Die April-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblatts ist erschienen.
Die April-Ausgabe 2021 des Bayerischen Ärzteblatts ist erschienen. Das Titelthema lautet „Pneumologie – highlighted". Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe unter anderem Beiträge zu folgenden Themen: „Bayerische Impfkommission für Einzelfallentscheidungen – Interview mit Professor Dr. Jörg Schelling“, „Leben – Mit Corona“ und „Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung geändert“.
Bitte beachten Sie, dass das Ärztehaus Bayern derzeit aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen ist. Weiterhin sind wir telefonisch bzw. online für Sie da. Das gilt auch für die Hilfestellung bei Ihrem Antrag zur Facharztprüfung. Das Team-Informationszentrum
Kopfschmerzen nach der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca
Kopfschmerzen nach der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca. Wann muss man an eine Sinusvenenthrombose denken? Kopfschmerzen, die in der Folge einer Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca auftreten, sind meist Symptom einer banalen Impfreaktion. Selten können sie auf einer schwerwiegenden Impfkomplikation in Form einer potenziell letal verlaufenden Sinusvenenthrombose beruhen. Frau Dr. Stefanie Förderreuther, Neurologische Klinik und Poliklinik der LMU München, Neurologischer Konsildienst Innenstadtklinikum, klärt im Bayerischen Ärzteblatt über das Krankheitsbild Sinusvenenthrombose (SVT) auf und wann ein begründeter Verdacht einer SVT nach der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca besteht.
Auf YouTube bietet die Gematik seit dem 14. April 2021 ein Videotutorial an, welches Ärztinnen und Ärzten detailliert und leicht verständlich den Weg zum elektronischen Arztausweis (eHBA) erklärt.
Das Tutorial ist unter dem beigefügten YouTube-Link verfügbar.
Bei der Nutzung digitaler Anwendungen der Patientenversorgung muss gewährleistet sein, dass ein Zugriff auf die sensiblen medizinischen Daten des Patienten nur mit einer entsprechenden Berechtigung erfolgt und der Ersteller eines Datensatzes durch seine elektronische Unterschrift klar identifiziert werden kann. Diese Funktion übernimmt der eHBA. Weitere Informationen sind im Meine-BLÄK-Portal oder auf der Website der BLÄK zum eHBA zu finden.
09.04.2021
Angesichts der dritten Corona-Welle in Deutschland bedauert Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) die Entwicklungen um den… Weiterlesen
Impfen
MFA Patient
Keine Kürzung von Biontech-Lieferungen an Haus- und Facharztpraxen!
09.04.2021
Jetzt wird bei den niedergelassenen Haus- und Fachärzten gegen Covid-19 geimpft. Das soll Vertrauen bei den Patientinnen und Patienten schaffen und Schwung in die Impfkampagne… Weiterlesen
Impfkampagne
MFA Patient
MRNA-Impfstoffe und vektorbasierte Impfstoffe in die Praxen!
08.04.2021
Das flächendeckende Impfen gegen Covid-19 durch die Hausärztinnen und Hausärzte wird entscheidend sein zur Verhinderung von schweren Covid-19-Verläufen, die eine… Weiterlesen
Leitartikel
MFA Patient
Aktualisierung der Coronavirus-Impfverordnung
Am 1. April 2021 trat die aktualisierte Version der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass die Impfung einschließlich Aufklärung und Impfberatung (Leistungen nach § 1 Absatz 1 und 4 CoronaImpfV) durch folgende Gruppen erbracht werden kann:
• Durch Impfzentren und durch mobile Impfteams, die einem bestimmten Impfzentrum angegliedert sind
• Durch Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
• Durch die als an einem bestimmten Impfzentrum angegliedert geltende a) beauftragte Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (Betriebsärzte), b) beauftragte überbetriebliche Dienste von Betriebsärzten und c) beauftragte Arztpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Die obig genannten Leistungserbringer haben den vorhandenen Impfstoff so zu nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden:
• Anspruchsberechtigte nach § 2 (Schutzimpfungen mit höchster Priorität)
• Anspruchsberechtigte nach § 3 (Schutzimpfungen mit hoher Priorität)
• Anspruchsberechtigte nach § 4 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität)
• Alle übrigen Anspruchsberechtigten
Gemäß § 1 Absatz 3 CoronaImpfV kann von der Impf-Priorisierungsreihenfolge abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden. Von der Reihenfolge kann zudem abgewichen werden, um eine dynamische Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aus hochbelasteten Grenzregionen sowie in oder aus Gebieten mit besonders hohen Inzidenzen in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.
Nähere Informationen sind im beigefügten Anhang zu finden.
Aktuelle Umfrage des IFB zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen
Das Institut für Freie Berufe (IFB) startete vor Kurzem die turnusgemäß durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2021.
Die Befragung dreht sich einerseits um die wirtschaftlichen Entwicklungen und den Investitionsbedarf. Außerdem um berufliche Zufriedenheit sowie Veränderungen im Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Ergebnisse der aktuellen Befragung schließen an die letzten drei Sonderbefragungen und zwei Konjunkturbefragungen an.
Die Datenerhebung erfolgt anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert.
Die Befragung ist bis zum 2. Mai 2021 zugänglich und beansprucht etwa 10 Minuten.
Presseinformation des StMGP: Bayern hat Impfungen bei Hausärzten gestartet
Am 31. März 2021 veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) eine Presseinformation unter dem Titel „Bayern hat Impfungen bei Hausärzten gestartet – Bayerns Gesundheitsminister beim Besuch einer Praxis in München: Wir schalten schon vor Ostern in den nächsten Gang“. Auch Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, äußerte sich im Rahmen der Presseinformation.
Auszug aus der Presseinformation des StMGP:
[…]
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), ergänzte: „Ich begrüße, dass auch der ambulante Sektor noch vor den Osterfeiertagen in Bayern mit den Corona-Impfungen starten konnte. Endlich wurden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Impfkampagne der Landesregierung miteingebunden und damit wird mehr Flexibilität in der Impfpriorisierung erreicht.“
[…] Die vollständige Presseinformation des StMGP befindet sich im beigefügten Anhang.
Wichtige Information für Ärztinnen und Ärzte zur Impfpriorisierung
Das Online-Registrierungssystem des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Vereinbarung eines Impftermins gegen SARS-CoV-2 wurde überarbeitet. Auch für Ärztinnen und Ärzte ergeben sich dadurch Änderungen. So kann unter dem Reiter „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“ nun das Auswahlfeld „hausärztliche/ pädiatrische Arztpraxis /KV-Notdienst“ angekreuzt werden. Die betroffenen Arztgruppen sollten ihre Anmeldung für einen Impftermin deshalb unbedingt aktualisieren. Nur so ist sichergestellt, dass das System den obig genannten Gruppen bei der Terminvergabe die höchste Priorität zuweist.
Informationen zum elektronischen Heilberufsausweis sowie zu digitalen Anwendungen der Patientenversorgung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat für Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung sowie zum elektronischen Heilberufsausweis erstellt. Diese befindet sich im beigefügten Anhang.
Der digitale Wandel ist in nahezu allen Gesellschaftsbereichen in vollem Gange – auch im deutschen Gesundheitswesen. Elektronische Patientenakten, Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte oder der elektronische Medikationsplan sind digitale Anwendungen, die Patienten und Ärzten behandlungsrelevante Informationen schnell und unkompliziert zur Verfügung stellen sollen. Die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA) läuft seit dem 1. Januar 2021. Ab Juli 2021 folgt das elektronische Rezept, dessen verpflichtende Nutzung bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vorgesehen ist. Und ab Oktober 2021 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung obligatorisch elektronisch an die Krankenkassen zu versenden.
Bei der Nutzung dieser digitalen Anwendungen muss gewährleistet sein, dass ein Zugriff auf die sensiblen medizinischen Daten des Patienten nur mit einer entsprechenden Berechtigung erfolgt und der Ersteller eines Datensatzes durch seine elektronische Unterschrift klar identifiziert werden kann. Diese Funktion übernimmt der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Weitere Informationen finden Sie im Meine BLÄK-Portal.
Im Einvernehmen mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die AstraZeneca GmbH der deutschen Ärzteschaft im Rahmen eines „Rote-Hand-Briefs“ sicherheitsrelevante Informationen zum Arzneimittel „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ übermittelt.
Zusammenfassung des Briefs:
• COVID-19 Vaccine AstraZeneca: Der Nutzen überwiegt die Risiken, trotz eines möglichen Zusammenhangs mit sehr seltenen Thrombosen in Kombination mit einer Thrombozytopenie.
• Eine Kombination aus Thrombose und Thrombozytopenie, in einigen Fällen einhergehend mit Blutungen, wurde sehr selten nach einer Impfung mit COVID-19 Vaccine AstraZeneca beobachtet.
• Angehörige der Gesundheitsberufe sollten auf die Anzeichen und Symptome einer Thromboembolie und/oder Thrombozytopenie achten.
• Die Geimpften sollten angewiesen werden, sofort einen Arzt aufzusuchen, wenn sie nach der Impfung Symptome wie Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Beinschwellungen oder anhaltende Bauchschmerzen entwickeln. Außerdem sollten alle Personen, die nach der
Impfung neurologische Symptome aufweisen, wie starke oder anhaltende Kopfschmerzen oder verschwommenes Sehen, oder bei denen nach einigen Tagen auf der Haut Blutergüsse (Petechien) außerhalb des Verabreichungsortes der Impfung auftreten, umgehend einen Arzt aufsuchen.
Der vollständige „Rote-Hand-Brief“ befindet sich im beigefügten Anhang.
In Bayern wieder Impfungen gegen SARS-CoV-2 mit dem Wirkstoff AstraZeneca möglich
Nach Empfehlung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Gesundheitsministerkonferenz am 18. März 2021 beschlossen, die SARS-CoV-2 Impfungen mit dem Vakzin AstraZeneca wieder aufzunehmen. In Bayern sollen deshalb am 19. März 2021 die Corona-Schutzimpfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Noch am Donnerstagabend, den 18. März 2021, sollten die Impfzentren schriftlich darüber informiert werden, sagte der bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, der Deutschen Presse-Agentur in München.
Der Präsident des PEI, Klaus Cichutek, betonte, der Nutzen fortgeführter AstraZeneca-Impfungen sei größer als die Risiken. Die Impfwilligen sollten künftig aber mittels Warnhinweisen ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt werden.
Die Bundesregierung hatte die Impfungen mit AstraZeneca am Montag, den 15. März 2021 auf Empfehlung des PEI wegen sieben seltener Fälle von Hirnvenenthrombosen gestoppt, die bei Menschen auftraten, die mit AstraZeneca geimpft worden waren.
Stellungnahmen der DGN, der GTH sowie der DGfI
Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung e.V. (GTH) sowie der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI) zur Wiederaufnahme der Impfungen mit mit dem Vakzin AstraZeneca befinden sich im beigefügten Anhang.
Informationen des PEI für Ärzte
Das PEI hat aktualisierte Informationen für Ärzte zum COVID-19-Impfstoff Astrazeneca veröffentlicht. (Siehe Links)
Presseinformation des STMGP: Impfbündnis aus Ärzten, Apothekern, Impfzentren und
Freistaat startet am 1. April
Am 12. März 2021 veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP) eine Presseinformation unter dem Titel „Impfbündnis aus Ärzten, Apothekern, Impfzentren und
Freistaat startet am 1. April“. Auch Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, äußerte sich im Rahmen der Presseinformation.
Auszug aus der Presseinformation des STMGP:
[…]
Aus Sicht von Dr. Gerald Quitterer, dem Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, ist es jetzt an der Zeit und notwendig, die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte in die Impfungen einzubeziehen mit den beiden Prämissen, dass die Coronavirus-Impfverordnung als Handlungsempfehlung interpretiert und die Dokumentation vereinfacht wird.
