Fachkunden im Strahlenschutz

Hier finden Sie Informationen zu Fachkunden im Strahlenschutz sowie zu Voraussetzungen, Erwerb und Aktualisierung. Zudem erhalten Sie Hinweise zu den maßgeblichen rechtlichen Grundlagen.

Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (≙Röntgen)

Hinweise zum Erwerb der Fach­kunde gem. § 47 StrlSchV

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) darf nur für Ärztin­nen und Ärzte, die Mitglie­der der BLÄK sind, die Fach­kunde im Strah­len­schutz beschei­ni­gen.

Bei der Anwen­dung von Rönt­gen­strah­len am Menschen kommt den Fähig­kei­ten und dem Wissen der handeln­den Perso­nen eine beson­dere Bedeu­tung zu, daher ist nach der StrlSchV sowohl auf die Kennt­nisse als auch auf die erfor­der­li­che Fach­kunde im Strah­len­schutz ein beson­de­res Augen­merk gelegt worden.

Neu:
Ab 01.01.2025 beginnt die Aner­ken­nung der Sach­kun­de­zei­ten nach Absol­vie­rung des Grund­kur­ses Anlage 1.1.

Kurs­teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen

Kennt­nis­kurs Anlage 7.1, Grund­kurs Anlage 1.1, Spezi­al­kurs Anlage 2.1, bei spezi­el­len Anwen­dungs­ge­bie­ten wie Compu­ter­to­mo­gra­phie (Rö5), Inter­ven­ti­o­nen (Rö7) oder Volu­men­to­mo­gra­phie (Rö9) ist zusätz­lich der jewei­lige Spezi­al­kurs erfor­der­lich. Bei Compu­ter­to­mo­gra­phie nach Anlage 2.2, bei Rö7 nach Anlage 2.3 und nach Rö9 nach Anlage 2.4. Alle Strah­len­schutz­kurse dürfen bei Bean­tra­gung einer Fach­kunde im Strah­len­schutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungül­tig und müssen wieder­holt werden.

Sach­kun­de­zeug­nis

In welchem die Unter­su­chungs­zah­len sowie die Tätig­keits­zei­ten für die in Frage kommen­den Gebiete durch eine Person mit mindes­tens der bean­trag­ten Fach­kunde bestä­tigt werden.

Neu:
Die Strah­len­schutz­kurse und Zeug­nisse sind per E-Mail zuzu­sen­den (bitte gut leser­lich eins­can­nen, keine Handy­fo­tos).
Der Post­ver­sand ist nicht erfor­der­lich; ab dem 02.03.2026 werden posta­lisch einge­reichte Unter­la­gen nicht mehr berück­sich­tigt.

Bean­tra­gung einer Erwei­te­rung der Fach­kun­de­be­schei­ni­gung

Bei Erwei­te­run­gen von bereits ausge­stell­ten Fach­kun­de­be­schei­ni­gun­gen benö­tigt die BLÄK nur ein Zeug­nis über das zusätz­li­che Teil­ge­biet (Sach­kunde); die Erwei­te­rung ist form­los, jedoch mit dem Hinweis „Erwei­te­rung“ zu bean­tra­gen. Soweit für die ange­strebte Fach­kunde zusätz­lich ein Kurs erfor­der­lich ist (z. B. bei Erwei­te­rung auf CT, Inter­ven­ti­o­nen, Bestrah­lungs­pla­nung, Rönt­gen­the­ra­pie), ist auch eine Kurs­be­schei­ni­gung vorzu­le­gen sowie evtl. ein Aktu­a­li­sie­rungs­kurs.

Voll­stän­dige Hinweise zum Erwerb der Fach­kunde finden Sie in der Fach­kunde-Richt­li­nie Medi­zin vom 27.06.2012, zuletzt geän­dert am 08.12.2014.

Fragen und Antworten zu den Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung

Auf dieser Seite

Fachkunden gem. StrlSchV
Bettina Labes-Kalinowski:
Postleitzahl ab 90000

Sachbearbeitung
Gabriela Zigan:
Postleitzahl bis 89999

Sachbearbeitung
Telefon: 089 4147 717

Fachkunden gem. § 47 Strahlenschutzverordnung (offene radioaktive Stoffe / Nuklearmedizin oder umschlossene radioaktive Stoffe / Strahlentherapie)

Kurz­info zur Bean­tra­gung einer Fach­kunde gem. § 47 Strah­len­schutz­ver­ord­nung (StrlSchV)
 
(offene Stoffe / Nuklear­me­di­zin oder umschlos­sene Stoffe / Strah­len­the­ra­pie)

Die erfor­der­li­che Fach­kunde im Strah­len­schutz wird in der Regel durch eine für den jewei­li­gen Anwen­dungs­be­reich geeig­nete Ausbil­dung, durch prak­ti­sche Erfah­rung (Sach­kunde) und die erfolg­rei­che Teil­nahme an von der zustän­di­gen Stelle aner­kann­ten Kursen erwor­ben.

