Gewahrsamstauglichkeit

Immer wieder werden Ärztin­nen und Ärzte von der Poli­zei um die Ausstel­lung von Beschei­ni­gun­gen gebe­ten, im Rahmen derer aus medi­zi­ni­scher Sicht die Gewahr­sam­staug­lich­keit von Perso­nen fest­ge­stellt werden soll.

Das Deut­sche Ärzte­blatt infor­miert deshalb auf seiner Website ausführ­lich zum Themen­kom­plex „Gewahr­sam­staug­lich­keit“.

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