- Home |
- MFA & Fachpersonal |
- Fragen & Antworten
Fragen & Antworten
Medizinische Fachangestellte und ausbildende Praxen finden hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ausbildung und Fortbildung. Von organisatorischen Abläufen über Voraussetzungen und Prüfungen bis hin zu Fördermöglichkeiten – die FAQ bieten eine schnelle Orientierung und unterstützen Sie bei allen Schritten von der Ausbildung bis zur beruflichen Weiterqualifizierung.
Ausbildung
Ausbildungsvertrag & Organisation
Wo erhalte ich einen Ausbildungsvertrag?
Seit dem 1. Oktober 2025 steht Ihnen unser neues MFA-Portal zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie dort die Möglichkeit, Ausbildungsverträge digital zu erstellen und zu übermitteln sowie sämtliche weiteren Angelegenheiten rund um die Ausbildung von MFA online abzuwickeln.
Welches Vertragsformular muss ich bei einer Umschulung verwenden?
Seit dem 1. Oktober 2025 steht Ihnen unser neues MFA-Portal zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung haben Sie dort die Möglichkeit, Ausbildungsverträge digital zu erstellen und zu übermitteln sowie sämtliche weiteren Angelegenheiten rund um die Ausbildung von MFA online abzuwickeln.
Muss der Ausbildungsvertrag im Original unterschrieben werden?
Die Vertragsunterlagen sind von allen Vertragspartnern im Original zu unterschreiben. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen neben der/dem Auszubildenden und dem/der Arzt/Ärztin auch der/die Sorgeberechtigte/n unterschreiben.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Ausbildungsvertrag
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Sachliche und zeitliche Gliederung
- Bei Jugendlichen eine Kopie der Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Bis wann muss der Ausbildungsvertrag eingegangen sein?
Die Berufsausbildungsverträge sowie die übrigen erforderlichen Unterlagen müssen unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages bei der Bayerischen Landesärztekammer zur Eintragung
in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhälnisse eingereicht werden. Nach § 36 Berufsbildungsgesetz sind die Unterlagen vor Ausbildungsbeginn einzureichen.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Woher bekomme ich einen EQ-Vertrag?
Sie erhalten in unserem MFA-Portal unseren EQ-Vertrag (Einstiegsqualifzierung)
Wird die Einstiegsqualifizierung auf eine spätere Ausbildung angerechnet?
Durch einen schriftlichen, formlosen Antrag an die Bayerische Landesärztekammer kann mit Ablauf der EQ-Maßnahme, sofern die/der Einstiegsqualifizierende mit einem Ausbildunsvertrag übernommen wird, die Dauer dieser Einstiegsqualifizierung auf die Dauer der Ausbildung angerechnet werden. Dieser Antrag ist von den Vertragsparteien (Künftige/r Auszubildende/r und Ausbildende/r) zu unterzeichnen. Des Weiteren ist eine Bestätigung über den Besuch einer Fachklasse an der Berufsschule beizufügen.
Berufsschule & Unterricht
Wer meldet die/den Auszubildende/n bei der Berufsschule an?
Der in der Ausbildungsstätte Verantwortliche meldet die/den Auszubildende/n bei der zuständigen Berufsschule an.
Welche Berufsschule ist zuständig?
Eine Liste der Berufsschulen finden Sie hierzu auf unserer Übersichtsseite zu MFA Ausbildung.
Welche Adresse/Telefonnummer hat die Berufsschule?
Die Kontaktdaten der Berufsschulen finden Sie hierzu auf unserer Übersichtsseite zu MFA Ausbildung.
Wann muss ich mich an der Berufsschule einschreiben?
Termine zur Einschreibung erfahren Sie von der für Sie zuständigen Berufsschule. Die Kontaktdaten finden Sie hierzu auf unserer Übersichtsseite zu MFA Ausbildung.
Wer nimmt die Einteilung der Berufsschulklassen vor?
