Neue Ausgabe des Baye­ri­schen Ärzte­blat­tes ist erschie­nen

Die März-Ausgabe des Baye­ri­schen Ärzte­blat­tes ist erschie­nen. Das Titel­thema lautet "Entzünd­lich rheu­ma­ti­sche Erkran­kun­gen heute“.

Außer­dem finden Sie in dieser Ausgabe unter ande­rem Beiträge zu folgen­den Themen: „Mehr als eine Fußver­let­zung?“, „Kopf-Hals-Tumo­ren als Beispiel für HPV-asso­zi­ierte Tumore“ und „HPV-Impfauf­klä­rung an baye­ri­schen Schu­len“.

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Aktuelles

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    Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin: Übergangsfrist für den Nachweis des 80-stündigen Kurses in Psychosomatischer Grundversorgung läuft aus

    Seit dem 1. Januar 2025 ist ein 80-stün­di­ger Kurs in Psycho­so­ma­ti­scher Grund­ver­sor­gung Bestand­teil der Weiter­bil­dung zum Fach­a­rzt für Kinder- und Jugend­me­di­zin nach WBO 2021.

    Um Ärztin­nen und Ärzten in Weiter­bil­dung genug Zeit für die Absol­vie­rung des Kurses und paral­lel eine Erhö­hung der Kapa­zi­tä­ten seitens der Kurs­ver­an­stal­ter zu ermög­li­chen wurde eine Über­g­angs­frist fest­ge­legt, inner­halb derer die Teil­nahme an einem entspre­chen­den Kurs bei Bean­tra­gung der Fach­a­rzt-Aner­ken­nung noch nicht zwin­gend nach­ge­wie­sen werden muss. Diese Über­g­angs­frist endet am 30. Juni 2026.

    Bei Bean­tra­gung der Aner­ken­nung als Fach­a­rzt für Kinder- und Jugend­me­di­zin nach WBO 2021 ab dem 1. Juli 2026 muss daher zwin­gend die Teil­nahme an einem von der Kammer geneh­mig­ten 80-stün­di­gen Kurs in Psycho­so­ma­ti­scher Grund­ver­sor­gung nach­ge­wie­sen werden.

  • Struktur statt Stückwerk

    10.03.2026 Nahezu täglich werden neue Vorschläge zur Sanie­rung unse­res Gesund­heits­sys­tems präsen­tiert. „So verschie­den diese Ansätze der unter­schied­lichs­ten Akteure im Gesund­heits­we­sen im Detail auch sein mögen, … Weiterlesen
    Strukturen
  • Änderung des § 630 g BGB – Einsichtsrecht in die Patientenakte

    Mit Inkraft­tre­ten zum 6. Februar 2026 wurde § 630 g Bürger­li­ches Gesetz­buch (BGB) (https://www.gesetze-im-inter­net.de/bgb/__630g.html) zum Einsichts­recht in die Pati­en­te­n­akte geän­dert. Die Neure­ge­lung dient insbe­son­dere der Klar­stel­lung. Es fand eine Anpas­sung aufgrund der EuGH-Entschei­dung aus dem Jahre 2023 statt:

    Unter ande­rem wurde in § 630 g Abs. 1 Satz 3 und 4 BGB die Kosten­frage eindeu­tig geklärt: Die erste Kopie der Behand­lungs­akte ist dem Pati­en­ten unent­gelt­lich zur Verfü­gung zu stel­len, ebenso elek­tro­ni­sche Abschrif­ten.
    Gem. § 630 g Abs. 3 S. 1 BGB gilt dies nicht für die Erben und die nächs­ten Ange­hö­ri­gen.

    Neu hinzu­ge­kom­men ist § 630 g Abs. 4 BGB, der das Verhält­nis zu daten­schutz­recht­li­chen Auskunfts­ansprü­chen klar­stellt.

  • Modernisierung des Portals meineBLÄK - Das ändert sich für Sie

    Am 16. März 2026 star­tet das neue Mitglie­der­por­tal meine­BLÄK der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) und ersetzt die bishe­rige Version. Das moder­ni­sierte Portal bildet künf­tig die zentrale Onli­ne‑­Platt­form der BLÄK für Ärztin­nen und Ärzte in Bayern und bietet einen siche­ren, zeit­ge­mä­ßen und komfor­t­a­ble­ren Service. Mit der Einfüh­rung des neuen Portals gehen drei wesent­li­che Neue­run­gen einher:

    1. Login künf­tig mit Ihrer E-Mail-Adresse

    Beim ersten Login im neuen Portal können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrem bishe­ri­gen Benut­zer­na­men anmel­den. Ihr Pass­wort bleibt gleich. Anschlie­ßend bestä­ti­gen oder aktu­a­li­sie­ren Sie bitte Ihre aktu­elle persön­li­che E-Mail-Adresse. Zukünf­tig erfolgt der Zugang ausschließ­lich über Ihre E-Mail-Adresse. Bitte aktu­a­li­sie­ren Sie ggf. Ihren Pass­wort­ma­na­ger entspre­chend.

    2. Zwei-Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung (2FA)

    Zum Schutz Ihrer persön­li­chen Daten können Sie im neuen Portal meine­BLÄK eine Zwei-Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung einrich­ten. Ab Juli wird die Nutzung der Zwei-Faktor-Authen­ti­fi­zie­rung verpflich­tend sein. Wir empfeh­len Ihnen daher, die Einrich­tung zeit­nah vorzu­neh­men, um einen reibungs­lo­sen Zugang sicher­zu­stel­len.

    3. Zustim­mung zum digi­ta­len Empfang von Beschei­den

    Im Rahmen der Moder­ni­sie­rung wird auch ein digi­ta­les Post­fach für Sie einge­rich­tet. Um zukünf­tig eine schnel­lere, sichere und umwelt­freund­li­che Zustel­lung von Beschei­den zu ermög­li­chen, benö­ti­gen wir Ihre Einwil­li­gung zum digi­ta­len Empfang von Beschei­den. Bitte ertei­len Sie Ihre Zustim­mung im neuen Portal im Profil­be­reich „Digi­tale Zustel­lung“.

