Fortbildungspunkte-Konto

Im persönlichen Fortbildungspunktekonto erfassen Sie Ihre Aktivitäten, rufen Ihren Punktestand ab und erstellen Nachweise – inklusive Selbsteinstufung notärztlicher Fortbildungen.

Die Bayerische Landesärztekammer stellt allen Mitgliedern ein persönliches Fortbildungspunktekonto zur Verfügung, um deren Fortbildungsaktivitäten übersichtlich zu erfassen.

Im geschützten Mitgliederbereich kann der individuelle Punktestand eingesehen und Zertifikate/Nachweise erstellt werden. Im Hinblick auf Art.44 Abs.2 BayRDG besteht die Möglichkeit einer Selbsteinstufung der notärztlichen Fortbildungsveranstaltung.

Informationen zum Fortbildungspunktekonto

Fortbildungszertifikate/ Nachweis

Die fort­bil­dungs­ver­pflich­tende Person hat im geschütz­ten Mitglie­der­be­reich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) verschie­dene Auswahl­mög­lich­kei­ten:

  • Sie können sich die Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kate nach § 95d SGB V, § 136b SGB V bzw. den Nach­weis gemäß Art. 44 Abs. 2 BayRDG im geschütz­ten Mitglie­der­be­reich der BLÄK selbst erstel­len und ausdru­cken.

  • Der Nach­weis gemäß Art. 44 Abs. 2 BayRDG kann nur erstellt werden, wenn die erfor­der­li­che Selbst­ein­stu­fung der gefor­der­ten 50 fach­ge­bietss­pe­zi­fi­schen Fort­bil­dungs­punkte im Vorfeld durch den Arzt erfolgt ist.

  • Das Frei­wil­lige Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat wird den bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer gemel­de­ten Ärzten auf Anfrage ausge­stellt, wenn diese in maxi­mal drei Jahren mindes­tens 150 Fort­bil­dungs­punkte erwor­ben und anhand der Fort­bil­dungs­punkte-Beschei­ni­gung nach­ge­wie­sen haben.

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Häufige Fragen und Antworten zum Fortbildungspunktekonto

Wo finde ich mein Fortbildungspunktekonto online?

Sie können Ihr elek­tro­ni­sches Fort­bil­dungs­konto online auf der Home­page der BLAEK im Portal meineBLÄK einse­hen. Um online zum Fort­bil­dungs­punk­te­konto zu gelan­gen, müssen Sie sich zunächst regis­trie­ren lassen. Im Anschluss benö­ti­gen Sie für einen unein­ge­schränk­ten Zugang ins Portal meineBLÄK noch einen einma­lig einzu­ge­ben­den Frei­schalt­code. Diesen erhal­ten Sie nach erfolg­rei­chem Regis­trie­ren aus Sicher­heits­grün­den wenige Tage später mit der Post an Ihre bei der BLÄK hinter­leg­ten Priva­t­an­schrift. Nach­dem Sie erfolg­reich den Frei­schalt­code einge­ge­ben haben, besit­zen Sie nun einen unein­ge­schränk­ten Zugang für alle Funk­ti­o­nen im Portal meineBLÄK.