Gesundheitskompetenz für Schülerinnen und Schüler

Gesundheitskompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für ein selbstbestimmtes Leben – und beginnt schon in der Schule. Doch viele Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen und richtig einzuordnen.

Förderung der Gesundheitskompetenz in der Schule

Das Projekt „Arzt in der Schule“ wurde 2009 von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) gest­ar­tet. Ziel ist es, die Gesund­heits­kom­pe­tenz der Schülerinnen und Schü­ler zu stär­ken.

Im Rahmen der „Woche der Gesund­heit und Nach­hal­tig­keit“, die jähr­lich an baye­ri­schen Schu­len statt­fin­det, können Ärztinnen und Ärzte mit Infor­ma­ti­ons­stun­den zu Gesund­heits­the­men teil­neh­men.

Zur Vorbe­rei­tung der Gesund­heits­wo­che können bei der BLÄK Vorträge zu den Gesund­heits­the­men Bewegung (z.B. „Mensch, beweg Dich! … denn Bewegung macht Spaß und tut gut“), richtige Ernährung im Kindes- und Jugendalter und Impfungen angefordert werden.

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Ihre Ansprechperson
Dr. Veronika Wolf
Bereich Fortbildung, Qualitätssicherung, Prävention

Erste Hilfe und Reani­ma­tion an Schu­len

In Bayern hat der 77. Baye­ri­sche Ärzte­tag 2018 (Beschluss R 54/2018) die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung zur Umset­zung der Inte­gra­tion von Reani­ma­tion im Schul­un­ter­richt aufge­for­dert. Das baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium hat mit Bekannt­ma­chung vom 23.06.2019 im baye­ri­schen Minis­te­ri­a­l­blatt (BayMBl.2019 Nr.249) die Schu­len zur Ermög­li­chung einer stufen­wei­sen Kompe­ten­z­ent­wick­lung in der Ersten Hilfe und im Bereich Wieder­be­le­bung für baye­ri­sche Schü­le­rin­nen und Schü­ler veran­lasst.

Laut dieser Bekannt­ma­chung „sol­len alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab Jahr­gangs­stufe 7/8 im zwei­jäh­ri­gen Turnus die Möglich­keit erhal­ten, in spezi­el­len Modu­len (jeweils 2 Unter­richts­ein­hei­ten) Kompe­ten­zen im Bereich Wieder­be­le­bung zu erwer­ben bzw. zu festi­gen, so dass bei Verlas­sen der Schule mehr­fach insbe­son­dere die Herz-Druck-Massage geübt werden konnte. Ältere Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Jahr­gangs­stufe 11/12) üben auch die Atem­s­pende ein (…)“

Die Durch­füh­rung soll je nach Schul­art und Gege­ben­hei­ten im (Fach-) Unter­richt oder z.B. an Projekt­ta­gen erfol­gen. Die Unter­wei­sung und Übung der Wieder­be­le­bung soll von Lehr­kräf­ten der jewei­li­gen Schule durch­ge­führt werden, welche im Rahmen der zentra­len (staat­lich finan­zier­ten) Lehrer­fort­bil­dun­gen den Lehr­schein hier­für erwer­ben. Mate­ri­al­kos­ten für diesen Unter­richt sollen vom Sach­auf­wands­trä­ger über­nom­men werden.
Diese Bekannt­ma­chung ist am 23.06.2019 in Kraft getre­ten.