Will­kom­men bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer!

Die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) ist gemein­sam mit den acht Ärzt­li­chen Bezirks- und den 63 Ärzt­li­chen Kreis­ver­bän­den die gesetz­li­che Berufs­ver­tre­tung für über 93.000 Ärztin­nen und Ärzte in Bayern.

haus

Aktu­elle Infor­­ma­ti­o­­nen zur neuen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns in der Neufas­­sung vom 16. Okto­­ber 2021 sind auf der folgen­­­den Website verfüg­­bar:
Aktu­elle Infor­­ma­ti­o­­nen zur neuen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung

Den Arti­kel aus dem Ärzte­­blatt 9/2022 zur Novelle-Star­t­e­f­­fekt finden Sie hier:
Novelle-Star­t­e­f­­fekt

Über die gesun­d­heit­­li­chen Auswir­­kun­­gen des Klima­wan­­dels infor­­mie­ren wir auf einer eige­­nen Themen­­­seite. Dort sind unter ande­rem Infos zu Hitze­­schutz­plä­­nen und rele­vante Fach­a­r­ti­kel sowie Publi­­ka­ti­o­­nen zu finden: Link zur Themen­­­seite

Aktuelles

  • Jetzt mitmachen bei der „Initiative zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“

    Das Problem der Ausbil­­dungs­­ab­­brü­che ist in allen Beru­­fen bekannt. Ein junger Mensch kommt nach der Schule in die Praxis oder den Betrieb um eine Ausbil­­dung anzu­fan­­gen, und es wird viel Zeit und Wissen inve­s­tiert, damit die Fach­­kraft von morgen sich wohl fühlt und gut ausge­­bil­­det wird. Und dennoch kommt es immer wieder zu Ausbil­­dungs­­ab­­brü­chen. Im Rahmen der bundes­­wei­ten „Ini­tia­tive zur Verhin­­de­rung von Ausbil­­dungs­­ab­­brü­chen“ (VeRA) des „Senior Exper­ten Service“ werden junge Menschen, die Probleme in der Ausbil­­dung haben, mit ehren­­am­t­­li­chen Fach­leu­ten im Ruhe­­stand zusam­­men­­ge­­bracht, die sie unter­­stüt­­zen wollen – immer nach dem 1:1-Prin­­zip oder im Tandem-Modell.

    Auch in Bayern ist VeRA mit mehr als 800 ehren­­am­t­­li­chen Senior Exper­tin­­nen und Exper­ten vertre­ten, aber es werden drin­­gend weitere Unter­­stüt­­zer benö­tigt. Sie haben Lust, einen jungen Menschen bei der Bewäl­ti­­gung seiner Ausbil­­dung zu unter­­stüt­­zen? Dann können Sie sich unter der E-Mail-Adresse : vera@­­ses-bonn.de melden.

    VeRA wird vom Bundes­­­mi­­nis­te­rium für Bildung und Forschung geför­­dert.

    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zur Initia­tive VeRA sind unter dem folgen­­­den Link zu finden

    Dazugehörige Dokumente

  • Icon for news entry showing a hint sign indicator

    Förderinitiative Post-COVID-Syndrom 2.0 ‒ Frist für die Einreichung der Projektskizzen ist Montag, der 27. März 2023, 8.00 Uhr

    Gegen­­stand der Förde­rung sind evidenz­­ba­­sierte multi­­dis­­zi­p­li­näre Versor­­gungs­­­kon­­zepte für Post-COVID-Pati­en­tin­­nen und Pati­en­ten inklu­­sive Adap­tion, Umset­­zung und beglei­tende Evalua­tion. Neben einem rele­van­ten Erkennt­­nis­­ge­winn, inwie­­fern die Funk­ti­­ons­­fä­hig­keit der Betrof­­fe­­nen verbes­­sert werden kann, liegt der Fokus insbe­­son­­dere auf der perspek­ti­vi­­schen Über­­tra­­gung der Projekte in die Regel­­ver­­­sor­­gung.
    Schwer­­punkte der Förde­rung sind unter ande­rem Konzepte zur möglichst effi­­zi­en­ten und nach­ha­l­ti­­gen Versor­­gung von bestim­m­ten Perso­­nen­­grup­­pen (wie zum Beispiel Kinder und Jugend­­­li­che, Erwach­­sene, Perso­­nen mit star­ker Beein­träch­ti­­gung des funk­ti­o­na­len Gesun­d­heits­­­zu­­stan­­des) sowie in verschie­­de­­nen Settings (wie zum Beispiel im nieder­­ge­las­­se­­nen Bereich, in Kran­ken­häu­­sern, in Reha­­bi­­li­ta­ti­­ons­ein­rich­tun­­gen).

