Altersversorgung

Die Mitgliedschaft in der Bayerischen Ärzteversorgung besteht kraft Gesetz. Mitglieder sind alle nicht berufsunfähigen, zur Berufsausübung berechtigten Ärzte, wenn sie im Tätigkeitsbereich der Bayerischen Ärzteversorgung ärztlich tätig sind.

Die Baye­ri­sche Ärzte­ver­sor­gung ist die berufs­s­tän­di­sche Pflicht­ver­sor­gungs­ein­rich­tung für die Ärzte, Zahn­ärzte und Tier­ärzte, die in Bayern beruf­lich tätig sind. Weiter­füh­rende Infor­ma­ti­o­nen, vor allem für Berufs­ein­stei­ger, finden Sie auf der Webseite der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Bei weite­ren Fragen zur berufs­s­tän­di­schen Alters­ver­sor­gung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitglie­der­be­treu­ung der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung.

Mit Blick auf die aktu­elle Bericht­er­stat­tung über die Baye­ri­sche Versor­gungs­kam­mer verwei­sen wir auf die Stel­lung­nahme der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung unter folgen­dem Link:

Befrei­ung von der Gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung

Wich­tig: Recht­zei­tig Befrei­ungs­an­trag stel­len!

  • Am 1. Januar 2023 erfolgte die Umstel­lung auf die elek­tro­ni­sche Befrei­ung (Zugang über die Home­page der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung).
  • Das Thema ist auch beim Arbeit­ge­ber- und Tätig­keits­wech­sel zu beach­ten.

Die Befrei­ung von der Versi­che­rungs­pflicht in der Gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung wirkt vom Beginn des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses an, wenn der Befrei­ungs­an­trag inner­halb von drei Mona­ten seit Beginn des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses bei der Baye­ri­schen Ärzte­ver­sor­gung eingeht.