Kammer & Politik

Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die gesetzliche Berufsvertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Bayern. Sie vertritt die Interessen von über 100.000 Ärztinnen und Ärzten und gestaltet zentrale Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung.
 
Als größte ärztliche Berufsvertretung auf Länderebene in Deutschland trägt die BLÄK dazu bei, eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige medizinische Versorgung für rund 13 Millionen Menschen in Bayern zu sichern und weiterzuentwickeln.
 
Sie handelt im Auftrag und Interesse der Ärzteschaft, der Medizinischen Fachangestellten und des medizinischen Fachpersonals sowie der Patientinnen und Patienten und der Gesellschaft insgesamt.
 
Ihr Sitz ist München, im Ärztehaus Bayern.
Rechtsgrundlage ist das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz. Die Aufsicht erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

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Ihre Ansprechpartner

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Telefon: 089 4147–0
E-Mail: info@blaek.de

Themen im Überblick

Aktuelle Presse­informationen

24.08.2026

Abschlussprüfung 2026 zur/zum Medizinischen Fachangestellten

Die Abteilung Medizinische Assistenzberufe informiert über die Abschlussprüfung im Sommer 2026. An der Abschlussprüfung im Sommer 2026 zur/zum Medizinischen Fachangestellten, ...
14.08.2026

Richtlinie über die Anerkennung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung

Am 18.07.2026 hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) die "Richtlinie über die Anerkennung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung“ auf ...

Fragen & Antworten

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Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen:

Über die BLÄK

Was ist die BLÄK?

Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) ist eine Körper­­schaft des öffent­­li­chen Rechts. Ihre Organe sind die Voll­­ver­­­sam­m­­lung und der Vorstand. Rechts­­grun­d­lage ist das Heil­­be­­rufe-Kammer­­ge­­setz (HKaG). Sie steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Wie ist die Berufsvertretung in Bayern strukturiert?

Gemein­­sam mit den 63 ärzt­­li­chen Kreis­­ver­­­bän­­den (ÄKV) und den acht ärzt­­li­chen Bezirks­­­ver­­­bän­­den (ÄBV) bildet die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) die Berufs­­­ver­­tre­tung für die Ärztin­­nen und Ärzte Bayerns.

Was sind die Aufgaben der BLÄK?

Ärzt­­li­che Weiter­­bil­­dung, die in struk­tu­rier­ter Form erfolgt. Wahr­­neh­­mung der beruf­­li­chen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze. Über­­wa­chung der Erfül­­lung der ärzt­­li­chen Berufs­­pflich­ten. Förde­rung der ärzt­­li­chen Fort- und Weiter­­bil­­dung, Schaf­­fung sozi­a­­ler Einrich­tun­­gen für Ärzte und deren Ange­hö­­rige und Mitwir­­kung in der öffent­­li­chen Gesun­d­heits­­pflege.

Wie lange existiert die BLÄK schon?

1840 bis 1842 erste Grün­­dun­­gen von ärzt­­li­chen Bezirks­­­ver­­ei­­nen. 1871 König Ludwig II.: Verord­­nung zur Bildung von Ärzte­­kam­­mern. 1927 Gesetz über die Berufs­­­ver­­tre­tung der baye­ri­­schen Ärzte. 1935 bis 1945 zwangs­­­weise Auflö­­sung der Landes­­ärz­te­­kam­­mern, die Reichs­­ärz­te­­kam­­mer über­­­nimmt die Kontrolle. 1946 Baye­ri­­sches Ärzte­­ge­­setz: Grun­d­lage für die heutige Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK). 1957 Novel­­lie­rung des Baye­ri­­schen Ärzte­­ge­­set­­zes.