    Die Förder­in­i­tia­tive wird über das LGL im Beneh­­men mit dem StMGP abge­­wi­­ckelt. Antrag­s­tel­­ler können natür­­li­che und juris­ti­­sche Perso­­nen sein, die rechts­­fä­hig und geschäfts­­­fä­hig sind. Das Antrags­­­ver­­fah­ren ist zwei­­stu­­fig ange­legt: Im ersten Schritt ist bis 27. März 2023, 08:00 Uhr eine Projek­t­skizze beim LGL einzu­rei­chen. In dieser werden die wesent­­li­chen Inhalte des geplan­ten Projekts vorge­­stellt. Die Projek­t­skizze wird durch das LGL geprüft. Erst nach posi­ti­­ver Bewer­tung der Projek­t­skizze kann die Einrei­chung eines formel­len Vollan­­trags bis zum 5. Juni 2023, 08:00 Uhr erfol­­gen. Die direkte Stel­­lung eines formel­len Vollan­­trags ist nicht möglich. Es sei zudem darauf hinge­wie­­sen, dass bereits begon­­nene Projekte nicht geför­­dert werden können. Entschei­­dend hier­­für ist der Zeit­­punkt der Bewil­­li­­gung, nicht der Zeit­­punkt der Einrei­chung am LGL.

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    Einstündige individuelle Einzelberatungen ‒ Sprechtage in Bayern für freiberufliche Existenzgründerinnen- und gründer

    Das Insti­tut für Freie Berufe (IFB) ist eine der führen­­den Forschungs- und Bera­tungs­­ein­rich­tun­­gen für Freie Berufe in Deut­sch­­land. Als Exper­ten der Freien Berufe infor­­mie­ren wir in indi­vi­­du­el­len Einzel­­be­ra­tun­­gen über die Beson­­der­hei­ten der Nieder­las­­sung in einem freien Beruf, die Bestim­­mun­­gen der Frei­­­be­­ruf­­lich­keit und allge­­meine Fragen der Grün­­dung. Insbe­­son­­dere besteht die Möglich­keit, offene Fragen zu klären und das Grün­­dungs­­vor­­ha­­ben zu bespre­chen. Die Einzel­­be­ra­tung beträgt 60 Minu­ten und wird vom Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­rium für Wirt­­schaft, Landes­­ent­wick­­lung und Ener­­gie geför­­dert.
    Die Termine für 2023 und weitere Infor­­ma­ti­o­­nen finden Sie im beige­­füg­ten Doku­­ment.

    Dazugehörige Dokumente

  • "Telefon-Engel"-Hotline des Vereins Retla e. V.

    Staats­­­mi­­nis­ter Klaus Holet­­schek unter­­stützt die „Tele­­fon-Engel“-Hotline des Vereins Retla (Retla e. V. | Tele­­fo­­nen­­gel), die einsa­­men Menschen ab 60 Jahren Tele­­fon­pa­ten­­schaf­ten vermit­teln und lang­­fris­tig für wöchent­­li­che Tele­­fon­­ge­sprä­che zur Verfü­­gung stellt. Hier­­bei wird er das Anmel­­de­te­le­­fon der Retla Hotline am 15. März 2023 von 10.30 bis 11.30 Uhr, welches unter der Rufnum­­mer 089 189 100 26 erreich­­bar ist, selbst entge­­gen­­neh­­men, um mit Betrof­­fe­­nen zu spre­chen und eine geeig­­nete Tele­­fon­pa­ten­­schaft zu vermit­teln.

    Über die „Tele­­fon-Engel“
    Verbun­­den blei­­ben in der Corona-Krise: Aus diesem Gedan­ken heraus grün­­dete Retla während der ersten Pande­­mie­welle das Projekt „Tele­­fon-Engel- Gesprä­che gegen die Einsam­keit im Alter“. Die physi­­sche Distanz, die Seni­o­rin­­nen und Seni­o­ren halten müssen, soll durch umso mehr sozi­ale Nähe bei Tele­­fon­­ge­sprä­chen ausge­g­li­chen werden.
    Älte­ren, einsa­­men Menschen werden deshalb Tele­­fon-Part­­ne­rin­­nen und -Part­­ner ‒ die „Tele­­fon-Engel“ an die Seite gestellt. Sie treten regel­mä­­ßig mit den Seni­o­ren in Kontakt und werden zu geschätz­ten Gesprächs-Part­­nern. Seit nunmehr zwei Jahren werden erfol­g­reich Paten­­schaf­ten vermit­tel. Bislang konn­ten deut­sch­­lan­d­weit bei 800 Seni­o­ren für mehr Verbun­­den­heit, Wert­schät­­zung und Lebens­­freude gesorgt werden.

  • Unternehmen und Selbständige können jetzt Anträge auf Energie-Härtefallhilfen stellen

    Baye­ri­­sche Unter­­neh­­men können seit Anfang März Anträge auf Ener­­gie-Härte­fall­hil­­fen stel­len. Dies hat das Baye­ri­­sche Staats­­­mi­­nis­te­rium für Wirt­­schaft, Landes­­ent­wick­­lung und Ener­­gie (StMWi) auf seiner Home­page mitge­­teilt. Die Härte­fall-Anträge können auf der Website des StMWi über eine eigene Antrags­­­plat­t­­form elek­tro­­nisch einge­reicht werden.

    Die Baye­ri­­sche Ener­­gie-Härte­fall­hilfe für Unter­­neh­­men ergänzt die Entlas­tungs­­pa­kete und den wirt­­schaft­­li­chen Abwehr­­schirm des Bundes, um die Preiss­tei­­ge­run­­gen bei Ener­­gie in Bayern abzu­­fe­­dern. Unter­­neh­­men und Selb­­stän­­dige, die aufgrund der Ener­­gie­­krise außer­or­­dent­­li­che Belas­tun­­gen zu tragen haben und dadurch abseh­­bar in ihrer wirt­­schaft­­li­chen Exis­tenz bedroht sind (Härte­­fälle), können im Rahmen der Baye­ri­­schen Ener­­gie-Härte­fall­hilfe unter­­stützt werden. Ener­­gie-Härte­fall­hil­­fen können gege­­be­­nen­falls auch für nieder­­ge­las­­sene Ärztin­­nen und Ärzte inter­es­sant sein. Die Antrags­­­frist endet am 30. Septem­­ber 2023.

    Der Zugang zur Antrags­­­plat­t­­form sowie weitere Infor­­ma­ti­o­­nen des StMWi zum Thema sind im Folgen­­­den verlinkt.

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    Dysfunktionalität des Clinical Trials Information System schadet Europa

    Berlin, 8. März 2023 – Die Verord­­nung (EU) Nr. 536/2014 über klini­­sche Prüfun­­gen mit Humana­rz­­nei­­mit­teln hat am 31. Januar 2023 verbin­d­­lich Geltung erlangt und verpflich­tet zur Einrei­chung von Anträ­­gen für die Durch­­­füh­rung von Arznei­­mit­tel­­stu­­dien über das Clini­­cal Trials Infor­­ma­tion System (CTIS). In einer außer­or­­dent­­li­chen Mitglie­­der­­ver­­­sam­m­­lung am 6. März 2023 hat der Arbeits­­­kreis Medi­­zi­­ni­­scher Ethik-Kommis­­si­o­­nen in der Bundes­­re­­pu­b­lik Deut­sch­­land (AKEK) unter Betei­­li­­gung der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer einhel­­lig massive Funk­ti­­ons­­män­­gel der Plat­t­­form CTIS fest­­ge­­stellt und fordert zeit­­nah ein unab­hän­­gi­­ges Audit auf EU-Ebene, um Scha­­den von den Pati­en­tin­­nen und Pati­en­ten und dem Forschungs­­­stan­d­ort Europa abzu­wen­­den.
    Die Verord­­nung (EU) Nr. 536/2014 ist seit dem 31. Januar 2023 für alle klini­­schen Prüfun­­gen (Studien) mit Arznei­­mit­teln gelten­­des Recht in Europa. Um die Prüfung der Arznei­­mit­tel­­stu­­dien durch die Ethi­k­­kom­­mis­­si­o­­nen und zustän­­di­­gen Behör­­den in Europa zu koor­­di­­nie­ren, wurde ein IT-Portal entwi­­ckelt, dass laut Verord­­nung „auf dem jeweils neues­ten Stand der Tech­­nik und benut­­zer­freun­d­­lich [ist], damit kein unnö­ti­­ger Arbeits­­auf­wand entsteht.“ ((EU) Nr. 536/2014, Arti­kel 80).
    Nach einem Jahr Erfah­rung mit dem Portal CTIS ist nunmehr klar, dass die von der EU-Kommis­­sion an das Portal gestell­ten Anfor­­de­run­­gen nicht erfüllt sind. Am 6. März 2023 kamen die Mitglie­­der des AKEK in einer außer­or­­dent­­li­chen Mitglie­­der­­ver­­­sam­m­­lung unter Betei­­li­­gung der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer aufgrund von weiter­hin beste­hen­­den schwe­ren Funk­ti­­ons­­män­­geln zu dem Schluss, dass drin­­gen­­der Hand­­lungs­­­be­darf besteht. Die Ethi­k­­kom­­mis­­si­o­­nen konsta­tier­ten einhel­­lig, die ITPlat­t­­form sei unstruk­tu­riert, benut­­ze­run­freun­d­­lich und fehler­an­­fäl­­lig. Die Bewer­tung von Studi­e­n­an­trä­­gen werde mit einem erhe­b­­li­chen Mehr­auf­wand für unnö­tige Forma­­lien erschwert.
    Der AKEK und die Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer sehen daher die Gefahr, dass zum einen die Einfüh­rung neuer Thera­pien verzö­­gert würden – Über­­las­tungs­­­mel­­dun­­gen aus verschie­­de­­nen Ländern der EU seien hier alar­­mie­rend. Zum ande­ren bestünde das Risiko, dass klini­­sche Prüfun­­gen ohne die nötige Sorg­falt geneh­­migt werden könn­ten. Beides schade den Pati­en­tin­­nen und Pati­en­ten. Wissen­­schaft­le­rin­­nen und Wissen­­schaft­­ler aus unive­r­­­si­tä­ren Einrich­tun­­gen und der forschen­­den Indus­trie kämpf­ten ebenso mit den Proble­­men von CTIS. Es besteht daher weiter­hin die Gefahr, dass Forschung vermehrt außer­halb Euro­pas durch­­­ge­­führt würde und so der Forschungs­­­stan­d­ort Europa beschä­­digt werde.
    Der AKEK und die Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer stel­len daher zwei Forde­run­­gen:

    • Noch in diesem Jahr soll eine syste­­ma­ti­­sche Über­­prü­­fung der IT-Plat­t­­form auf EU Ebene durch eine unab­hän­­gige Instanz und unter Berü­ck­­sich­ti­­gung aller Betrof­­fe­­nen entschei­­den, ob bei Verlet­­zung des Arti­kel 80 der
      EU-Verord­­nung eine grun­d­­sätz­­li­che Ände­rung des Verfah­rens notwen­­dig sei.
    • Klini­­sche Prüfun­­gen, die noch vor dem Inkraft­tre­ten der EU-Verord­­nung geneh­­migt wurden, müssen laut Gesetz inner­halb der nächs­ten drei Jahre in CTIS über­­­führt werden. Dabei handelt es sich euro­pa­weit um tausende
      Studien. Um eine unmit­tel­­bare Reduk­tion der Probleme zu errei­chen, muss auf diese Über­­­füh­rung ersatz­­los verzich­tet werden.

    Kontakt für Rück­fra­­gen:
    Arbeits­­­kreis Medi­­zi­­ni­­scher Ethik-Kommis­­si­o­­nen in der Bundes­­re­­pu­b­lik Deut­sch­­land e.V.
    Prof. Dr. med. Georg Schmidt
    Vorsit­­zen­­der
    gschmi­d­t@tum.de
    Tel +49 89 4140 7979
    Cell +49 1703 269 269

    Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer
    Samir Rabbata
    Leiter Dezer­nat Poli­tik und Kommu­­ni­­ka­tion
    samir.rabba­ta@­­baek.de
    Tel +49 30 400 456 – 703
    Cell +49 160 364 51 84