Einen Kennt­nis­kurs müssen die Ärzte nach­wei­sen, die unter Aufsicht und Verant­wor­tung eines fach­kun­di­gen Arztes radio­ak­tive Stoffe an Menschen anwen­den möch­ten und somit selbst keine Fach­kunde brau­chen. Ärzte, die im Rahmen einer geneh­mi­gungs­be­dürf­ti­gen Tätig­keit mit radio­ak­ti­ven Stof­fen oder ioni­sie­ren­der Strah­lung umge­hen sollen, müssen sich im jähr­li­chen Rhyth­mus einer Unter­wei­sung unter­zie­hen.

Achtung: Die Bean­tra­gung wird ab 1. April 2026 im Portal meine­BLÄK im Bereich „Fort­bil­dung > Fach­kunde im Strah­len­schutz“ gestellt.

Der Erwerb bzw. die Bean­tra­gung der Fach­kunde im Strah­len­schutz wird von der zustän­di­gen Stelle der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) nach der Online-Bean­tra­gung im Portal meine­BLÄK geprüft.

Die Beschei­ni­gung über die Fach­kunde im Strah­len­schutz nach der Strah­len­schutz­ver­ord­nung erteilt die BLÄK nach der bestan­de­nen Prüfung.

Sobald die Fach­kunde durch eine Beschei­ni­gung mit bestan­de­ner Prüfung erteilt wurde, muss diese mindes­tens alle fünf Jahre durch einen aner­kann­ten Aktu­a­li­sie­rungs­kurs erneu­ert werden.

Bean­tra­gung der Fach­kun­de­be­schei­ni­gung

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) darf nur für Ärztin­nen und Ärzte, die Mitglie­der der BLÄK sind, die Fach­kunde und die Kennt­nisse im Strah­len­schutz beschei­ni­gen. Die Bean­tra­gung wird im Portal meine­BLÄK im Bereich „Fort­bil­dung > Fach­kunde im Strah­len­schutz“ gestellt. Wenn alle Voraus­set­zun­gen erfüllt sind, erfolgt die Prüfung vor der Prüfungs­kom­mis­sion der BLÄK. Die Beschei­ni­gung wird Ihnen anschlie­ßend digi­tal als PDF in Ihrem meine­BLÄK Post­fach zur Verfü­gung gestellt, wenn Sie in die digi­tale Zustel­lung einge­wil­ligt haben (Einwil­li­gungs­er­tei­lung erfolgt im Profil unter “Digi­tale Zustel­lung”).

Cert4Trust Zerti­fi­zie­rung digi­ta­ler Beschei­ni­gun­gen

Die Beschei­ni­gung im PDF-Format wird Cert4Trust zerti­fi­ziert. Nach dem Down­load aus Ihrem Post­fach, können Sie auf der Webseite https://check.cert4trust.de/run einfach und zwei­fels­frei fest­stel­len, dass das Doku­ment echt ist und von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ausge­stellt wurde. Des Weite­ren wird mit der Cert4Trust-Zerti­fi­zie­rung sicher­ge­stellt, dass das Doku­ment gültig und inhalt­lich unver­än­dert ist und den Origi­nal­in­halt enthält.

Folgende Unter­la­gen sind zur Bean­tra­gung Pflicht:

  • Zeug­nisse der Ausbil­dung, für den jewei­li­gen Anwen­dungs­be­reich und
  • Sach­kun­de­zeug­nis, in welchem die Tätig­keits­zei­ten für die in Frage kommen­den Gebiete durch eine dafür legi­ti­mierte Person bestä­tigt werden, sowie
  • Kurs­teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen.

Diese Unter­la­gen sind im Rahmen der Antrag­stel­lung im Portal meine­BLÄK in der Anwen­dung “Fach­kunde im Strah­len­schutz” hoch­zu­la­den.

Alle Strah­len­­schutz­­kurse dürfen bei Bean­tra­­gung einer Fach­­kunde im Strah­len­­schutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungül­tig und müssen wieder­­holt werden.

Für alle Anwen­dungs­ge­biete mit offe­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen sind die Kurse nach Nr. 1.1 und Nr. 1.2 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Für das Anwen­dungs­ge­biet (Gesamt­ge­biet) in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1, Nr. 1.3 und 1.4 mit Erfolg zu absol­vie­ren sowie Sach­kunde und Kurse in Strah­len­the­ra­pie­pla­nung nach Nr. 2.2.6 nach­zu­wei­sen.

