Infektionsschutz / Impfen

Impfungen zählen zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen in der Medizin.

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen und Links zu Anlaufstellen/Institutionen bei Fragen zum Thema Impfen.

STIKO@rki – DIE Impf-App für Ärztinnen und Ärzte

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und viele weitere wichtige Informationen rund um das Thema Impfen gibt es auch in Form einer kostenlosen App.

STIKO@rki-App

Zusätzlich gibt es weiterhin eine Web-Version der App unter www.STIKO-web-app.de, die sich im Praxisalltag besonders gut direkt am PC nutzen lässt.

Baye­ri­sche Landes­a­r­beits­ge­mein­schaft Impfen (LAGI)

Die Baye­ri­sche Landes­a­r­beits­ge­mein­schaft Impfen (LAGI)  vereint Vertre­terinnen und Vertreter von Ärzte­ver­bän­den, Apothe­kern, Körper­schaf­ten, dem Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst, gesetz­li­chen wie priva­ten Kran­ken­kas­sen und Wissen­schaft einschließ­lich aller baye­ri­schen Mitglie­der der STIKO.

Auch die BLÄK ist Mitglied in der LAGI und trägt über die Zusammenarbeit wesentlich zu den Zielen bei, den Impf­schutz der baye­ri­schen Bevöl­ke­rung auf der Basis der Frei­wil­lig­keit und infor­mier­ten, mündi­gen Entschei­dung sowie entspre­chend dem aktu­el­len wissen­schaft­li­chen Stand zu verbes­sern.

Ein Schwerpunkt der LAGI ist die wichtige Verbesserung des zeitgerechten HPV-Impfschutzes in Bayern. Die Mitglieder der LAGI haben daher ganz aktuell einen Bayerischen Maßnahmenkatalog „Gemeinsam gegen HPV“ zusammen mit Partnern erarbeitet.

Paul-Ehrlich-Insti­tut

Das Paul-Ehrlich-Insti­tut ist das Bundes­in­sti­tut für Impf­stoffe und biome­di­zi­ni­sche Arznei­mit­tel. Auf der Home­page werden die Listen der aktu­ell beste­hen­den Liefe­r­eng­pässe bei Impf­stof­fen für den Menschen gegen Infek­ti­ons­krank­hei­ten veröf­fent­licht. Die Listen werden stän­dig der aktu­el­len Situa­tion ange­passt.

Masernschutzgesetz

Seit 1. März 2020 gilt das Masern­schutz­ge­setz. Es soll vor allem Schul­kin­der und Kinder in Kinder­ta­gess­tät­ten wirk­sam vor Masern schüt­zen.

Für wen besteht eine Nachweispflicht?

Von der Nach­weis­pflicht sind vor allem diese Perso­nen­grup­pen betrof­fen:

  • Kinder ab einem Jahr und Jugend­li­che bis 18 Jahre, die in einer Gemein­schaft­s­ein­rich­tung wie einer Kinder­ta­gess­tätte oder Schule betreut werden.
  • Beschäf­tigte in Gemein­schaft­s­ein­rich­tun­gen und medi­zi­ni­schen Einrich­tun­gen.
  • Menschen die in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten für Asyl­be­wer­ber und Flücht­linge unter­ge­bracht sind.

Die Nach­weis­pflicht gilt nicht für Perso­nen, die bis einschließ­lich 31. Dezem­ber 1970 gebo­ren sind und für Perso­nen, die auf Grund einer medi­zi­ni­schen Kontra­in­di­ka­tion nicht geimpft werden können.

Wann besteht ein ausreichender Impfschutz gegen Masern?

Ein ausrei­chen­der Impf­schutz gegen Masern besteht, wenn ab der Voll­en­dung des ersten Lebens­jah­res mindes­tens eine Schutz­imp­fung und ab der Voll­en­dung des zwei­ten Lebens­jah­res mindes­tens zwei Schutz­imp­fun­gen gegen Masern durch­ge­führt wurden.

Fragen und Antworten

Nähere Infor­ma­ti­o­nen für Eltern sowie Beschäf­tigte in Gemein­schaft­s­ein­rich­tun­gen und medi­zi­ni­schen Einrich­tun­gen finden Sie auf der Inter­netseite des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums (Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG).

Landes­a­r­beits­ge­mein­schaft resis­ten­ter Erre­ger (LARE)

Methi­cil­lin-resis­tente Staphy­lo­coc­cus aureus (MRSA) sowie andere anti­bi­o­ti­ka­re­sis­tente Erre­ger sind ein ernst zu nehmen­des infek­tio­lo­gi­sches Problem, das alle Insti­tu­ti­o­nen des Gesund­heits­we­sens, wie z. B. Klini­ken, Praxen, Heime, Pfle­ge­dienste, Rettungs- und Trans­port­dienste sowie das Perso­nal verschie­de­ner Gesund­heits­fach­be­rufe betrifft. Es ist das Ziel der LARE, das Vorkom­men von MRSA und ande­ren anti­bi­o­ti­ka­re­sis­ten­ten Erre­gern zum gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Nutzen zu verrin­gern.

Unter Koor­di­na­tion des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt und Gesund­heit (StMUG) und des Baye­ri­schen Landes­amts für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) wurde am 3. Dezem­ber 2008 in Ober­schleiß­heim auf Basis eines Konsen­suss­tate­ments ein landes­wei­tes Netz­werk zwischen Verbän­den, Behör­den und Univer­si­tä­ten zum Thema Methi­cil­lin-resis­tente Staphy­lo­coc­cus aureus (MRSA) und andere anti­bi­o­ti­ka­re­sis­tente Erre­ger in Bayern gebil­det.

Aufgabe des Netz­werks ist es unter ande­rem, spezi­fi­sche Frage­stel­lun­gen bezüg­lich des Umgangs mit multi­re­sis­ten­ten Erre­gern im Bereich der medi­zi­ni­schen Versor­gung inter­dis­zi­pli­när zu bear­bei­ten.