Anerkennung der Weiterbildung für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Verfahren zur Anerkennung von im Ausland ausgestellten Weiterbildungsnachweisen und Prüfung von Tätigkeiten im Ausland sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der geltenden Gebührensatzung erhoben.

Eine Mindestgebühr von 125 € ist bei Antragstellung fällig; sie wird bei Abschluss des Anerkennungsverfahrens in der Schlussrechnung berücksichtigt. Die maximale Gebühr beträgt 1000 €.