    Sie haben Fragen zum Portal und seinen Funk­ti­o­nen? Unter dem folgen­dem Link finden Sie Antwor­ten auf häufige Fragen, vertie­fende Hinter­grund­in­for­ma­ti­o­nen sowie Kontakt­mög­lich­kei­ten:

  • Ärztliche Entscheidungen müssen auch im KI-Zeitalter menschlich bleiben

    05.03.2026 **SPERR­FRIST: 15.00 Uhr Künst­li­che Intel­li­genz (KI) verän­dert auch die medi­zi­ni­sche Versor­gung rasant – doch wer trägt Verant­wor­tung, wenn Algo­rith­men Diagno­sen vorschla­gen oder … Weiterlesen
    Künstliche Intelligenz
  • Heilberufsausweise: Kartenaustausch jetzt beauftragen

    Ärztin­nen und Ärzte sowie Psycho­the­ra­peu­ten mit einem neuen Heil­be­rufs­aus­weis der Gene­ra­tion 2.1 müssen diesen jetzt mitun­ter noch­mals tauschen. Die Kassen­ärzt­li­che Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) appel­liert an die Betrof­fe­nen, der Auffor­de­rung ihres Anbie­ters nach­zu­kom­men und umge­hend eine Austausch­karte bezie­hungs­weise Folge­karte zu bean­tra­gen. Dies gilt auch für alle, die noch einen ausschließ­lich RSA-fähi­gen Heil­be­rufs- und Praxis­aus­weis haben.

    Aktu­ell gibt es mehrere Gründe, weshalb Ärzte und Psycho­the­ra­peu­ten spätes­tens bis zum 30. Juni ihren elek­tro­ni­schen Heil­be­rufs­aus­weis (eHBA) austau­schen müssen, auch wenn das aufge­druckte Gültig­keits­da­tum noch aktu­ell ist. Ein Grund ist das neue Verschlüs­se­lungs­ver­fah­ren ECC für die Tele­ma­tikin­fra­s­truk­tur (TI). Ärzte und Psycho­the­ra­peu­ten, die noch keinen ECC-fähi­gen eHBA der Gene­ra­tion 2.1 haben, soll­ten diesen jetzt umge­hend bean­tra­gen. Das glei­che gilt für Praxis­aus­weise (SMC-B-Karte), ohne die ein Zugang zur TI und ihren Anwen­dun­gen nicht möglich ist.

    Aufgrund von Produk­ti­ons- und Liefer­pro­ble­men der Karten­her­stel­ler im vori­gen Jahr konnte die KBV für Heil­be­rufs- und Praxis­aus­weise eine Frist­ver­schie­bung durch­set­zen. Ursprüng­lich soll­ten alle Karten, die das ECC-Verfah­ren nicht unter­stüt­zen, bis Jahres­ende getauscht werden. Nun können die alten Ausweise noch bis zum 30. Juni genutzt werden, bevor sie am 1. Juli auto­ma­tisch deak­ti­viert werden. Danach sind die Ausweise nicht mehr nutz­bar.

    Austausch neue­rer eHBA von D-Trust und SHC+­Care

    Bei den Heil­be­rufs­aus­wei­sen, die bereits ECC-fähig sind und trotz­dem getauscht werden müssen, handelt es sich um Karten der Anbie­ter D-Trust und SHC+­Care. Laut Herstel­ler gibt es in bestimm­ten Infi­neon-Chips eine Schwach­stelle. Karten mit diesem Chip dürfen deshalb längs­tens bis 30. Juni für die quali­fi­zierte elek­tro­ni­sche Signa­tur genutzt werden, die zum Beispiel für eRezepte vorge­schrie­ben ist.

    Auf der Rück­seite betrof­fe­ner Ausweise ist der Schrift­zug „Ide­mia“ zu finden. Diese Kunden werden von D-Trust direkt per E-Mail infor­miert und brau­chen nicht selbst aktiv werden, teilt der Herstel­ler auf seiner Inter­netseite mit. Außer­dem weist er darauf hin, dass den betrof­fe­nen Ärzten und Psycho­the­ra­peu­ten keine Kosten entste­hen, wenn ihr eHBA in diesem Zusam­men­hang ausge­tauscht wird und keine Ände­run­gen an den Zerti­fi­kats­da­ten vorge­nom­men werden. Auch SHC+­Care hat mitge­teilt, seine Kunden entspre­chend zu infor­mie­ren.

    D-Trust liefert eige­nen Anga­ben zufolge bereits seit Februar 2025 Heil­be­rufs­aus­weise vom Karten­her­stel­ler Giese­cke und Devri­ent (G&D) aus, die nicht von diesem Fehler betrof­fen sind. Ärztin­nen und Ärzte erken­nen diese Karten am Schrift­zug „G&D“.

    Neuere Karten von medi­sign eben­falls betrof­fen

    Vor eini­gen Tagen wurde bekannt, dass auch neuere Karten von medi­sign ausge­tauscht werden müssen. Diese Karten sind zwar als „ECC-only“ dekla­riert, haben aber fälsch­li­cher­weise noch zusätz­lich ein RSA-Zerti­fi­kat. Da unklar ist, wie sich der Konnek­tor und andere TI-Kompo­nen­ten bei der Nutzung solcher Karten verhal­ten, müssen diese Karten ausge­tauscht werden. Die Dead­line hier­für ist eben­falls der 30. Juni.

    Laut medi­sign sind nur Karten betrof­fen, die seit 1. Januar dieses Jahres ausge­ge­ben wurden. Die betrof­fe­nen Kundin­nen und Kunden würden zeit­nah per E-Mail über den Austausch infor­miert. Beste­hende Vertrags­lauf­zei­ten blie­ben davon unbe­rührt und es entstün­den keine zusätz­li­chen Kosten. Eine erneute Antrag­stel­lung und Iden­ti­fi­zie­rung sei nicht erfor­der­lich.

    Quelle: KBV

  • Änderung der Meldeordnung: Digitale Einreichung des Meldebogens seit Januar 2026 möglich

    Seit dem 1. Januar 2026 können Ärztin­nen und Ärzte ihre Erst- und Ände­rungs­mel­dun­gen bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) voll­stän­dig digi­tal und ohne Unter­schrift einrei­chen.

    Grund­lage ist eine Ände­rung der Melde­ord­nung der BLÄK, die am 1. Januar 2026 in Kraft getre­ten ist: In § 3 Abs. 1 Satz 1 der Melde­ord­nung entfällt die bishe­rige Pflicht zur unter­schrie­be­nen Einrei­chung. Damit werden Medi­en­brü­che besei­tigt und der Melde­pro­zess beschleu­nigt.

