Selbstverwaltung erklärt

Erfahren Sie, wie die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern aufgebaut ist, welche Aufgaben die BLÄK übernimmt und wie sie die Vielfalt der Ärzteschaft vertritt.

Grundprinzip

Die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern bedeutet, dass die beruflichen Angelegenheiten der Ärztinnen und Ärzte durch ihre eigene gesetzliche Berufsvertretung geregelt werden. Grundlage dafür ist das Heilberufe-Kammergesetz. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) handelt dabei im Rahmen der Gesetze und unter Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Träger der Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung wird von der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gemeinsam mit den 63 ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV) und den acht ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) getragen.
Sie bilden zusammen die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Die BLÄK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Aufgaben der Selbstverwaltung

Die ärztliche Selbstverwaltung übernimmt zentrale Aufgaben für den Berufsstand:

  • Erarbeitung und Umsetzung der Weiterbildungsordnung
  • Anerkennung von Facharzt-, Schwerpunkt- und weiteren Arztbezeichnungen
  • Förderung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung
  • Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten
  • Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Gesetze
  • Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Schaffung sozialer Einrichtungen für Ärztinnen und Ärzte und deren Angehörige

Demokratische Organisation

Die Selbstverwaltung ist demokratisch aufgebaut:

  • Bayerischer Ärztetag: ordentliche Vollversammlung der BLÄK mit 180 Delegierten aus Kreisverbänden und Universitäten
  • Beratung und Beschlussfassung zu zentralen Themen wie Weiterbildungsordnung, Berufsordnung, Satzung sowie gesundheits- und berufspolitischen Fragen
  • Wahl des Vorstands und der Ausschüsse

Struktur der BLÄK

Die BLÄK wird von Präsidium und Vorstand geführt.
Ausschüsse beraten den Vorstand in fachlichen Fragen, Kommissionen befassen sich mit aktuellen Sach- und Fachthemen.

Ärztliche Selbstverwaltung in Bayern zusammengefasst

Die ärztliche Selbstverwaltung in Bayern ist die gesetzlich verankerte Organisation der Ärzteschaft, die zentrale berufliche Aufgaben eigenverantwortlich übernimmt und gestaltet.

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