Die Einteilung erfolgt ausschließlich über die zuständige Berufsschule. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
Welche Klasse besucht die/der Auszubildende bei verkürzter Ausbildungszeit?
Diese Einteilung nimmt die zuständige Berufsschule vor. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
Kann ich mitbestimmen, an welchen Tagen die/der Auszubildende die Berufsschule besucht?
Wünsche können gegenüber der Berufsschule geäußert werden. Ob diese jedoch von der Berufsschule berücksichtigt werden können, wird dort entschieden. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
Wie und wo ist der Antrag zu stellen, wenn eine andere Berufsschule besucht werden möchte (Gastschulantrag)?
Dies ist in Absprache mit der Berufsschule zu klären, die eigentlich die für die berufsschulische Ausbildung zuständige Berufsschule ist. Die Bayerische Landesärztekammer hat hierauf keinen Einfluss.
Was lerne ich als MFA in der Berufsschule?
Eine duale Ausbildung erfordert eine eng aufeinander abgestimmte Festlegung von Inhalten und Zielen der beiden Lernorte (Ausbildungspraxis und Berufsschule).
Deshalb wird parallel zum Ausbildungsrahmenplan in der Praxis auch ein abgestimmter Rahmenlehrplan für die Berufsschule entwickelt. Damit wird eine enge Verzahnung von der Ausbildung in der Praxis und der Berufsschule erreicht.
Der Rahmenlehrplan für die Berufsschule wird in Lernfelder, die große komplexe Handlungsfelder aus Praxis beinhalten, unterteilt. Diese Handlungsfelder orientieren sich dann an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungssituationen.
Übersicht über die Fächer (Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse sowie Behandlungsassistenz) und Lernfelder
Jahrgangsstufe 10
Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse
Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren 80 Std.
Patienten empfangen und begleiten 80 Std.
Behandlungsassistenz
Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren 80 Std.
Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren 80 Std.
Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten 80 Std.
Jahrgangsstufe 11
Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse
Waren beschaffen und verwalten 80 Std.
Praxisabläufe im Team organisieren 60 Std.
Behandlungsassistenz
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten 60 Std.
Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen 40 Std.
Jahrgangsstufe 12
Behandlungsassistenz
Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten 80 Std.
Patienten bei der Prävention begleiten 80 Std.
Betriebsorganisations- und Verwaltungsprozesse
Berufliche Perspektiven entwickeln 80 Std.
(entnommen aus den Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule für die Fachklassen
Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte
des Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom Juni 2006)
Ausbilderrolle & Qualifizierung
Kann ich mich auf die Aufgabe als Ausbilder/in vorbereiten?
Die Bayerische Landesärztekammer bietet für Ärztinnen und Ärzte, die Medizinische Fachangestellte ausbilden bzw. ausbilden wollen, einen gesonderten Kurs (Ausbilderkurs) an.
Was kostet der Ausbilderkurs?
Der Ausbilderkurs ist für Ärztinnen und Ärzte kostenlos.
Wann findet der nächste Ausbilderkurs statt?
Alle Kurstermine finden Sie im Bayerischen Ärzteblatt und auf unserer Homepage.
Prüfungen (Zwischen- & Abschlussprüfung)
Woher bekommt die/der Auszubildende das Anmeldeformular zur Abschlussprüfung?
Die/Der Prüfungsteilnehmer und die Ausbildungsstätte werden durch die Bayerische Landesärztekammer rechtzeitig vor dem Prüfungstermin zur Anmeldung aufgefordert. Im ersten Schritt muss die Ausbildungsstätte den Anmeldeprozess im MFA Portal starten (Angabe von Fehlzeiten während der Ausbildungszeit), im zweiten Schritt vervollständigt (Ausbildungsnachweis/Berichtsheft, Zeugnisse, eventuelle WiSo Befreiung, sowie ggf. einen Antrag auf Nachteilsausgleich) der Prüfungsteilnehmer die Anmeldung und übermittelt diese dann über sein MFA Portal an die Bayerische Landesärztekammer.