  • Neues Fortbildungsportal der BLÄK gestartet

    Anfang Februar 2026 ist das neue Fort­­bil­­dungs­­­por­tal der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) gest­a­r­tet. Es ermög­­licht eine deut­­lich effi­­zi­en­tere und komfor­t­a­b­lere Online-Anmel­­dung zu den Fort­­bil­­dun­­gen der BLÄK.

    Im Portal sind in einem thema­tisch geglie­­­der­ten Kurs­­­ka­ta­log sämt­­­li­che buch­­­ba­ren Fort­­­bil­­­dungs­­­­­ver­­­an­­­sta­l­tun­­­gen mit allen rele­van­ten Anga­­­ben zu Inhalt und Orga­­­ni­sa­tion zu finden. Die Buchung erfolgt über eine Waren­­­­­kor­b­­­funk­tion nach Absen­­­den des ausge­­­füll­ten Online-Formu­lars. Die gleich­­­zei­tige Anmel­­­dung zu mehre­ren Fort­­­bil­­­dun­­­gen ist ebenso möglich wie die Buchung eines Warte­­­lis­ten-Plat­­­zes.

    Sie haben Fragen zum Portal und seinen Funk­ti­o­­­nen? Unter dem folgen­den Link finden Sie Antwor­ten auf häufige Fragen, vertie­­­fende Hinter­­­grun­d­in­­­for­­­ma­ti­o­­­nen und passende Kontak­t­mög­­­lich­kei­ten.

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    Einführung der Zusatz-Weiterbildung "Krankenhaushygiene"

    Zum 1. Januar 2026 wurde in Bayern die Zusatz-Weiter­bil­dung Kran­ken­haus­hy­gi­ene gemäß dem (Muster-) Kurs­buch Kran­ken­haus­hy­gi­ene auf der Grund­lage der (Muster-) Weiter­bil­dungs­ord­nung 2018 einge­führt. Damit löst sie die Struk­tu­rierte curri­cu­lare Fort­bil­dung Kran­ken­haus­hy­gi­ene nach Vorga­ben der Bunde­s­ärz­te­kam­mer aus dem Jahr 2011 ab.

    Über­g­angs­be­stim­mung

    Ärztin­nen und Ärzte, die die curri­cu­lare Fort­bil­dung „Kran­ken­haus­hy­gi­ene“ bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer abge­schlos­sen haben, sind berech­tigt, die Zusatz­be­zeich­nung „Kran­ken­haus­hy­gi­ene“ zu führen.

    Nähere Infor­ma­ti­o­nen finden Sie unter dem folgen­den Link:

  • Änderungen der Weiterbildungsordnung zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten

    Am 1. Januar 2026 sind die vom 84. Baye­ri­schen Ärztin­nen- und Ärzte­tag im Okto­ber 2025 beschlos­se­nen Ände­run­gen der Weiter­bil­dungs­ord­nung für die Ärzte Bayerns vom 16. Okto­ber 2021 in Kraft getre­ten.
    Sämt­li­che Ände­run­gen sind der Dezem­ber-Ausgabe des Baye­ri­schen Ärzte­blatts zu entneh­men.
    Die Weiter­bil­dungs­ord­nung in der aktu­a­li­sier­ten Fassung ist hier abruf­bar:

  • Neues MFA-Portal am 1. Oktober 2025 gestartet

    Seit dem 1. Okto­ber 2025 steht Ihnen unser neues Online-Portal für Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte (MFA-Portal) zur Verfü­gung. Nach erfolg­rei­cher Regis­trie­rung haben Sie dort die Möglich­keit, Ausbil­dungs­ver­träge digi­tal zu erstel­len und zu über­mit­teln sowie sämt­li­che weite­ren Ange­le­gen­hei­ten rund um die Ausbil­dung von MFA online abzu­wi­ckeln.

  • Ab Februar 2026: Online-Anmeldung zu Fortbildungen über neues Fortbildungsportal

    Ab Anfang Februar 2026 gestal­tet sich die Online-Anmel­dung zu Fort­bil­dun­gen der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) effi­zi­en­ter und komfor­t­a­bler in der Anwen­dung: Unter www.blaek.de gelangt man über den Menü-Punkt „Fort­bil­dung“ und weiter über „Semi­nare & Veran­stal­tun­gen der BLÄK“ auf das neu etablierte Fort­bil­dungs­por­tal der Kammer.

    Dort sind ab Februar in einem thema­tisch geglie­der­ten Kurs­ka­ta­log sämt­li­che buch­ba­ren Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen mit allen rele­van­ten Anga­ben zu Inhalt und Orga­ni­sa­tion zu finden.

    Die Buchung erfolgt über eine Waren­korb­funk­tion nach Absen­den des ausge­füll­ten Online-Formu­lars. Die gleich­zei­tige Anmel­dung zu mehre­ren Fort­bil­dun­gen ist ebenso möglich wie die Buchung eines Warte­lis­ten-Plat­zes.

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zum neuen Portal finden Sie in der kommen­den Januar-/Februa­r­aus­gabe des Baye­ri­schen Ärzte­blatts.

  • FAQ zum neuen MFA-Portal der BLÄK veröffentlicht

    Am 1. Okto­ber 2025 ist das neue MFA-Portal der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) gest­ar­tet – eine moderne digi­tale Platt­form, die ange­hende Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte (MFA) bzw. Auszu­bil­dende zum/zur MFA, Ausbil­dungs­stät­ten sowie ausbil­dende Ärztin­nen und Ärzte im orga­ni­sa­to­ri­schen Prozess der MFA-Ausbil­dung unter­stützt. Nach der Regis­trie­rung ermög­licht das Portal unter ande­rem die komfor­t­a­ble digi­tale Erstel­lung und Über­mitt­lung von Ausbil­dungs­ver­trä­gen sowie die Abwick­lung aller weite­ren admi­nis­tra­ti­ven Schritte rund um die MFA-Ausbil­dung.

