Berufseinstieg

Herzlich willkommen bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Ihrer gesetzlichen Berufsvertretung.

Speziell für Berufseinsteiger haben wir hier Informationen, Serviceangebote und Tipps rund um Ihren Berufsstart zusammengestellt. Die BLÄK steht Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg mit Rat und Tat zur Seite.

Melde­pflicht

Jeder Arzt, der in Bayern ärzt­lich tätig ist oder, ohne ärzt­lich tätig zu sein, in Bayern seine Haupt­woh­nung im Sinne des Melde­rechts hat, ist verpflich­tet, sich unver­züg­lich ‒ spätes­tens inner­halb eines Monats ‒ bei dem für ihn zustän­di­gen Kreis­ver­band oder Bezirks­ver­band (Melde­stelle) anzu­mel­den.

Zustän­dig sind die Melde­stel­len, in deren Bereich sich der Arzt nieder­ge­las­sen hat oder sonst ärzt­lich tätig ist. Übt er keine ärzt­li­che Tätig­keit aus, rich­tet sich die Zustän­dig­keit nach seiner Haupt­woh­nung.

Nach der zustän­di­gen Melde­stelle können Sie hier suchen:

Sie können sich ab sofort bequem und einfach über die deut­sch­land­weite Online-Melde­bo­gen­platt­form bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer anmel­den. Die Melde­bo­gen­platt­form erfasst die melde­pflich­ti­gen Umstände, die für die Anmel­dung notwen­dig sind und über­mit­telt diese an die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer und den zustän­di­gen ärzt­li­chen Bezirks­ver­band. Zu beach­ten ist, dass Neumit­glie­der trotz der elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung der Melde­da­ten zusätz­lich per Post sämt­li­che Berufs­ur­kun­den (Berufs­er­laub­nis und ggf. Promo­ti­ons­ur­kunde) in beglau­big­ter Kopie an die zustän­dige Melde­stelle (Kreis- oder Bezirks­ver­band) senden müssen.

Alters­ver­sor­gung

Die Baye­ri­sche Ärzte­ver­sor­gung ist die berufs­s­tän­di­sche Pflicht­ver­sor­gungs­ein­rich­tung für die Ärzte, Zahn­ärzte und Tier­ärzte, die in Bayern beruf­lich tätig sind. Weiter­füh­rende Infor­ma­ti­o­nen, vor allem für Berufs­ein­stei­ger, finden Sie auf der Webseite der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Bei weite­ren Fragen zur berufs­s­tän­di­schen Alters­ver­sor­gung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitglie­der­be­treu­ung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Appro­ba­tion

Infor­ma­ti­o­nen zur ärzt­li­chen Appro­ba­tion/ Berufs­er­laub­nis finden Sie hier:

Arzt­aus­weise

Alle Infor­ma­ti­o­nen zur Ausstel­lung eines Arzt­aus­wei­ses finden Sie hier:

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Ihr Ansprechpartner

Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV)

Ärzt­li­che Weiter­bil­dung

Die ärzt­li­che Weiter­bil­dung ist eine der Kern­auf­ga­ben der BLÄK. Der Bereich Weiter­bil­dung glie­dert sich in drei Abtei­lun­gen: Befug­nisse (Anträge auf Weiter­bil­dungs­be­fug­nisse), Aner­ken­nun­gen (Fach­a­rzt-, Schwer­punkt­be­zeich­nun­gen und Zusatz-Weiter­bil­dun­gen) und Prüfun­gen. Im Portal meine­BLÄK können unter dem Punkt Weiter­bil­dung Anträge auf Weiter­bil­dungs­be­fug­nisse sowie Anträge auf Aner­ken­nun­gen von Quali­fi­ka­ti­o­nen nach der Weiter­bil­dungs­ord­nung gestellt werden.

Spezi­ell für die Weiter­bil­dung Allge­mein­me­di­zin ist eine „Koor­di­nie­rungs­stelle Allge­mein­me­di­zin“ – KoStA einge­rich­tet. Ziel ist es, Weiter­bil­dungs­ver­bünde für Allge­mein­me­di­zin in ganz Bayern zu unter­stüt­zen und zu bera­ten. Auf der Webseite der KoStA finden Sie darüber hinaus hilf­rei­che Infor­ma­ti­o­nen rund um das Thema Verbund­wei­ter­bil­dung.

