung für die ersten Schritte an die Hand geben.
Interne Aufarbeitung und Dokumentation
Erstellung eines Gedächtnisprotokolls
Rufen Sie sich Ihre Behandlung und die Begleitumstände zurück ins Gedächtnis und erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll. Wenn Sie möchten, können Sie dieses in der Patientenakte ablegen.
Korrekte Führung der Patientenakte
Ändern Sie die Behandlungsdokumentation nicht ab: beachten Sie, dass Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte nur zulässig sind, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind (§ 630f Absatz 1 Satz 2 BGB). Dies gilt sowohl für Papier geführte als auch für elektronisch geführte Patientenakten.
Kollegialer Austausch
Hilfreich in dieser Situation kann es sein, mit einem/r vorgesetzten Arzt/Ärztin oder Praxiskollegen/-in über den Vorfall zu sprechen, ggf. anonymisiert, so dass die ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt wird.
Kommunikation und Versicherungsschutz
Meldung an den Haftpflichtversicherer
Informieren Sie ihre Haftpflichtversicherung binnen einer Woche – dazu sind Sie nach Ihrem Versicherungsvertrag bei einem möglichen Versicherungsfall wahrscheinlich ohnehin verpflichtet. Lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten.
Dialog mit der Patientenseite
Suchen Sie das Gespräch und erläutern Sie die Geschehnisse sachlich, ohne die Schuldfrage zu bewerten. Für Patienten ist die Verweigerung eines Dialogs unter Umständen verletzender als der Vorfall selbst; ein offener Austausch kann helfen zu deeskalieren.
Führen Sie das Gespräch aber nur, wenn Sie sich emotional dazu in der Lage sehen. Wenn die Belastung zu groß ist, verschieben Sie den Dialog besser. Ein erzwungenes Gespräch führt leicht zu weiteren Missverständnissen.
Dokumentieren Sie das Gespräch zeitnah und sorgfältig.
Herausgabe von Unterlagen
Stellen Sie der Patientin oder dem Patienten auf Anfrage eine Kopie der vollständigen Behandlungsdokumentation zur Verfügung. Ihr bzw. sein Recht auf Einsicht in die vollständige Patientenakte ergibt sich aus § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB.
Das Verfahren bei der Gutachterstelle
Die Gutachterstelle als Angebot nutzen
In einem klärenden Gespräch kann es hilfreich sein, auf die Möglichkeit einer Überprüfung durch die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen hinzuweisen. Ein solcher Schritt ist ein starkes Zeichen von Transparenz: Er signalisiert Aufklärungswillen und kann maßgeblich dazu beitragen, ein möglicherweise beeinträchtigtes Vertrauensverhältnis wiederherzustellen.
Die Aufgabe der Gutachterstelle ist es, unabhängig und gutachterlich zu klären, ob tatsächlich ein entschädigungspflichtiger Behandlungsfehler vorliegt. Diese neutrale Feststellung bietet beiden Seiten eine fundierte Orientierungshilfe für das weitere Vorgehen.
Eigene Antragstellung durch die Ärzteschaft
Als Ärztin oder Arzt können zwar auch Sie einen Antrag bei der Gutachterstelle stellen. Dafür benötigen Sie jedoch eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Patienten / der Patientin. Bitte lassen Sie sich daher im Vorfeld von uns beraten und stimmen Sie das Vorgehen vor Antragstellung mit Ihrer Haftpflichtversicherung ab.
Mitwirkung im Gutachterverfahren
Informationspflichten gegenüber der Versicherung
Wenn Sie als Adressat oder Adressatin eines Behandlungsfehlervorwurfs im Rahmen unseres Verfahrens von uns angeschrieben worden sind, so informieren Sie auch in diesem Fall bitte Ihre Haftpflichtversicherung umgehend und teilen Sie uns Ihre Versicherungsdaten einschließlich der Schadennummer kurzfristig mit.
Stellungnahme und Transparenz
Bitte nehmen Sie, wenn Sie sich an einem Gutachterverfahren beteiligen wollen, zu den Geschehnissen und dem Behandlungsfehlervorwurf auf dem Fragebogen Stellung. Sie finden ihn bei „Formulare und Downloads“ auf der rechten Seite. Sie helfen uns damit, den Sachverhalt objektiv zu beurteilen. Ihre Stellungnahme wird auch der Patientin / dem Patienten zur Verfügung gestellt und kann dazu beitragen, Transparenz herzustellen und Missverständnisse auszuräumen.
Bereitstellung der Behandlungsdokumentation
Legen Sie dem Fragebogen auch Ihre vollständige Behandlungsdokumentation bei. Bitte prüfen Sie diese vor Versand auf Vollständigkeit und eine chronologische sowie inhaltliche Sortierung.
folioNet
Die Gutachterverfahren werden über die Plattform folioNet geführt.
Dieser Link führt zum Portal: