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Beschwerden & Vermittlung
Sie haben Fragen oder Beschwerden zu einer ärztlichen Behandlung oder zu einer privatärztlichen Rechnung? Auf dieser Seite finden Sie die passenden Informationen, Anlaufstellen und Kontaktmöglichkeiten der Bayerischen Landesärztekammer sowie Hinweise, welche Anliegen hier bearbeitet werden und an wen Sie sich in Ihrem Fall wenden können.
Sie haben eine Beschwerde? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Probleme mit Terminvergabe oder Behandlung als gesetzlich Versicherte/r
Sie sind gesetzlich versichert und Sie bekommen keinen oder erst spät einen Termin? Ihr Arzt/Ihre Ärztin verschreibt ein Medikament nicht, weil sie gesetzlich versichert sind? Sie fühlen sich als gesetzlicher versicherter Patient vom Arzt aufgrund Ihres Versicherungsstatus schlechter behandelt? Dann ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Ihr passender Ansprechpartner.
Unter der Rufnummer 116117 oder online unterstützt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gesetzlich Krankenversicherte außerdem bei der Suche nach einem zeitnahen Termin.
Link zur Terminservicestelle und weiteren Informationen:
2. Klärung oder Mediation bei Streitigkeiten mit Ärztinnen/Ärzten
Sie wünschen bei einer Streitigkeit mit einer Ärztin/einem Arzt eine Klärung, Mediation oder Vermittlung? Dann sind für Sie die Ärztlichen Kreisverbände (ÄKV) die passenden Ansprechpartner.
Die ÄKV können unter dem folgenden Link kontaktiert werden:
3. Beschwerde bei der ärztlichen Berufsaufsicht
Sie möchten sich bei der ärztlichen Berufsaufsicht über eine Ärztin/einen Arzt beschweren? Die ärztliche Berufsaufsicht im engeren Sinne liegt bei den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) in Bayern. Sie prüfen mögliche Verstöße von Ärztinnen und Ärzten gegen die Berufsordnung bzw. das Berufsrecht und können bei festgestellten Berufspflichtverletzungen eine Rüge aussprechen oder eine Rüge mit Geldbuße gegen den Arzt verhängen. Bei schwerwiegenden Verstößen, die eine erhebliche Schuld erkennen lassen, kann der Bezirksverband ein Berufsgerichtsverfahren vor dem Berufsgericht beantragen.
Die ÄBV können unter dem folgenden Link kontaktiert werden.
4. Telefonischer Support bei Beschwerden
Sie brauchen Unterstützung dabei, den richtigen Ansprechpartner für Ihre Beschwerde zu finden? Dann können Sie sich per E-Mail an recht@blaek.de oder telefonisch (Telefonnummer: 089 4147–162) an uns wenden. Telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sichergestellt.
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Ihre Ansprechpartner
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Sie möchten klären, ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorlag? Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Bayerischen Landesärztekammer unterstützt Patientinnen und Patienten in Bayern bei der Klärung von vermuteten Behandlungsfehlern durch eine unabhängige und objektive Begutachtung. Gleichzeitig bietet sie auch Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, unbegründete Vorwürfe überprüfen zu lassen und transparent aufzuklären.
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Verlässliche Informationen rund um Ihre medizinische Versorgung – von der Arztsuche über Notfallnummern bis hin zu Vorsorge, Patientenrechten und Nachsorge – finden Sie unter dem folgenden Link.
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Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ist das zentrale Regelwerk, das festlegt, welche beruflichen Pflichten, Verhaltensstandards und ethischen Grundsätze Ärztinnen und Ärzte in Bayern einhalten müssen. Sie wird von der Bayerischen Landesärztekammer erlassen.