Für die Fach­ärz­t­­li­che Weiter­­bil­­dung neben der Allge­­mein­­me­­di­­zin hat die BLÄK gemein­­sam mit der KVB die Koor­­di­­nie­rungs­­­stelle Fach­ärz­t­­li­che Weiter­­bil­­dung (KoStF) einge­rich­tet. Eine Haup­t­auf­­gabe der KoStF ist, auch hier Unter­­stüt­­zung bei der Grün­­dung von Weiter­­bil­­dungs­­­ver­­­bün­­den zu bieten und diese im Verlauf zu beglei­ten. Weitere wesent­­li­che Aufga­­ben der KoStF sind, Ansprech­par­t­­ner für alle Weiter­­bil­­der, Fach­ärzte, Ärzte in Weiter­­bil­­dung sowie weitere Inter­es­­sierte in Fragen Weiter­­bil­­dung zu sein. Nähere Infor­­ma­ti­o­­nen zur KoStF erha­l­ten Sie hier: KoStF .

Die Ombuds­stelle für Weiter­bil­dungs­fra­gen bei der BLÄK dient als Anlauf­stelle für alle in Bayern täti­gen Ärztin­nen und Ärzte, die sich von Fehl­ver­hal­ten in Zusam­men­hang mit der Weiter­bil­dung betrof­fen sehen. Die Ombuds­per­so­nen finden Sie hier.

Ärzt­li­che Fort­bil­dung und Quali­täts­si­che­rung

Die ärzt­li­che Fort­bil­dung betrifft nach dem Medi­zin­stu­dium und der Weiter­bil­dungs­zeit zum Fach­a­rzt die lange Zeit­spanne eines jeden Arzt-Berufs­le­bens. In dieser Zeit verän­dert sich das medi­zi­ni­sche Wissen in eini­gen Berei­chen grund­le­gend.
Diese Heraus­for­de­rung anzu­neh­men und die fach­li­che Kompe­tenz konti­nu­ier­lich zu erhal­ten, zu aktu­a­li­sie­ren und weiter­zu­ent­wi­ckeln gehört zum ärzt­li­chen Selbst­ver­ständ­nis. Als Fort­bil­dungs­ver­pflich­tung ist sie in der Berufs­ord­nung und im SGB V veran­kert. Gebo­ten wird ein umfang­rei­cher Service rund um das „Fort­bil­dungs-Punk­te­konto“, die Ausstel­lung von Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­ka­ten sowie die Bera­tung und Infor­ma­tion in allen Fragen der Fort­bil­dung. Der zweite Aufga­ben­be­reich liegt in der Aner­ken­nung und Punk­te­ver­gabe für Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen sowie der Quali­täts­si­che­rung.
Auf dem Gebiet der Quali­täts­si­che­rung (QS) und des Quali­täts­ma­na­ge­ments (QM) führt die BLÄK eigene Projekte und Fort- und Weiter­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen durch. Dazu zählen Semi­nare, Kommis­sion Quali­täts­si­che­rung der BLÄK, Infor­ma­ti­o­nen zur Zusatz­wei­ter­bil­dung „Ärzt­li­ches Quali­täts­ma­na­ge­ment“ und die zuge­hö­ri­gen Über­g­angs­be­stim­mun­gen oder Wissens­ma­na­ge­ment.

Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Als Arzt/Ärztin ist der Abschluss einer Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Sie notwen­dig und gesetz­lich vorge­schrie­ben. Infor­mie­ren Sie sich vor Beginn Ihrer Tätig­keit bei entspre­chen­den Versi­che­rungs­un­ter­neh­men wie z. B. der Deut­schen Ärzte­ver­si­che­rung.

 

Berufs­recht­li­che Aufsicht und Bera­tung

Die BLÄK über­wacht gemäß ihrem gesetz­li­chen Auftrag die Einhal­tung der Berufs­pflich­ten ihrer Kammer­mit­glie­der. Der Bereich Berufs­recht kümmert sich neben der Erstel­lung und Aktu­a­li­sie­rung der Berufs­ord­nung um die Aufklä­rung berufs­recht­li­cher Verstöße und leitet erfor­der­li­chen­falls berufs­recht­li­che Maßnah­men ein. Gleich­zei­tig stehen die Mita­r­bei­ter Kammer­mit­glie­dern zur Bera­tung in berufs­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zur Verfü­gung.
Die Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten der von den Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bän­den (ÄBV) ausge­üb­ten Berufs­auf­sicht bei Verstö­ßen gegen das Berufs­recht reichen – in Abhän­gig­keit von der Schwere des Versto­ßes – von einer Rüge bis hin zur Einlei­tung eines berufs­ge­richt­li­chen Verfah­rens. Über die härteste aller Konse­quen­zen wegen ärzt­li­chen Fehl­ver­hal­tens – den Entzug der Appro­ba­tion – entschei­det die Appro­ba­ti­ons­be­hörde.

 

Beitrags­an­ge­le­gen­hei­ten

Die BLÄK finan­ziert ihre Arbeit im Einklang mit dem Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz (HKaG) zum Groß­teil durch die Beiträge ihrer Mitglie­der, deren Höhe in der Beitrags­ord­nung in Abhän­gig­keit von den aus ärzt­li­cher Tätig­keit erziel­ten Einkünf­ten fest­ge­legt ist. Die zentrale Mitglie­der­ver­wal­tung (ZMV) führt die über 100.000 Ärztin­nen und Ärzte in Bayern.

 

Fach­spra­chen­prü­fung (FSP)

Wer eine Berufs­zu­las­sung als Ärztin/Arzt nach der Bunde­s­ärz­te­ord­nung bean­tragt, muss nach den gelten­den Bestim­mun­gen unter ande­rem über die für die Ausübung der ärzt­li­chen Berufs­tä­tig­keit erfor­der­li­chen Kennt­nisse der deut­schen Spra­che verfü­gen.

Die 87. Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 26./27. Juni 2014 hat einstim­mig Eckpunkte zur Über­prü­fung der für die Berufs­aus­übung erfor­der­li­chen Deutsch­kennt­nisse in den akade­mi­schen Heil­be­ru­fen beschlos­sen.

Weitere Infor­ma­ti­o­nen hierzu, insbe­son­dere zu den Möglich­kei­ten und Anfor­de­run­gen des Nach­wei­ses der Fach­spra­chen­kennt­nisse finden Sie auf der Webseite der zustän­di­gen Appro­ba­ti­ons­be­hörde Zentrale Aner­ken­nungs­stelle für Appro­ba­ti­ons­be­rufe der Regie­rung von Ober­bay­ern und im Bayern­por­tal.

Sofern Sie also eine Fach­spra­chen­prü­fung absol­vie­ren müssen, können Sie diese bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) able­gen. Für diese Prüfung bei der BLÄK ist die Grund­lage eine mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit, Pflege und Präven­tion und den Regie­run­gen abge­stimmte Verfah­rens­ord­nung für Sprach­tests bei Anträ­gen auf Ertei­lung einer ärzt­li­chen Berufs­zu­las­sung. Mehr Infor­ma­ti­o­nen zur Fach­spra­chen­prü­fung erhal­ten Sie hier:

Urkunde Dekla­ra­tion von Genf – das ärzt­li­che Gelöb­nis

Der 122. Deut­sche Ärzte­tag hat in seinem Antrag „Ib-146“ empfoh­len, möglichst allen Ärztin­nen und Ärzten mindes­tens zu Beginn ihrer beruf­li­chen Tätig­keit durch ihre ärzt­li­chen Vorge­setz­ten ein Exem­plar der Genfer Dekla­ra­tion des Weltärz­te­bun­des in einem ange­mes­se­nen Format auszu­hän­di­gen. Das Gelöb­nis stelle als Weiter­ent­wick­lung des hippo­kra­ti­schen Eides im 21. Jahr­hun­dert eine wich­tige Orien­tie­rung für das ärzt­li­che Handeln dar. Anders als ihr berühm­ter Vorgän­ger sei sie jedoch selbst inner­halb der Ärzte­schaft nur unzu­rei­chend und in der Bevöl­ke­rung fast gar nicht bekannt.