Bis wann muss sich die/der Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden?
Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 15.03., Anmeldeschluss für die Winterprüfung ist der 15.10. des jeweiligen Jahres.
Wer meldet die/den Auszubildenden zur Zwischenprüfung an?
Jede/r Auszubildende, der zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung die 11. Klasse besucht, nimmt an der Zwischenprüfung teil, eine gesonderte Anmeldung muss nicht erfolgen.
Wie stelle ich einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung?
Bitte stellen Sie den Antrag auf vorzeitige Zulassung über Ihr MFA Portal, die/der Auszubildende muss diesen Antrag stellen.
Welche Unterlagen muss ich zur Prüfungsanmeldung einreichen?
- Die Jahreszeugnisse der zuletzt besuchten Fachklassen der Berufsschule
- Den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich (z. B. Behinderung, nachgewiesener Legasthenie etc.) ist ein separater Antrag und entsprechende Dokumente (z. B. Schul-psychologische Stellungnahme und psychologisches Gutachten etc.) beizufügen
- Die gesamte Dauer von Fehlzeiten/Unterbrechungszeiten (z. B. Krankheit, Elternzeit) während der Ausbildung in der Ausbildungsstätte und der Berufsschule
- Bei einem Antrag auf WiSo Befreiung, die Nachweise der bereits abgelegten WiSo Prüfung vor einer anderen Kammer
Wann ist die nächste Prüfung / Wiederholungsprüfung?
Die Prüfungstermine finden Sie auf unserer Seite.
Bei Fragen zu Terminen für die praktische Prüfung, kontaktieren Sie bitte den Prüfungsausschuss an der für Sie zuständigen Berufsschule.
Rechtliches & Besondere Situationen in der Ausbildung
Welche Aufgaben können vom dem/der Ausbilder/in delegiert werden?
Eine Stellungsnahme der Bundesärztekammer zu delegationsfähigen Leistungen finden Sie hier.
Werden Ausfallzeiten während der Schwangerschaft auf die Ausbildungszeit angerechnet?
Ja, sowohl die Zeiten des Mutterschutzes als auch eventuelle Fehlzeiten aufgrund eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft werden auf die Ausbildungszeit angerechnet. Eine nachträgliche Absolvierung dieser Zeiten ist nicht notwendig. Für den Fall, dass aufgrund damit verbundener erheblicher Fehlzeiten das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann, ist eine entsprechende Nachholung der Zeiten empfehlenswert. Für diesen Fall wäre im Einzelfall eine Verlängerung der Ausbildungszeit möglich. Hierfür bedarf es der Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Landesärztekammer zur Prüfung des individuellen Falles.
Eine Anrechnung der Elternzeit findet hingegen nicht statt. Die Berufsausbildungszeit wird für die Dauer der Elternzeit unterbrochen und verlängert sich um die in Anspruch genommene Elternzeit.
Wird bei einer Schwangerschaft der Auszubildenden das Berufsausbildungsverhältnis automatisch verlängert?
Nein, eine automatische Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses tritt während der Mutterschutzzeit oder eines Beschäftigungsverbots nicht ein. Da es sich bei Ausbildungsverhältnissen um befristete Verträge handelt, endet die Ausbildung entweder mit Bestehen der Abschlussprüfung oder mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitpunkts. Dies gilt auch dann, wenn die Befristung während der Mutterschutzzeit endet.
Zur Verlängerung der Ausbildungszeit muss vor Ablauf der Befristung ein entsprechender Antrag bei der Bayerischen Landesärztekammer gestellt werden.
Dokumente, Zeugnisse & Nachweise
Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Zeugnisses/Briefes?
Damit die Bayerische Landesärztekammer Ihre gewünschte Zweitschrift erstellen kann, teilen Sie uns bitte schriftlich Folgendes mit:
Vor- und Nachname, evtl. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Datum der Prüfung, Ort der Prüfung und ggf. damaliger Berufsschulort.
Was kostet eine Zweitschrift?
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Zweitschrift kostenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung.
Wie lange dauert es, bis ich meine Zweitschrift erhalte?
Nach Eingang der Gebühr rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 bis 4 Wochen.
Wie erstelle ich ein Ausbildungszeugnis?
Bitte beachten Sie zur Zeugniserstellung folgendes Merkblatt.
Förderung & Unterstützung
Wo erhalte ich Informationen über Fördermaßnahmen während der Ausbildung?
Einen hilfreichen Überblick über die verschiedenen Fördermaßnahmen der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesagentur für Arbeit finden Sie auch in der Übersicht „Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung Jugendlicher an den Übergängen Schule-Ausbildung-Beruf“, die im Rahmen der Initiative „Fit für die Zukunft – Chancen für alle jungen Menschen in Bayern“ erstellt wurde. Diese ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zu finden.
Wo erhalte ich Informationen zur finanziellen Förderung von Ausbildungsbetrieben?
Nutzen Sie die finanzielle Förderung für Ausbildungsbetriebe aus dem Programm Fit for Work: Sie können aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für die in den Förderhinweisen festgelegten Gruppen von Jugendlichen einen Zuschuss zu den Kosten der Ausbildungsvergütung erhalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Welche Unterstützungen gibt es für den/die Ausbilder/in und die/den Auszubildende/n während der Ausbildung?
Nutzen Sie ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der Bundesagentur für Arbeit: abH sind Maßnahmen für Auszubildende, die das Erlernen von Fachtheorie und -praxis sowie den Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten fördern. Durch eine Gesetzesänderung im Mai 2015 wurde die Zielgruppe der Jugendlichen für abH geöffnet, sodass nun alle jungen Menschen, die eine entsprechende Unterstützung brauchen, wenn nötig schon ab Ausbildungsbeginn, gefördert und unterstützt werden können. Die Hilfen zielen darauf ab, die Aufnahme, die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. abH bieten neben dem fachlichen Stütz- und Förderunterricht auch sozialpädagogische Begleitung. Diese Unterstützungsleistungen können bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und im Internet unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen.
Nutzen Sie das Instrument Assistierte Ausbildung (AsA) der Bundesagentur für Arbeit. Bei der AsA werden sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche in Betrieben während der gesamten Ausbildungszeit und fakultativ noch vor Beginn der Ausbildung begleitet. Das Angebot gilt auch für Jugendliche mit Behinderung. Erstmals ist es möglich, dass auch der Betrieb die notwendige Beratung und Unterstützung während der gesamten Ausbildungsdauer erhält. Die Nutzung der Maßnahmen ist seit dem Ausbildungsstart 2015 möglich. Alle relevanten Informationen zur Assistierten Ausbildung finden Sie im bayme vbm Informationspapier „Assistierte Ausbildung“.
Der Arbeitgeberservice (Telefon: 0800–455 55–20) bzw. Ihr persönlicher Ansprechpartner in der örtlichen Agentur für Arbeit informiert Sie über weitere
Details. Informationen zum neuen Instrument finden Sie auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetrieb/assistierte-ausbildung-arbeitgeber.
Nutzen Sie die finanzielle Förderung, die in Kombination mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und Assistierter Ausbildung (AsA) im Rahmen des Programms Fit for Work möglich ist: Der Betrieb kann für Auszubildende, die ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA) in Anspruch nehmen, unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder aus Landesmitteln beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork.