    Dazugehörige Dokumente

  • MFA: Ausbildungszahlen erneut gestiegen

    03.03.2023 Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) kann Posi­ti­­ves in Sachen Ausbil­­dungs­­­ver­­­träge zur/zum Medi­­zi­­ni­­schen… Weiterlesen
    Medizinische Fachangestellte
    MFA Patient
  • Kinder durch Werbeverbot für Junkfood schützen

    02.03.2023 Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) unter­­stützt den Gesetz­ent­wurf von Bundes­­er­näh­rungs­­­mi­­nis­ter Cem Özde­­mir für ein… Weiterlesen
    Süßigkeiten
    MFA Patient
  • Wir sind Kammer – wir sind BLÄK

    01.03.2023 Im Leit­a­r­ti­kel der März­aus­­gabe des Baye­ri­­schen Ärzte­­blatts greift Dr. Gerald Quit­te­­rer, Präsi­­dent der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK),… Weiterlesen
    Leitartikel
    MFA Patient
  • Schöffenwahl 2023

    Schöf­­fin­­nen und Schöf­­fen leis­ten einen wich­ti­­gen Beitrag für die Gesell­­schaft und stär­ken unsere Demo­­kra­tie. Sie betei­­li­­gen sich als ehren­­am­t­­li­che Rich­te­rin­­nen und Rich­ter an der Recht­spre­chung bei den Straf­­kam­­mern und Jugend­­­kam­­mern der Land­­ge­richte sowie bei den Schöf­­fen­­ge­rich­ten bzw. Jugend­­­schöf­­fen­­ge­rich­ten der Amts­­­ge­richte. Die Schöf­­fin­­nen und Schöf­­fen sind dabei ein wich­ti­­ger Teil des Gerichts­­pro­­zes­­ses. Sie urtei­len am Prozes­­sende mit den Berufs­­rich­tern und -rich­te­rin­­nen über Schuld oder Unschuld der Ange­­klag­ten.
    Für die nächste Amts­­­pe­ri­ode von 2024–2028 werden enga­­gierte Menschen gesucht, die dieses wich­tige und zugleich span­­nende Amt über­­­neh­­men möch­ten. Inter­es­­sierte können sich bis zum 15. Mai 2023 für dieses Amt bewer­­ben ‒ einige Kommu­­nen ziehen diesen Termin vor, um recht­­zei­tig Beschlüsse im Stadt- oder Gemein­­de­rat tref­­fen zu können. Die Schöf­­fin­­nen und Schöf­­fen werden auf Vorschlag der Gemein­­den bzw. der Jugend­­hil­­fe­aus­­schüsse bei den Jugend­­äm­tern von einem Wahl­aus­­schuss gewählt. Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zum Bewer­­bungs­­­ver­­fah­ren und den Voraus­­set­­zun­­gen finden Sie auf der Home­page zur Schöf­­fen­­wahl 2023.

  • Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

    Die Sieb­­zehnte Baye­ri­­sche Infek­ti­­ons­­schutz­­maß­­nah­­men­­ver­­ord­­nung (17. BayIfSMV) vom 30. Septem­­ber 2022 (BayMBl. Nr. 557, BayRS 2126–1–21-G), die zuletzt durch Verord­­nung vom 9. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 66) geän­­dert worden ist, wird aufge­ho­­ben.

    Diese Verord­­nung tritt am 1. März 2023 in Kraft. Zusätz­­lich wurden zum 20. Januar 2023 die Hand­­lungs­­emp­­feh­­lun­­gen für Besu­che in Kran­ken­häu­­sern vom 13. April 2022 aufge­ho­­ben.

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    Coronavirus SARS-CoV-2 – Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen

    Das Baye­ri­­sche Staats­­­mi­­nis­te­rium für Gesun­d­heit und Pflege infor­­miert, dass die Allge­­mein­­ver­­­fü­­gung zu Schutz­­maß­­nah­­men bei posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus SARS-CoV-2 getes­te­ten Perso­­nen vom 15. Novem­­ber 2022
    (AV Corona-Schutz­­maß­­nah­­men) zum 28. Februar 2023 auslau­­fen wird und die darin ange­ord­­ne­ten spezi­­fi­­schen Schutz­­maß­­nah­­men gegen­­über posi­tiv auf das Coro­na­vi­rus SARS-CoV-2 getes­te­ten Perso­­nen zu diesem
    Zeit­­punkt enden werden.