    Weiter­füh­rende Infor­ma­ti­o­nen zum Portal – darun­ter eine umfang­rei­che FAQ Samm­lung (Antwor­ten auf häufige Fragen), eine Anlei­tung zur Erstel­lung des Ausbil­dungs­ver­trags, vertie­fende Hinter­grund­in­for­ma­ti­o­nen und passende Kontakt­mög­lich­kei­ten – sind über den unten­ste­hen­den Link auf der entspre­chen­den Landing­page der BLÄK abruf­bar.

    Um die Erreich­bar­keit für spezi­fi­sche Anlie­gen sicher­zu­stel­len, soll­ten allge­meine tele­fo­ni­sche Anfra­gen zum Portal möglichst vermie­den werden. Für Fragen, die durch die auf der Landing Page bereit­ge­stell­ten Infor­ma­ti­o­nen nicht beant­wor­tet werden können, steht die BLÄK per E Mail unter mfa-ausbil­dung@blaek.de sowie tele­fo­nisch unter 089 4147 152 zur Verfü­gung. Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit ist Montag bis Donners­tag von 9:00 bis 15:30 Uhr sowie Frei­tag von 9:00 bis 12:00 Uhr gewähr­leis­tet.

  • Neuer Gehaltstarifvertrag für MFA – erneute Vergütungserhöhung für Auszubildende ab dem 1. Januar 2026

    Am 21. Novem­ber 2024 einig­ten sich die Tarif­part­ner
    „Arbeits­ge­mein­schaft zur Rege­lung der Arbeits­be­din­gun­gen der Arzt­hel­fe­rin­nen (AH)/ Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten (MFA) (AAA)“ und der Verband medi­zi­ni­scher Fach­be­rufe e. V. auf einen neuen Gehalt­s­ta­rif­ver­trag. Dieser trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezem­ber 2026.

    Die monat­li­che tarif­li­che Ausbil­dungs­ver­gü­tung
    steigt ab dem 1. Januar 2026 wie folgt:

    » im 1. Ausbil­dungs­jahr: 1.050,00 Euro
    » im 2. Ausbil­dungs­jahr: 1.150,00 Euro
    » im 3. Ausbil­dungs­jahr: 1.250,00 Euro

    Den seit 1. Januar 2025 gülti­gen Gehalt­s­ta­rif­ver­trag
    sowie alle derzeit gelten­den weite­ren Tarif­ver­träge
    finden Sie unter dem folgen­den Link.

  • Mehr Gendermedizin im Medizinstudium: BLÄK drängt auf Umsetzung der neuen Approbationsordnung

    15.12.2025 Zum Gelde drängt, am Gelde hängt doch alles (Nach Goethe, Faust 1). Nicht am Gelde hängen sollte jedoch die neue Appro­ba­ti­ons­ord­nung für Ärztin­nen und Ärzte, betont der Präsi­dent der Baye­ri­schen … Weiterlesen
    Approbationsordnung
    MFA Patient

Externe Informationen

Termine

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    Kurs-Weiterbildung Sozialmedizin - es sind noch Plätze frei!

    Wie wirken sich Krank­hei­ten auf die sozi­ale Teil­habe aus? Und welchen Beitrag können Präven­tion und Gesund­heits­för­de­rung leis­ten, um Chro­ni­fi­zie­rung und sozi­ale Isola­tion zu verhin­dern? Diese und viele weitere Fragen stehen im Zentrum der Kurs-Weiter­bil­dung Sozi­al­me­di­zin, die ab dem 16. März 2026 in München beginnt und aus mehre­ren Modu­len besteht.

    Orga­ni­siert von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer in Zusam­me­n­a­r­beit mit der Deut­schen Gesell­schaft für Sozi­al­me­di­zin, dem Verband Deut­scher Betriebs- und Werk­särzte e.V. und dem Baye­ri­schen Landes­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL), vermit­telt die Kurs-Weiter­bil­dung ein inter­dis­zi­pli­näres Programm zur fundier­ten Bewer­tung gesund­heit­li­cher Störun­gen – und deren Auswir­kun­gen auf Leis­tungs­fä­hig­keit, Teil­habe und sozi­ale Inte­gra­tion.

    Ziel­gruppe:

    Ärztin­nen und Ärzte, welche die Zusatz­be­zeich­nung Sozi­al­me­di­zin erwer­ben wollen.

    Fort­bil­dungs­punkte:

    Im Rahmen der Kurs-Weiter­bil­dung können 320 Fort­bil­dungs­punkte erwor­ben werden.

    Programm­aus­zug:

    • Grund­la­gen der Sozi­al­me­di­zin und der Reha­bi­li­ta­tion
    • Sozi­ale Siche­rungs­sys­teme und Versor­gungs­struk­tu­ren
    • Grund­sätze der Gesund­heits­för­de­rung, Präven­tion und Reha­bi­li­ta­tion
    • Leis­tungs­ar­ten, Leis­tungs­for­men und Orga­ni­sa­tion der Reha­bi­li­ta­tion
    • Arbeits­me­di­zi­ni­sche Grund­la­gen
    • Grund­la­gen ärzt­li­cher Begut­ach­tung unter Berück­sich­ti­gung sozi­al­me­di­zi­nisch rele­van­ter leis­tungs­recht­li­cher Begriffe und Vorga­ben
    • Träger­spe­zi­fi­sche und –über­grei­fende Begut­ach­tung
    • Beur­tei­lungs­kri­te­rien bei ausge­wähl­ten Krank­heits­grup­pen

    Veran­stal­tungs­ort:

    Alle Veran­stal­tun­gen finden im Baye­ri­schen Landes­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit, Akade­mie für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit, Pfarr­straße 3, 80538 München, statt.

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Kurs-Weiter­bil­dung Sozi­al­me­di­zin und zur Anmel­dung finden Sie unter dem folgen­den Link.

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    Neue E-Learning-Fortbildung „Klimasensible Gesundheitsberatung“ – ab Oktober teilnehmen!

    Welche gesund­heit­li­chen Folgen birgt der Klima­wan­del für die Menschen in Bayern? Inwie­fern fördert das Über­schrei­ten plane­ta­rer Gren­zen das Auftre­ten neuer Krank­heits­bil­der? Und wie können Ärztin­nen und Ärzte ihre Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten präven­tiv zu diesen Themen bera­ten?

    Antwor­ten auf diese Fragen liefert die neue E-Lear­ning-Fort­bil­dung „Kli­ma­sen­si­ble Gesund­heits­be­ra­tung: Inhalte und Anwen­dungs­bei­spiele für die Pati­en­ten­ver­sor­gung“, welche die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer gemein­sam mit der Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gung Bayerns ab dem 1. Okto­ber 2025 anbie­tet. Die Fort­bil­dung ist flexi­bel und kann jeder­zeit absol­viert werden.

    Ziel­gruppe:

    Die Fort­bil­dung rich­tet sich an alle inter­es­sier­ten Ärztin­nen und Ärzte, insbe­son­dere an nieder­ge­las­sene Ärzte.

    Programm­aus­zug:

    • Gesund­heit­li­che Auswir­kun­gen des Klima­wan­dels
    • Einfüh­rung in das Konzept der plane­ta­ren Gesund­heit
    • Klima­sen­si­ble Gesund­heits­be­ra­tung von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten

    Fort­bil­dungs­punkte:

    Im Rahmen der Fort­bil­dung können drei Fort­bil­dungs­punkte erwor­ben werden.

    Kosten:

    Die Teil­nahme an der E-Lear­ning-Fort­bil­dung „Kli­ma­sen­si­ble Gesund­heits­be­ra­tung“ ist kosten­frei.

    Neugie­rig gewor­den? Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Fort­bil­dung sind unter dem folgen­den Link zu finden.

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    Gesundheit im Klimawandel: LGL‑Veranstaltungen 2026 im Überblick

    Ob häufi­gere Hitze­wel­len oder verlän­gerte Pollen­flug­zei­ten – der Klima­wan­del stellt das Gesund­heits­we­sen und die Kommu­nen vor wach­sende Heraus­for­de­run­gen. Das Baye­ri­sche Kompe­tenz­zen­trum für Gesund­heits­schutz im Klima­wan­del am Baye­ri­schen Landes­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit (LGL) unter­stützt Ärztin­nen und Ärzte, weitere Gesund­heits­be­rufe sowie Kommu­nen deshalb 2026 mit einem viel­sei­ti­gen, kosten­freien Veran­stal­tungs­pro­gramm.

    Das Programm vermit­telt fundier­tes Fach­wis­sen, bietet praxis­nahe Einbli­cke und zeigt konkrete Hand­lungs­mög­lich­kei­ten im Umgang mit den gesund­heit­li­chen Folgen des Klima­wan­dels auf.

    Veran­stal­tun­gen 2026:

    18. März 2026, 13–16 Uhr (Online):
    Fach­tag „Kli­ma­wan­del und Gesund­heit“
    Fach­vor­träge zu Hitze, UV-Strah­lung und Ambro­sia

    6. Mai, 16. Juli und 12. Novem­ber 2026, 13–16 Uhr (Online):
    Kommu­nale Vernet­zungs­tref­fen
    Erfah­rungs­be­richte aus der Praxis, Austausch zwischen Kommu­nen

    10. Juni 2026, 14–15 Uhr (Online):
    Info­pa­ket „Hit­ze­a­n­pas­sung kompakt“
    Vorstel­lung der Unter­stüt­zungs­an­ge­bote des LGL

    15. Okto­ber 2026, 10–16 Uhr (Online):
    Fach­ta­gung „Hit­ze­a­n­pas­sung in der Pflege“
    Fach­vor­träge zur pfle­ge­ri­schen Versor­gung während Hitze­wel­len

    3. Dezem­ber 2026, 13–16 Uhr (Online):
    Multi­pli­ka­to­ren-Schu­lung „Hitze und Gesund­heit“
    Infor­ma­ti­o­nen zu den gesund­heit­li­chen Auswir­kun­gen von Hitze

    Neugie­rig gewor­den? Weitere Infor­ma­ti­o­nen zu den einzel­nen Veran­stal­tun­gen erhal­ten Sie nach Regis­trie­rung unter dem folgen­den Link:

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    Erfolgreich weiterbilden: Jetzt teilnehmen an "Train the trainer"-Fortbildungen der BLÄK

    Die Quali­tät der medi­zi­ni­schen Weiter­bil­dung lebt von enga­gier­ten Weiter­bil­de­r­in­nen und Weiter­bil­dern, die ihr Wissen kompe­tent, struk­tu­riert und moti­vie­rend weiter­ge­ben. Genau hier setzt die Fort­bil­dung „Train the Trai­ner“ der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer an: Sie unter­stützt Ärztin­nen und Ärzte mit Weiter­bil­dungs­be­fug­nis dabei, ihre Rolle als Lehrende zu stär­ken und Sicher­heit im Umgang mit recht­li­chen und orga­ni­sa­to­ri­schen Anfor­de­run­gen zu gewin­nen. Die eintä­gige Veran­stal­tung im Ärztehaus Bayern in München verbin­det praxis­nahe Impulse mit inter­ak­ti­ven Elemen­ten und schafft Raum für Austausch und Refle­xion.

    Termine:

    Die Fort­bil­dung findet am 25. April, am 25. Juli und am 10. Okto­ber 2026 statt.

    Ziel­gruppe:

    Alle inter­es­sier­ten Weiter­bil­de­r­in­nen und Weiter­bil­der.

    Programm­aus­zug:

    • Neue­rung der Weiter­bil­dungs­ord­nung
    • Aufga­ben der Weiter­bil­dungs­be­fug­ten
    • Nach­wuchs­si­che­rung, Einar­bei­tung, Anlei­tung und Super­vi­sion
    • Doku­men­ta­tion der Weiter­bil­dung
    • Orien­tie­rungs­hilfe und Unter­stüt­zung in recht­li­chen Fragen
    • Kommu­ni­ka­tion in der Weiter­bil­dung

    Die Teil­nahme an der Fort­bil­dung ist kosten­frei.
    Weitere Infor­ma­ti­o­nen sowie die Möglich­keit zur Anmel­dung finden Sie unter dem folgen­den Link.

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    Termine für die MedAss Hotline im Jahr 2025 und 2026

    Termine im Jahr 2026 – immer von 14.00 bis 15.00 Uhr:

    » 11. März 2026
    » 08. April 2026
    » 13. Mai 2026
    » 10. Juni 2026
    » 08. Juli 2026
    » 12. August 2026
    » 09. Septem­ber 2026
    » 14. Okto­ber 2026
    » 11. Novem­ber 2026
    » 09. Dezem­ber 2026

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    Fortbildung „Vertrauliche Spurensicherung“ - jetzt anmelden!

    Wie sicher fühlen Sie sich, wenn es darauf ankommt, Gewal­top­fer medi­zi­nisch und juris­tisch korrekt zu versor­gen? Und sind Sie vorbe­rei­tet auf die aktu­el­len gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zur vertrau­li­chen Spuren­si­che­rung?

    Damit Ärztin­nen und Ärzte in solchen Situa­ti­o­nen nicht nur fach­lich, sondern auch recht­lich souve­rän handeln können, vermit­telt die Fort­bil­dung „Ver­trau­li­che Spuren­si­che­rung“ am 10. März 2026 im Insti­tut für Rechts­me­di­zin München und am 18. März 2026 im Insti­tut für Rechts­me­di­zin in Würz­burg praxis­na­hes Wissen, klare Abläufe und recht­li­che Sicher­heit.

    Das erwar­tet Sie:

    ✅ Recht­li­che Grund­la­gen
    ✅ Grund­züge eines Ermitt­lungs­ver­fah­ren
    ✅ Setting für die Versor­gung von Gewal­top­fern
    ✅ Durch­füh­rung der Spuren­si­che­rungs­maß­nah­men inklu­sive gerichts­ver­wert­ba­rer Doku­men­ta­tion
    ✅ Infor­ma­ti­o­nen zu Unter­stüt­zungs­sys­te­men für Gewal­top­fer

    📢 Wich­tig: Mit Absol­vie­ren dieser Fort­bil­dung erfül­len Sie die Voraus­set­zun­gen für die Abrech­nung der vertrau­li­chen Spuren­si­che­rung mit den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen.

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Fort­bil­dung
    und die Möglich­keit zur Anmel­dung finden Sie unter dem folgen­den Link:

    • Fortbildung "Vertrauliche Spurensicherung"

      Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstr. 26, 80336 München

      10.03.2026 09:00:00 Uhr bis 17:00:00 Uhr

    • Fortbildung "Vertrauliche Spurensicherung" Würzburg

      Institut für Rechtsmedizin, Versbacher Str. 3, 97078 Würzburg, Bayern

      18.03.2026 09:00:00 Uhr bis 17:00:00 Uhr

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    Notarztkurs - Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung : Es sind noch Plätze frei! 🚑

    Was sind eigent­lich die Aufga­ben von Notärz­tin­nen und Notärz­ten? Welche Einsatz­stra­te­gie verfolge ich bei einem Notfall? Und wie führe ich eine Erst­ver­sor­gung von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten unter erschwer­ten Bedin­gun­gen durch? Diese und viele weitere Fragen beant­wor­ten wir in unse­rer Kurs-Weiter­bil­dung „All­ge­meine und spezi­elle Notfall­be­hand­lung“ vom 21. bis zum 28. März 2026 in Garmisch-Parten­kir­chen.

    Sie sind Ärztin oder Arzt und wollen die Zusatz­be­zeich­nung Notfall­me­di­zin erwer­ben oder Ihre Kennt­nisse in Bezug auf dieses Thema auf den neues­ten Stand brin­gen? Dann nehmen Sie an unse­rer Kurs-Weiter­bil­dung teil!

    Themen und Inhalte der Fort­bil­dung sind unter ande­rem:

    ✅ Grund­la­gen und Basis­ver­sor­gung
    ✅ Notfall­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung, Über­wa­chung und Medi­ka­tion
    ✅ Thera­peu­ti­sche Maßnah­men bei einem Notfall

    Die Teil­nah­me­ge­bühr für diese Kurs-Weiter­bil­dung beträgt 1.495 Euro. Im Rahmen der Fort­bil­dung können Sie 110 Fort­bil­dungs­punkte erwer­ben.

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Kurs-Weiter­bil­dung und die Möglich­keit zur Anmel­dung finden Sie unter dem folgen­den Link.

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    Fortbildung „Medizinische Begutachtung Modul I“ startet am 23. März 2026 in München

    Wie lässt sich die Leis­tungs­fä­hig­keit von Beschäf­tig­ten aus medi­zi­ni­scher Sicht beur­tei­len? Und welche recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen sind dabei zu beach­ten? Diese und viele weitere Fragen stehen im Mittel­punkt der Fort­bil­dung „Medi­zi­ni­sche Begut­ach­tung Modul I“, die am 23. März 2026 in München beginnt.

    Orga­ni­siert von der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer bietet die Veran­stal­tung ein praxis­na­hes, inter­dis­zi­pli­näres Programm für Ärztin­nen und Ärzte, die ihre Kennt­nisse in der Gutach­ten­er­stel­lung erhal­ten und vertie­fen möch­ten.

    Fort­­bil­­dungs­­­punkte:

    Im Rahmen der Fort­bil­dung können 42 Fort­­bil­­dungs­­­punkte erwor­­ben werden.

    Program­m­aus­­zug:

    • Grund­la­gen der medi­zi­ni­schen Begut­ach­tung
    • Recht­li­che Grund­la­gen der Begut­ach­tung
    • Begut­ach­tung der Leis­tungs­fä­hig­keit
    • Reha­bi­li­ta­tion
    • Schwer­be­hin­der­ten­recht
    • Prak­ti­sche Übun­gen zur medi­zi­ni­schen Begut­ach­tung

    Veran­­sta­l­tungs­­ort:

    Alle Veran­­sta­l­tun­­gen finden im Ärztehaus Bayern, Mühl­baur­straße 16, 81677 München, statt.

    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zur Fort­bil­dung „Medi­zi­ni­sche Begut­ach­tung Modul I“ und zur Anmel­­dung finden Sie unter dem folgen­­­den Link.

    • Medizinische Begutachtung Modul I

      Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstraße 16, 81677 München

      23.03.2026 10:00:00 Uhr bis 26.03.2026 18:00:00 Uhr

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    Erster Wiener Medizinischer Kongress – 15. bis 17. April 2026

    Vom 15. bis 17. April 2026 findet im Apothe­ker­trakt Schön­brunn der erste Wiener Medi­zi­ni­sche Kongress statt. Die Veran­stal­tung bietet Ärztin­nen und Ärzten ein viel­fäl­ti­ges Programm mit hoch­ka­rä­tig besetz­ten Vorträ­gen und praxis­na­hen Work­shops in der öster­rei­chi­schen Haupt­stadt. Ausge­rich­tet wird der Kongress von der Kammer für Ärztin­nen und Ärzte in Wien.

    Themenschwer­punkte:

    • Künst­li­che Intel­li­genz in der Medi­zin
    • Post-/Long Covid: Phäno­ty­pi­sie­rung, Diagno­s­tik und Thera­pie
    • Gender­me­di­zin
    • Kreb­sprä­ven­tion
    • Konflikt­ma­na­ge­ment in der ärzt­li­chen Praxis

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zum Kongress, zur Anmel­dung, sowie das voll­stän­dige Programm finden Sie im beige­füg­ten Flyer.

    • Erster Wiener Medizinischer Kongress

      Apothekertrakt Schönbrunn, 1130 Wien, Schönbrunner Schloßstraße

      15.04.2026 08:00:00 Uhr bis 17.04.2026 15:00:00 Uhr

    Dazugehörige Dokumente

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    25. Suchtforum in Bayern: "Digital gestützt, digital gefordert –Sucht und Hilfe im Wandel"

    Was macht Onli­ne‑­Me­dien so anfäl­lig für das Entste­hen von Sucht­ver­hal­ten – und welche moder­nen Stra­te­gien helfen, Risi­ken recht­zei­tig zu erken­nen und Abhän­gig­kei­ten erfolg­reich zu behan­deln?

    Diese Fragen stehen im Mittel­punkt des 25. Sucht­fo­rums in Bayern, das sich 2026 inten­siv mit dem Thema „Digi­tal gestützt, digi­tal gefor­dert –Sucht und Hilfe im Wandel“ befasst. Zahl­rei­che Exper­tin­nen und Exper­ten infor­mie­ren im Rahmen des Web‑­Se­mi­nars über aktu­elle Entwick­lun­gen in der digi­ta­len Sucht­prä­ven­tion, -bera­tung und -versor­gung. Folgende Akteure aus dem baye­ri­schen Gesund­heits­we­sen sind an der Durch­füh­rung des Sucht­fo­rums betei­ligt: Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK), Baye­ri­­sche Akade­­mie für Sucht‑ und Gesun­d­heits­­fra­­gen, Psycho­­the­ra­­peu­ten­­kam­­mer Bayern sowie Baye­ri­­sche Landes­­a­po­the­ker­­kam­­mer.

    Ziel­gruppe:
    Ärztin­nen und Ärzte sowie deren Assis­tenz­per­so­nal und weitere mit Abhän­gig­keits­er­kran­kun­gen befasste Berufs­grup­pen.

    Programm­aus­zug:

    • Einsatz künst­li­cher Intel­li­genz in der Sucht­hilfe
    • Wirk­sam­keit digi­ta­ler Gesund­heits­in­ter­ven­ti­o­nen
    • Digi­tal gestützte Alko­hol­nach­sorge

    Fort­bil­dungs­punkte & Kosten:

    Die Veran­stal­tung ist kosten­frei und wird von der BLÄK mit vier Punk­ten auf das Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat aner­kannt.

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zum Programm und zur Anmel­dung befin­den sich unter dem folgen­den Link.

    • 25. Suchtforum in Bayern

      Online (Web-Seminar)

      22.04.2026 13:00:00 Uhr bis 17:00:00 Uhr

    Dazugehörige Dokumente

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    9. Nationale Impfkonferenz in Köln – Austausch zu aktuellen Herausforderungen der Impfprävention

    Am 28. und 29. April 2026 findet in Köln die 9. Nati­o­nale Impf­kon­fe­renz statt. Gast­ge­ber ist in diesem Jahr das Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozi­a­les des Landes Nord­rhein-West­fa­len. Die Veran­stal­tung gilt als zentrale Platt­form für den fach­li­chen Austausch rund um das Thema Impfen und rich­tet sich insbe­son­dere an Ärztin­nen und Ärzte, Apothe­ke­rin­nen und Apothe­ker sowie Beschäf­tigte im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst.

    Zentrale Themen:

    Im Mittel­punkt der Konfe­renz stehen aktu­elle Fragen der Impf­prä­ven­tion. Disku­tiert werden unter ande­rem Stra­te­gien zur ziel­grup­pen­spe­zi­fi­schen Anspra­che beim Impfen, der Umgang mit Impfs­kep­sis, Impf­kri­tik und geziel­ter Desin­for­ma­tion sowie neueste wissen­schaft­li­che Erkennt­nisse zu Infek­ti­ons­krank­hei­ten.

    Eigene Forschungs- und Projek­t­er­geb­nisse zum Thema können bis zum 15. Januar 2026 als Poster­ab­s­tract bei den Veran­stal­tern einge­reicht und im Rahmen der Konfe­renz präsen­tiert werden.

    Veran­stal­tungs­ort:

    Veran­stal­tungs­ort ist das Flora Palais im Park in Köln. Neben der Präsenz­teil­nahme wird auch eine Online-Teil­nahme via Live­stream ange­bo­ten, um eine möglichst breite Betei­li­gung zu ermög­li­chen.

    Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Konfe­renz und zur Anmel­dung finden Sie unter den folgen­den Links. Der vergüns­tigte Early-Bird-Tarif für die Präsenz-Teil­nahme ist noch bis 31. Dezem­ber 2025 verfüg­bar.

    • 9. Nationale Impfkonferenz

      Flora Palais im Park in Köln/Livestream

      28.04.2026 bis 29.04.2026

    Dazugehörige Dokumente

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    Dialogforum 2026 mit jungen Ärztinnen und Ärzten in Hannover - jetzt anmelden!

    Wie sieht die ärzt­li­che Selbst­ver­wal­tung der Zukunft aus?
    Und welche Rolle spielt die junge Ärzte­ge­ne­ra­tion dabei? Am 11. Mai 2026 lädt die Bunde­s­ärz­te­kam­mer junge Ärztin­nen und Ärzte nach Hanno­ver ein, um genau darüber ins Gespräch zu kommen. Im Mittel­punkt des dies­jäh­ri­gen Dialog­fo­rums stehen die Erfah­run­gen, Erwar­tun­gen und Perspek­ti­ven der Gene­ra­ti­o­nen Y und Z. Gemein­sam wird disku­tiert, wie die Selbst­ver­wal­tung zukunfts­fest bleibt – und warum es gerade jetzt enga­gierte Stim­men aus der jungen Ärzte­schaft braucht.

