Gleichwertigkeits-
feststellung

Fest­stel­lung der Gleich­wer­tig­keit einer im Ausland erwor­be­nen Berufs­qua­li­fi­ka­tion

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer ist ausschließ­lich für die Fest­stel­lung der Gleich­wer­tig­keit einer im Ausland erwor­be­nen Berufs­qua­li­fi­ka­tion mit der Refe­renz­qua­li­fi­ka­tion eines Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten zustän­dig. Für die Fest­stel­lung der Gleich­wer­tig­keit ande­rer Gesund­heits­fach­be­rufe ist die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer nicht zustän­dig.

Soll­ten Sie Inter­esse an der Fest­stel­lung der Gleich­wer­tig­keit Ihrer im Ausland erwor­be­nen Berufs­qua­li­fi­ka­tion haben, lassen wir Ihnen gerne einen entspre­chen­den Antrag zukom­men. Bitte kontak­tie­ren Sie uns hierzu, mit Angabe Ihrer voll­stän­di­gen Adresse und Tele­fon­num­mer zur Kontakt­auf­nahme, unter folgen­der E-Mail Adresse: mfa-ausbil­dung@blaek.de.

Über den Antrag auf Gleich­wer­tig­keit ist inner­halb von drei Mona­ten zu entschei­den. Die Frist von drei Mona­ten beginnt erst, wenn die benö­tig­ten Unter­la­gen voll­stän­dig bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer einge­gan­gen sind.

Eine Prüfung von Studi­e­n­ab­sch­lüs­sen durch die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer erfolgt nicht.