[…]
Die vollständige Presseinformation des STMGP befindet sich im beigefügten Anhang.
09.03.2021
„Wir sind an einem gewissen Wendepunkt angekommen, an dem das staatliche Impfstoff-Monopol nicht mehr weiter aufrechterhalten werden kann“, sagt Dr. Gerald Quitterer,… Weiterlesen
Impfen
Corona
MFA Patient
Ü80-Aktion zur Aufklärung über die Corona-Schutzimpfung
Speziell für die Seniorinnen und Senioren hat das Bayerische Gesundheitsministerium eine Informationsbroschüre entwerfen lassen.
Diese Broschüre kann beispielsweise genutzt werden
von ambulanten Pflegediensten zur Weitergabe an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen,
von Apotheken und Arztpraxen zur Information ihrer Patientinnen und Patienten,
von Kirchengemeinden zur Unterrichtung hochbetagter Gemeindemitglieder.
*Stand: 04.03.2021
Das Dr. von Haunersche Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München sucht Teilnehmer für eine klinische Pilot-Studie zum Thema Heuschnupfen. In den vergangenen Jahrzehnten habe die Zahl an Kindern, die an Asthma und Allergien leiden, kontinuierlich stark zugenommen. Als ein positiver Einflussfaktor gegen die Entstehung von Asthma und Allergien sei die Kuhmilch entdeckt worden. Die klinische Studie soll nachweisen, dass eine minimal behandelte Kuhmilch einen positiv schützenden Effekt hat. Weitere Informationen zur MARTHA-Milchinterventionsstudie gibt es im Internet.
Der nächste Termin zur Ergänzungsprüfung für die Anrechnung der Qualifikation einer/eines VERAH auf die Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) nach dem Memorandum of Understanding ist online.
Eine Online-Fortbildung der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt. Die Fortbildung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an interessierte Pflegekräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus niedergelassenen Praxen. Im Fokus der Veranstaltung stehen die medizinische Versorgung und ganzheitliche Betreuung von Frauen nach einem sexuellen Gewaltgeschehen.
Online-Anmeldung bis 9. April 2021. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Online-Seminar "Gesundheitsförderung und Prävention"
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltet vom 27. bis 29. April 2021 das Online-Seminar „Gesundheitsförderung und Prävention“.
Themen sind unter anderem:
» Krankheitsmodelle und ihre Relevanz für die Prävention
» Veränderungen des Krankheitsgeschehens
» Präventionsdefinitionen und -konzepte
» Gesundheitsverhalten und ärztliche Beratung
» Risikofaktoren und protektive Faktoren in der Krankheitsentstehung
» Gesundheitsförderung und Prävention in verschiedenen Altersgruppen
» Arbeitsspezifische Rahmenbedingungen und Interventionsstrategien
Dieses Seminar basiert auf der strukturierten curricularen Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ (24 Fortbildungsstunden) der Bundesärztekammer (2008) und wird von der BLÄK mit einem Betrag von 7.000 Euro unterstützt. Weitere Infos zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie unter „Seminare und Veranstaltungen“.
Seminar "Gesundheitsförderung und Prävention"
Online
27. April 2021 09:00 Uhr bis 29. April 2021 18:00 Uhr
Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung am 11. März entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4.-5. Mai 2021 durchzuführen. Einen Schwerpunkt der Beratungen des Ärztetages werden die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie bilden.
Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Vertreterinnen und Vertreter ärztlicher Organisationen können dem Plenum per Livestream folgen. Die Anmeldedaten werden rechtzeitig vor dem Deutschen Ärztetag veröffentlicht. Den 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages steht für die Beschlussfassung ein elektronisches Abstimmungssystem zur Verfügung.
Am Freitag, den 7. Mai 2021, startet eine Online-Vortragsreihe des Behindertenrates der Stadt Nürnberg unter dem Titel „Der lange Weg. Von der Ballastexistenz zum Menschen mit Würde und Rechten“, die sich mit Thema „NS-Krankenmorde“ beschäftigt.