    Programm­aus­zug:

    • Fish­bowl-Diskus­sion „Ein­fach machen. Selbst­ver­wal­tung der Zukunft“
    • World-Café: „Junge Ärztin­nen und Ärzte erfolg­reich in die Kammer­a­r­beit einbin­den“
    • Verschie­dene Impuls­vor­träge

    Sie sind eine junge Ärztin/ein junger Arzt aus Bayern und möch­ten gerne an der Veran­stal­tung teil­neh­men? Weitere Infor­ma­ti­o­nen zum Dialog­fo­rum, das Veran­stal­tungs­pro­gramm und die Möglich­keit zur Anmel­dung finden Sie unter den folgen­den Links.

    • Dialogforum mit jungen Ärztinnen und Ärzten: "Ärztliche Selbstverwaltung"

      Hannover Congress Centrum (HCC), Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

      11.05.2026 13:00:00 Uhr bis 16:00:00 Uhr

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    30. Niederbayerischer Tag der Impf- und Reisemedizin - jetzt anmelden!

    Welche Infek­ti­ons­ri­si­ken werden Reisende im Jahr 2026 tatsäch­lich beschäf­ti­gen – und wie blei­ben Sie als Ärztin oder Arzt fach­lich einen Schritt voraus? Diese Fragen stehen im Mittel­punkt des 30. Nieder­baye­ri­schen Tags der Impf- und Reise­me­di­zin, der am 27. Juni 2026 in der Stadt­halle Deggen­dorf statt­fin­det. Der Fach­tag wird unter Betei­li­gung der Baye­ri­schen Gesell­schaft für Immun-, Tropen­me­di­zin und Impf­we­sen ausge­rich­tet.

    Ziel­gruppe:

    Inter­es­sierte Ärztin­nen und Ärzte

    Programm­aus­zug:

    • Update Reise­me­di­zin: Gelb­fie­be­rimp­fung, Toll­wut und Dengue
    • Mala­ria im Fokus: Erkennt­nisse und Inno­va­ti­o­nen 2026
    • FSME und West Nil – zwei heimi­sche Flavi­vi­ren machen Ärger
    • Wurm­krank­hei­ten in Mittel­eu­r­opa – gestern, heute und morgen

    Neugie­rig gewor­den? Weitere Infor­ma­ti­o­nen zur Veran­stal­tung und die Möglich­keit zur Anmel­dung finden Sie unter dem folgen­den Link.

    • 30. Niederbayerischer Tag der Impf- und Reisemedizin

      Stadthalle Deggendorf, Edlmairstr. 2, 94469 Deggendorf

      27.06.2026 09:00:00 Uhr bis 16:15:00 Uhr

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    15. Bayerischer Selbsthilfekongress in Amberg

    Am 10. Juli 2026 wird in Amberg der 15. Baye­ri­sche Selbst­hil­fe­kon­gress statt­fin­den, der in diesem Jahr unter dem Motto „Gemein­schaft­li­che Selbst­hilfe – Begeg­nun­gen auf Augen­höhe“ steht.

    Neben mehre­ren span­nen­den Vorträ­gen sind zahl­rei­che Work­shops sowie ein Gesund­heits­fo­rum zum Thema „Spre­chen und Zuhö­ren auf Augen­höhe“ geplant.

    Schirm­herr der Veran­stal­tung ist 2026 der baye­ri­sche Minis­ter­prä­si­dent Dr. Markus Söder.

    Eine Anmel­dung zum Kongress ist ab dem 29. Mai 2026 über die Website der Selbst­hil­fe­ko­or­di­na­tion Bayern möglich.

    • 15. Bayerischer Selbsthilfekongress

      Amberger Congress Zentrum, Schießstätteweg 8, 92224 Amberg

      10.07.2026 09:30:00 Uhr bis 16:30:00 Uhr

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    Kurs-Weiterbildung Krankenhaushygiene Modul III: Grundlagen der Mikrobiologie - jetzt anmelden!

    Wer in der Kran­ken­haus­hy­gi­ene fundierte Entschei­dun­gen tref­fen will, braucht ein soli­des mikro­bio­lo­gi­sches Verständ­nis. Genau hier setzt die Kurs-Weiter­bil­dung „Kran­ken­haus­hy­gi­ene Modul III: Grund­la­gen der Mikro­bio­lo­gie“ der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer an, die vom 22. bis 24. Juli 2026 in München statt­fin­det: Die teil­neh­men­den Ärztin­nen und Ärzte vertie­fen ihr Wissen über Erre­ger, Über­tra­gungs­wege und Diagno­s­tik – und lernen, mikro­bio­lo­gi­sche Befunde sicher zu bewer­ten, um wirk­same Schutz­maß­nah­men abzu­lei­ten.

    Ziel­gruppe:

    Ärztin­nen und Ärzte, die die Zusatz-Weiter­bil­dung Kran­ken­haus­hy­gi­ene anstre­ben oder ihre Kennt­nisse im Rahmen einer ärzt­li­chen Fort­bil­dung erwei­tern möch­ten. Voraus­set­zung ist die Quali­fi­ka­tion Hygi­e­ne­be­auf­trag­ter Arzt (Modul I).

    Was erwar­tet Sie?

    • Mikro­bio­lo­gi­sche Diagno­s­tik
    • Erfas­sung und Bewer­tung mikro­bio­lo­gi­scher Befunde zur Fest­le­gung von kran­ken­haus­hy­gie­ni­schen Schutz­maß­nah­men
    • Anti­mi­kro­bi­elle Stra­te­gien
    • Erre­ger von Infek­ti­o­nen und ihre Über­tra­gungs­wege
    • Stan­dard­prä­ven­ti­ons­maß­nah­men

    Neugie­rig gewor­den? Alle Details zur Kurs-Weiter­bil­dung Kran­ken­haus­hy­gi­ene Modul III sowie die Möglich­keit zur Anmel­dung finden Sie unter folgen­dem Link:

    • Kurs-Weiterbildung Krankenhaushygiene Modul III: Grundlagen der Mikrobiologie

      Institut für Medizinische Mikrobiologie, Trogerstr. 30, 81675 München

      22.07.2026 09:00:00 Uhr bis 24.07.2026 17:00:00 Uhr

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