Informieren Sie sich über VerA: VerA ist eine bundesweite Initiative des Senior Experten Service (SES) für junge Menschen, denen die Ausbildung Probleme bereitet. Die VerA-Begleitung wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und ist für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenlos. Der SES stellt dem Auszubildenden einen berufs- und lebenserfahrenen Senior Experten zur Seite. Im Mittelpunkt der SES-Ausbildungsbegleitungen steht die Klärung von fachlichen Fragen, Begleitung von Übungen für die berufliche Praxis, Unterstützung von Prüfungsvorbereitungen und der Ausgleich sprachlicher Defizite. Eine VerA-Begleitung wird in der Regel durch den Jugendlichen selbst veranlasst. Aber auch als Ausbilder können Sie eine VerA-Begleitung für Ihren Auszubildenden anregen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vera.sesbonn.de.
Termine, Orte & Interessentenliste
Wann findet die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa statt?
Die Bayerische Landesärztekammer bietet mehrere Termine im Jahr für die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa an.
Die genauen Prüfungstermine werden zeitnah auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer veröffentlicht. Die Anmeldung ist über die Walner-Schulen möglich.
Wo findet die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa statt?
Die Prüfung findet in den Walner-Schulen, Fortbildungszentrum der Bayerischen Landesärztekammer, Grillparzerstr. 8 in 81675 München statt.
Gibt es eine Warte- / Vormerkliste für die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa?
Sie haben die Möglichkeit sich mit Ihrer E-Mailadresse (unter Angabe von Vor- und Nachnamen) in unsere „Interessentenliste“ aufnehmen zu lassen. Sie werden dann regelmäßig per E-Mail über die nächsten Prüfungstermine informiert. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an mfa-fortbildung@blaek.de.
Ersetzt die Vormerkung in der "Interessentenliste" die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa?
Nein, die Vormerkung in der „Interessentenliste“ dient lediglich dazu, Sie über den nächsten Prüfungstermin zu informieren. Eine automatische Anmeldung zur Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa ist damit nicht verbunden.
Anmeldung & Unterlagen
Wo erhalte ich das Anmeldeformular und was muss ich bei der Anmeldung zur Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa einreichen?
Das Anmeldeformular zur Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa wird mit Veröffentlichung des nächsten Prüfungstermins auf der Homepage der Walner-Schulen eingestellt. Einzureichen sind per Email, Fax oder Post
- Urkunde bzw. Prüfungszeugnis der VERAH-Prüfung
- Teilnahmebescheinigung der VERAH plus Module
- Nachweis der 20 Hausbesuche
Ich schließe die Module (VERAH, VERAH plus) erst kurz vor der Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa ab. Kann ich mich dennoch anmelden?
Die Prüfungsanmeldung ist auch für Sie möglich, vorausgesetzt dass Sie uns die fehlenden Unterlagen vor dem Prüfungstag einreichen.
Erhalte ich eine Bestätigung nach erfolgter Anmeldung zur VERAH/NäPa Ergänzungsprüfung?
Nachdem uns die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Prüfungseinladung per E-Mail. Bitte überprüfen Sie dazu ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Kann ich mich von der Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa wieder abmelden?
Die Abmeldung ist möglich und muss rechtzeitig vor der Prüfung schriftlich erfolgen.
Vorraussetzungen & erforderliche Module
Welche VERAH plus Module benötige ich bei einer Berufserfahrung von über 5 Jahren?
Bei einer Berufserfahrung von über 5 Jahren benötigen Sie die Module:
- Palliative Care – häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris
Welche VERAH plus Module benötige ich bei einer Berufserfahrung von unter 5 Jahren?
Bei einer Berufserfahrung von unter 5 Jahren benötigen Sie die Module:
- Palliative Care – häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris
- Arzneimittelversorgung
- Burnout
- Betreuung eines Patienten mit Herzinsuffizienz
Prüfungsablauf & Inhalte
Wie ist die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa aufgebaut?
Die Ergänzungsprüfung dauert 30 Minuten und umfasst 20 Multiple-Choice Fragen.
Was wird bei der Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa abgefragt?
Die Prüfung erstreckt sich über die Inhalte aller VERAH plus Module:
- Palliative Care – häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris
Was muss ich zur Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa mitbringen?
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung und ein Schreibgerät (Kugelschreiber) mit.