  • Notarztdienstumfrage Bayern 2022

    20.02.2023 Auf Initia­tive des Präsi­­den­ten der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK), Dr. Gerald Quit­te­­rer, wurde ein Runder Tisch zur Thema­tik Nota­rz­t­­dienst in Bayern im Jahr… Weiterlesen
    Bereitschaftsdienst
    MFA Patient
  • Breites Bündnis für mehr Hitzeschutz

    17.02.2023 Am 14. Februar 2023 lud die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) zahl­rei­che Akteure aus dem baye­ri­­schen Gesun­d­heits­­­sek­tor zu einer Stra­te­­gie­ta­­gung ins… Weiterlesen
    Hitzeperioden
    MFA Patient
  • Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

    Im Rahmen des Zukunfts­­­di­a­logs „Hei­­mat.Bayern“ möchte das Baye­ri­­sche Staats­­­mi­­nis­te­rium der Finan­­zen und für Heimat den Einsatz von regi­o­nal verwur­­zel­ten Unter­­neh­­men zur Stär­­kung der baye­ri­­schen Heimat mit der Auszeich­­nung „Hei­­mat­­ver­­­bun­­de­­nes Unter­­neh­­men“ würdi­­gen. Ausge­­zeich­­net werden vorbild­­li­che Maßnah­­men (Best-Prac­tice-Beispiele), die durch baye­ri­­sche Unter­­neh­­men durch­­­ge­­führt oder unter­­stützt werden bezie­hungs­­­weise wurden. Die Maßnah­­men können sowohl abge­­schlos­­sene Vorha­­ben umfas­­sen als auch länger­­fris­tige, gege­­be­­nen­falls noch laufende Maßnah­­men.

    Vom 15. Februar 2023 bis einschließ­­lich 24. März 2023 können Unter­­neh­­men ihre Maßnah­­men und ihr Enga­­ge­­ment zur Gesta­l­tung von Heimat dars­tel­len und sich beim Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­rium der Finan­­zen und für Heimat um die Auszeich­­nung als „Hei­­mat­­ver­­­bun­­de­­nes Unter­­neh­­men“ bewer­­ben. Der Bewer­­bungs­­­bo­­gen kann per E-Mail an regi­o­­nen@stmfh.bayern.de gesen­­det werden.

    Im folgen­­­den Anhang sind weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zur Auszeich­­nung „Hei­­mat­­ver­­­bun­­de­­nes Unter­­neh­­men“ verfüg­­bar: Der Text der Ausschrei­­bung, der Bewer­­bungs­­­bo­­gen, die Teil­­nah­­me­­be­­din­­gun­­gen sowie das Logo der Auszeich­­nung.

    Dazugehörige Dokumente

Externe Informationen

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    Externe Fortbildungsangebote

    Hier finden Sie externe Fort­­bil­­dungs­­an­­ge­­bote
    Baye­ri­­scher Haus­ärz­te­­ver­­­band (BHÄV)

Termine

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    Termine für die MedAss Hotline im 1. Halbjahr 2023

    Termine im 1. Halb­­jahr 2023 von 14.00 bis 15.00 Uhr unter der Tele­­fon­­num­­mer: 089 4147–154
    » 12. April 2023
    » 10. Mai 2023
    » 14. Juni 2023

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    Für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sind im April noch Plätze frei

    Sie planen nach länge­­rer Pause Ihren ärzt­­li­chen Wieder­­ein­­stieg? Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer bietet vom 17. bis 21.4.2023 ein fünf­tä­­gi­­ges Semi­­nar an, das Ärztin­­nen und Ärzten nach einer beruf­­li­chen Auszeit die Rück­kehr in Praxis, Klinik oder Insti­tu­ti­o­­nen der Gesun­d­heits­­vor­­­sorge erleich­tern kann.