Für das Anwen­dungs­ge­biet Brachy­the­ra­pie in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absol­vie­ren sowie Sach­kunde und Kurse in Strah­len­the­ra­pie­pla­nung nach Nr. 2.2.6 nach­zu­wei­sen. Für die organ­spe­zi­fi­schen Anwen­dun­gen in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.4 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Für die Anwen­dungs­ge­biete in der Tele­the­ra­pie sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absol­vie­ren sowie Sach­kunde und Kurse in Strah­len­the­ra­pie­pla­nung nach Nr. 2.2.6 nach­zu­wei­sen. Für die organ­spe­zi­fi­schen Anwen­dun­gen in der Strah­len­be­hand­lung sind die Kurse nach Nr. 1.1 und 1.3 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Fach­li­che Erläu­te­run­gen

Nuklear­me­di­zin

  • Umgang mit offe­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen bei der Anwen­dung am Menschen zu seiner Unter­su­chung oder Behand­lung
  • Umgang mit umschlos­se­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen zur Kali­brie­rung bei Unter­su­chungs­ver­fah­ren, wie z.B. zur Absorp­ti­ons­kor­rek­tur­mes­sung bei der Posi­tro­nen-Emis­si­ons-Tomo­gra­phie (PET), Single-Photon-Emis­sion-Compu­ted-Tomo­gra­phie (SPECT) oder Rönt­gen­flu­o­res­zenz­ana­lyse

Für alle Anwen­dungs­ge­biete mit offe­nen radio­ak­ti­ven Stof­fen sind die Kurse nach Nr. 1.1 und Nr. 1.2 mit Erfolg zu absol­vie­ren.

Suche nach weiter­bil­dungs­be­fug­ten Ärztin­nen und Ärzten

Weiter­bil­dungs­be­fugte fach­kun­dige Nuklear­me­di­zi­ner und Strah­len­the­ra­peu­ten finden Sie unter:
https://www.blaek.de/aerztinnen-und-aerzte/weiterbildung/befugnisse/

Fachkunden gem. § 175 Strahlenschutzverordnung (für zu ermächtigende Ärzte)

Kurz­info zur Bean­tra­gung der Fach­kunde für die arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorge beruf­lich strah­len­ex­po­nier­ter Perso­nen durch ermäch­tigte Ärzte (in der Arbeits­me­di­zin/Betriebs­me­di­zin tätige Ärzte)

Die im Strah­len­schutz erfor­der­li­che Fach­kunde für die arbeits­me­di­zi­ni­sche Vorsorge beruf­lich strah­len­ex­po­nier­ter Perso­nen durch ermäch­tigte Ärzte erfolgt nach Vorlage der Nach­weise, über Sach­kunde und Strah­len­schutz­kurse.

Alle Strah­len­­schutz­­kurse dürfen bei Bean­tra­­gung einer Fach­­kunde im Strah­len­­schutz nicht älter als 5 Jahre sein, sonst sind diese ungül­tig und müssen wieder­­holt werden.

Achtung: Die Bean­tra­gung wird ab 1. April 2026 im Portal meine­BLÄK im Bereich „Fort­bil­dung > Fach­kunde im Strah­len­schutz“ gestellt.

Die Beschei­ni­gung wird Ihnen digi­tal als PDF in Ihrem meine­BLÄK Post­fach zur Verfü­gung gestellt, wenn Sie in die digi­tale Zustel­lung einge­wil­ligt haben (Einwil­li­gungs­er­tei­lung erfolgt im Profil unter “Digi­tale Zustel­lung”)

Cert4Trust Zerti­fi­zie­rung digi­ta­ler Beschei­ni­gun­gen

Die Beschei­ni­gung im PDF-Format wird Cert4Trust zerti­fi­ziert. Nach dem Down­load aus Ihrem Post­fach, können Sie auf der Webseite https://check.cert4trust.de/run einfach und zwei­fels­frei fest­stel­len, dass das Doku­ment echt ist und von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer ausge­stellt wurde. Des Weite­ren wird mit der Cert4Trust-Zerti­fi­zie­rung sicher­ge­stellt, dass das Doku­ment gültig und inhalt­lich unver­än­dert ist und den Origi­nal­in­halt enthält.

Neu:
Ab 1. Januar 2025 die Aner­ken­nung der Sach­kun­de­zei­ten beginnt nach der Absol­vie­rung des Grund­kur­ses Anlage 1.1

Hier­für lesen Sie sich bitte die Seiten der ab 01.01.2024 in Kraft treten­den neuen „Richt­li­ni­en­mo­dul zur Strah­len­schutz­ver­ord­nung (StrlSchV) der erfor­der­li­chen Fach­kunde im Strah­len­schutz für die ärzt­li­che Über­wa­chung“ durch: 2023_Richt­li­ni­en­mo­dul Fach­kunde ärzt­li­che Über­wa­chung

Nach Erhalt der Fach­kunde (von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer) senden Sie diese mit einem form­lo­sen Antrag an das Baye­ri­sche Landes­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) Pfarr­straße 3, 80538 München. Eine Verlän­ge­rung der Ermäch­ti­gung wird ebenso beim LGL bean­tragt.

Bei Neu-Bean­tra­gung oder Aktu­a­li­sie­rung der Ermäch­ti­gung zur arbeits­me­di­zi­ni­schen Über­wa­chung beruf­lich strah­len­ex­po­nier­ter Perso­nen, bitte zukünf­tig das unter dem Link bereit­ge­stellte Antrags­for­mu­lar des LGL mit der Fach­kunde einrei­chen:
https://www.lgl.bayern.de/down­loads/arbeits­schutz/arbeits­me­di­zin/doc/antrags­for­mu­lar_ermaech­ti­gung_strschv.pdf

Liste der ermäch­tig­ten Ärzte nach StrSchV