Bewertung, Wiederholung & Bescheinigung
Wie hoch sind die Kosten für die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa?
Die Ergänzungsprüfung ist kostenfrei.
Wie viele Punkte muss ich erreichen, um die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa zu bestehen?
Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 70 % der Fragen (entspricht 14 Punkten) richtig beantwortet wurden.
Kann ich die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa wiederholen?
Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung zum nächsten Prüfungstermin wiederholen.
Wie erfahre ich, ob ich die Ergänzungsprüfung VERAH/NäPa erfolgreich absolviert habe?
Sie erhalten von der Bayerischen Landesärztekammer eine Bescheinigung, dass Sie die Ergänzungsprüfung nach Maßgabe des Memorandum of Understanding zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband / Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) vor der Bayerischen Landesärztekammer erfolgreich abgelegt haben.
Die Bescheinigung wird an die Privatanschrift versandt, die Sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben.
Allgemeine Informationen zur VERAH-Fortbildung
Wo finde ich Informationen zum Ablauf der Fortbildung zur VERAH?
Alle Informationen zur Fortbildung VERAH (inkl. Anmeldung / Kosten / Ort etc. ) erhalten Sie auf der Homepage verah.de.
Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung
Zulassung & Voraussetzungen
Wer wird zur Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung zugelassen?
Voraussetzung für die Zulassung zur Aufstiegsfortbildung ist:
- die Berufsausbildung und Prüfung als Arzthelfer/Arzthelferin oder Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte oder ein gleichwertiger Abschluss
- oder die Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung und angemessener Dauer in der Tätigkeit als Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte/Arzthelfer/Arzthelferin.
Siehe dazu auch § 3 der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
Wer darf sich zur Prüfung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung anmelden?
- Zur Prüfung/ Teilprüfung ist zuzulassen, wer über eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschlussprüfung als Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/ Arzthelferin oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt und die regelmäßige Teilnahme von 90 Prozent am Unterricht des Pflichtteils nachweist.
- oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit anschließender einschlägiger Berufserfahrung und angemessener Dauer in der Tätigkeit als Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte/ Arzthelfer/ Arzthelferin verfügt und die regelmäßige Teilnahme von 90 Prozent am Unterricht des Pflichtteils nachweist.
Anmeldung, Organisation & Stornierung
Wie kann ich mich zur Fortbildung zum/zur Fachwirt*in für ambulante medizinische Versorgung anmelden?
Die Anmeldung ist über die Walner-Schulen, Fortbildungszentrum für medizinische Berufe der Bayerischen Landesärztekammer möglich. Die Fortbildung wird an dem Standort München durchgeführt.
Ist eine Stornierung der Kursanmeldung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung möglich?
Eine Stornierung ist rechtzeitig vor dem Kursbeginn in schriftlicher Form möglich.
Ort & Durchführung
Wo finden die Kurse zur Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung statt?
München:
Walner-Schulen
Grillparzerstraße 8
81675 München
Aufbau & Inhalte der Fortbildung
Wie ist die Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung aufgebaut?
Dauer der Fortbildung:
- Insgesamt 424 Unterrichtsstunden
Gliederung der Fortbildung: - 304 Unterrichtsstunden Pflichtteil (Module 1–8)
- mind. 120 Unterrichtsstunden Wahlteil
Siehe dazu auch § 4 der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/ zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
Welche Inhalte werden in der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung vermittelt?
Inhalt Pflichtteil:
- Durchführung der Ausbildung einschließlich Lern- und Arbeitsmethodik (48 Std.)
- Patientenbetreuung und Teamführung (40 Std.)
- Qualitätsmanagement (32 Std.)
- Betriebswirtschaftliche Praxisführung (40 Std.)
- Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (40 Std.)
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (40 Std.)
- Betreuung von Risikopatienten und Notfallmanagement (40 Std.)
- Arbeits-, Arzt- und Sozialversicherungsrecht (24 Std.)