    Themen und Inhalte:
    Im Zentrum des Semi­­nars stehen u. a. die Themen:
    • Aller­­gien
    • Fort- und Weiter­­bil­­dung
    • Geria­trie (Alter­s­­de­­menz, Depres­­si­o­­nen, chro­­ni­­sche Krank­hei­ten)
    • Gesprächs­­­füh­rung (prak­ti­­sche Übung mit Vide­o­fee­d­­back)
    • Haus­a­rzt: Theo­rie und Praxis
    • Impf­we­­sen
    • Chro­­nisch Kranke
    • Pädia­trie (Notfälle, Infek­ti­o­­nen, Präven­ti­­ons­­me­­di­­zin)
    • Pallia­ti­v­­me­­di­­zin
    • Pati­en­ten mit Migra­ti­­ons­hin­ter­­grund
    • Phar­­ma­­ko­lo­­gie
    • Beruf­­li­cher Wieder­­ein­­stieg in Klinik, Reha oder ambu­lante Versor­­gungs­­ein­rich­tung
    • Schmer­z­the­ra­pie
    • Sucht­­me­­di­­zin
    • Verein­­ba­r­keit von Fami­­lie und Beruf
    • Nieder­las­­sung – Aspekte und Über­­le­­gun­­gen
    • Diabe­tes – Neues zu Diagnose, Thera­pie, DMP

    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen und Anmel­­dun­­gen über Wieder­­ein­­stiegs­­se­­mi­­nar | Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer blaek.de/fort­­bil­­dung/semi­nare-veran­­sta­l­tun­­gen-der-blaek/wieder­­ein­­stiegs­­se­­mi­­nar oder per Anfrage an semi­na­re@blaek.de.

    • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger

      17. April 2023 bis 21. April 2023

    Dazugehörige Dokumente

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    Einladung zum 22. Suchtforum in Bayern (Web-Seminar) am Mittwoch, 26. April 2023 mit dem Thema Medien und Internetabhängigkeit ‒ „Online Sucht: Flucht aus dem Real Life?“

    Das 22. Sucht­­fo­rum findet als Web-Semi­­nar am Mitt­woch, den 26. April 2023, von 13 bis 17 Uhr statt. Medien und Inter­­ne­t­ab­hän­­gig­keit ‒ „Online Sucht: Flucht aus dem Real Life?“
    Das Programm und weitere Infos finden Sie im Flyer. Diese Veran­­sta­l­tung wird von den Heil­­be­ru­­fe­­kam­­mern mit 4 Punk­ten auf das Fort­­bil­­dungs­­­zer­ti­­fi­­kat aner­­kannt.
    Die Teil­­nahme ist gebüh­ren­­frei und wird von den betei­­lig­ten Koope­ra­ti­­ons­par­t­­nern und dem Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­rium für Gesun­d­heit und Pflege geför­­dert.

    • Medien- und Internetabhängigkeit

      Web-Seminar

      26. April 2023 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Dazugehörige Dokumente

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    Besser (be)handeln im Team - Dialogveranstaltung der Bundesärztekammer für junge Ärzte

    Im Vorfeld des 127. Deut­­schen Ärzte­ta­­ges wird die Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer am 15. Mai 2023 in Essen ihre tradi­ti­o­­nelle Dialo­g­­ver­­an­­sta­l­tung für junge Ärztin­­nen und Ärzte durch­­­füh­ren. Im Rahmen der Zusam­­men­­kunft unter dem Motto „Bes­­ser (be)handeln im Team“ soll disku­tiert werden, wie eine teamo­ri­en­tierte und koope­ra­tive Zusam­­me­n­a­r­­beit mit ande­ren Gesun­d­heits­­fach­­be­ru­­fen gelin­­gen kann, wie sich die Rolle von Ärzten in der inter­­dis­­zi­p­li­nären Pati­en­ten­­ver­­­sor­­gung künf­tig ändern wird und inwie­weit sich diese Verän­­de­run­­gen auf die ärzt­­li­che Weiter­­bil­­dung auswir­ken.

    Das Format rich­tet sich vorran­­gig an Ärzte in Weiter­­bil­­dung bzw. in den ersten Jahren als Fach­ärz­tin­­nen und Fach­ärzte. Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zur Veran­­sta­l­tung können dem Programm sowie der Veran­­sta­l­tungs­­­seite der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer entnom­­men werden (Siehe folgende Links)

    • Besser (be)handeln im Team - Dialogveranstaltung der BÄK für junge Ärztinnen und Ärzte

      Saal Essen in der Messe Essen - Messeplatz 1, 45131 Essen

      15. Mai 2023 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Dazugehörige Dokumente

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