Fortbildungsordnung

Rechts­ver­bind­li­che Grund­lage für die Aner­ken­nung und Bewer­tung von Fort­bil­dungs­maß­nah­men im Zustän­dig­keits­be­reich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) bildet die Fort­bil­dungs­ord­nung.

Der 83. Baye­ri­sche Ärztin­nen- und Ärzte­tag hat am 12. Okto­ber 2024 mit der erfor­der­li­chen Mehr­heit folgende Neufas­sung (Entschlie­ßungs­an­träge Nr. 4/1 und Nr. 4/1 a) der Fort­bil­dungs­ord­nung der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer vom 13. Okto­ber 2013, in der Fassung der Ände­rungs­be­schlüsse vom 10. Okto­ber 2020 („Baye­ri­sches Ärzte­blatt“ 12/2020, S. 608), beschlos­sen.

Fragen und Antworten

Fortbildungskonto

Wo finde ich mein Fortbildungspunktekonto online?

Sie können Ihr elek­tro­­ni­­sches Fort­­bil­­dungs­­­konto online auf der Home­page der BLÄK im Portal meineBLÄK einse­hen. Um online zum Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­konto zu gelan­­gen, müssen Sie sich zunächst regis­trie­ren lassen. Im Anschluss benö­ti­­gen Sie für einen unein­­ge­schränk­ten Zugang ins Portal meineBLÄK noch einen einma­­lig einzu­­ge­­ben­­den Frei­­­schal­t­­code. Diesen erha­l­ten Sie nach erfol­g­rei­chem Regis­trie­ren aus Sicher­heits­­­grün­­den wenige Tage später mit der Post an Ihre bei der BLÄK hinter­leg­ten Priva­t­an­­schrift. Nach­­dem Sie erfol­g­reich den Frei­­­schal­t­­code einge­­ge­­ben haben, besit­­zen Sie nun einen unein­­ge­schränk­ten Zugang für alle Funk­ti­o­­nen im Portal meineBLÄK.

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