Siehe dazu auch § 5 der Richtlinie zur Durchführung der Fortbildung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung.
Welche Wahlteile zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gibt es?
Der Berufsbildungsausschuss der Bayerischen Landesärztekammer hat folgende Wahlteile für die Aufstiegsfortbildung beschlossen:
- Ambulante Versorgung älterer Menschen (60 Stunden)
- Ambulantes Operieren (94 Stunden)
- Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde (96 Stunden)
- Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin (140 Stunden)
- Assistenz in der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (120 Stunden)
- Assistenz Wundmanagement (40 Stunden)
- Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis (24 Stunden)
- Betriebsmedizin (120 Stunden)
- Case Management in der ambulanten medizinischen Versorgung (240 Stunden)
- Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen (CED) (120 Stunden)
- Diabetologie (120 Stunden)
- Dialyse (120 Stunden)
- Dialyse und Nephrologie (120 Stunden)
- DRG- und Dokumentationsassistenz (96 Stunden)
- Elektronische Praxiskommunikation Telematik (80 Stunden)
- Ernährungsmedizin (120 Stunden)
- Gastroenterologische Endoskopie (120 Stunden)
- Kardiologie (120 Stunden)
- Klimawandel und Gesundheit (48 Stunden)
- Labor (136 Stunden)
- Neurologie und Psychiatrie (120 Stunden)
- Onkologie (120 Stunden)
- Pädiatrie – Prävention im Kindes- und Jugendalter/Sozialpädiatrie (130 Stunden)
- Palliativversorgung (120 Stunden)
- Patientenbegleitung und Koordination (40 Stunden)
- Pneumologie (120 Stunden)
- Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen (80 Stunden)
- Prävention im Kindes- und Jugendalter (84 Stunden)
- Rheumatologie (120 Stunden)
- Röntgen (90 Stunden)
- Studienassistenz in Prüfstellen (120 Stunden)
- Suchtmedizinische Versorgung (60 Stunden)
- Urologie (100 Stunden)
- VERAH (120 Stunden)
- Zytologie (160 Stunden)
Bitte informieren Sie sich vorab bei der Bayerischen Landesärztekammer, ob die von Ihnen besuchten Kurse für den Wahlteil anerkannt sind.
Prüfungen, Bewertung & Gesamtnote
Wie werden die einzelnen Module geprüft?
- Die im Pflichtteil zu erwerbenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten werden in einzelnen Modulen vermittelt und jeweils in schriftlicher Form geprüft.
- Der Pflichtteil soll innerhalb von drei Jahren absolviert werden.
Wie werden die Ergebnisse in den einzelnen schriftlichen Modulprüfungen des Pflichtteils im Rahmen der Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gewertet?
Der Durchschnitt der Ergebnisse der einzelnen schriftlichen Modulprüfungen (Module 1–8) ergibt das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils.
Wie werden die Ergebnisse der mündlich praktischen Prüfung im Rahmen der Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung gewertet?
Die mündlich praktische Prüfung setzt sich zusammen aus:
- einer Hausarbeit und
- einem Fachgespräch
Das Fachgespräch wird gegenüber der Hausarbeit doppelt gewichtet.
Woraus ergibt sich die Gesamtnote im Rahmen der Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung?
- Die Gesamtnote ergibt sich aus den Ergebnissen in den beiden Prüfungsteilen (schriftlich und mündlich praktisch) zu gleichen Teilen.
- Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
Prüfungsanmeldung & Abschlussunterlagen
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
- Formular zum Einreichen des Hausarbeitsthema
- Formular zum Einreichen der Hausarbeit und zur Anmeldung zur mündlich praktischen Prüfung
- Einreichungs- und Prüfungstermine
Wann erhalte ich den Fachwirt/in-Brief und das Fachwirt/in-Zeugnis?
- Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der Bayerischen Landesärztekammer ein Zeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG).
- Nach zusätzlichem Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Wahlteil erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin den Brief „Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“.