Die Auftaktveranstaltung am 7. Mai 2021 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, hat das Thema: Wahn und Lüge – Mörderische „Euthanasie“. Einen Vortrag zur „Einführung in die Geschichte der Euthanasie“ hält Dr. med. Dr. phil. Günter Niklewski, mit anschließender Gesprächsrunde.
Am Donnerstag, den 20. Mai 2021 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, findet der nächste Online-Vortrag statt. Thema: Nachgeholte Trauerrede: Familien im Kontext der NS-Euthanasie. Hier geht es unter anderem um das im November 2020 erschienene Werk: „Versandung. Annäherung an eine einzig gesprochene Andeutung“ mit anschließendem Autorengespräch.
Am Mittwoch, den 9. Juni 2021 von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, findet der nächste Teil der Vortragsreihe statt. Aufstehen – Widerstehen. Vom Wert der Menschlichkeit. Mit Bezug auf Dr. John Rittmeister (1893–1943) spricht Dr. med. Dr. phil. Günter Niklewski über das Thema „Opposition gegen das NS-Regime“. Dr. Ute Schaaf referiert anschließend über das Thema „Absberger Bürger leisten Widerstand gegen Abtransporte“. Außerdem wird der Film „Als hätte es sie nie gegeben“ gezeigt.
Am Donnerstag, den 8. Juli 2021 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, endet die Online-Vortragsreihe mit dem Thema: Wegschauen – Fehlende Reue – Nichts gewesen? Hier geht es unter anderem um den Nürnberger Ärzteprozess und die individuelle Verantwortung der Täter.
Die Online-Veranstaltungen sind als kostenfreie Videokonferenzen via Zoom geplant. Sie werden moderiert, d. h. Fragen über Chat sind möglich!
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltet erstmals vom 11. bis 12. Juni 2021 das Seminar „Klimawandel und Gesundheit“
Themen sind unter anderem:
Ursachen des Klimawandels, Extremwetterereignisse jetzt und in Zukunft
Hitzewellen
Klimawandel und die Rolle des Arztes
Veränderte Bedingungen für Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene
Kinder als Risikogruppe – mentale Gesundheit und Extremwetterereignisse
Verbreitung von Vektoren-Tieren (u. a. Zecken, invasive Stechmücken) und Ausbreitung von bestehenden und neuen Infektionskrankheiten
Verbreitung von Allergiepflanzen, Verlängerung der Pollensaison
Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit
Dieses 20-stündige Seminar basiert auf dem Zusatzmodul „Klimawandel und Gesundheit“ zur strukturierten curricularen Fortbildung „Praktische Umweltmedizin“ (Bundesärztekammer, 1. Auflage 15.11.2019).
Weitere Informationen finden Sie im Fortbildungskalender.
11. Juni 2021 09:00 Uhr bis 12. Juni 2021 18:00 Uhr
Save the Date - 52. Internationaler Fortbildungskongress in Grado
Zum 52. Mal wird vom 22. August bis zum 27. August 2021 der Internationale Fortbildungskongress für Ärztinnen und Ärzte im norditalienischen Grado stattfinden. Ausrichter ist dieses Jahr die Bayerische Landesärztekammer. Vorläufiges Programm:
• Künstliche Intelligenz: Disruption in der medizinischen Versorgung – Chancen und Risiken
• Infektionskrankheiten: Impfungen und Therapiestandards inkl. Antibiotikatherapie
• Umweltmedizin und Reisemedizin im Zeitalter von Globalisierung und Klimawandel
• Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: Gutachten und Auswirkungen
• Aktuelles aus der Pädiatrie
• Hausärztliche Versorgung im Team
• Obstruktive Atemwegserkrankungen, Koronare Herzkrankheit und Diabetes mellitus
• Notfallmedizin und Akutversorgung
Nähere Informationen hierzu werden in den nächsten Monaten veröffentlicht.
52. Internationaler Seminarkongress in Grado/Italien