Willkommen bei der Bayerischen Landesärztekammer!
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist gemeinsam mit den acht Ärztlichen Bezirks- und den 63 Ärztlichen Kreisverbänden die gesetzliche Berufsvertretung für über 84.500 Ärztinnen und Ärzte in Bayern.
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltet vom 27. bis 29. November 2019 im Ärztehaus Bayern in München das Seminar „Gesundheitsförderung und Prävention“. Themen sind unter anderem:
Krankheitsmodelle und Ihre Relevanz für die Prävention
Veränderungen des Kranheitsgeschehens
Präventionsdefinitionen und -konzepte
Gesundheitsverhalten und ärztliche Beratung
Risikofaktoren und protektive Faktoren in der Krankheitsentstehung
Gesundheitsföderung und Prävention in verschiedenen Altersgruppen
Arbeitsspezifische Rahmenbedingungen und Interventionsstrategien
Dieses Seminar basiert auf der strukturierten curricularen Fortbildung „Gesundheitsförderung ud Prävention“ (24 Fortbildungsstunden) der Bundesärztekammer (2008) und wird von der BLÄK mit einem Betrag von 7.000 Euro unterstützt. Weitere Infos zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie unter „Semnare und Veranstaltungen“.
Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstraße 16, 81667 München 27. November 2019 09.00 Uhr bis 29. November 2019 17.00 Uhr
Manifest von Grado
Ernährung in den Lebensaltern war ein wesentliches Thema am 51. Internationalen Seminarkongress in Grado, der vom 25. bis 30. August 2019 stattfand. Die dort vorgetragenen Erkenntnisse wurden in einem „Manifest von Grado“ zusammengefasst.
Veranstalter des traditionsreichen Kongresses an der Nordküste der Adria am äußersten Ende des Golfs von Venedig ist die Landesärztekammer Hessen in Kooperation mit der Bayerischen Landesärztekammer, der Ärztekammer des Saarlandes, Landesärztekammer Baden-Württemberg, Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Akademie für ärztliche Fortbildung in Rheinland-Pfalz, Landesärztekammer Thüringen, Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Ärzte- und Zahnärztekammer der Provinz Bozen, Ärztekammer für Kärnten, Ärztekammer der Steiermark, Ärztekammer für Tirol und dem Collegium Medicinae Italo-Germanicum.
Das Manifest wurde von allen zuständigen Referenten sowie den Repräsentanten der unmittelbar beteiligten Landesärztekammern unterzeichnet.
Reform der Notfallversorgung – Schnellere Hilfe im Notfall?
04.09.2019
Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern sind häufig überlaufen. Doch das aktuelle Diskussionspapier des Bundesgesundheitsministers… Weiterlesen
Notfallversorgung Reform
MFA Patient
VERAH / NäPa
Die nächsten Termine zur Ergänzungsprüfung für die Anrechnung der Qualifikation einer/eines VERAH auf die Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) nach dem Memorandum of Understanding sind online.
Ergänzungsprüfung für die Anrechnung der Qualifikation einer/eines VERAH auf die Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa)
Die nächsten Termine zur Ergänzungsprüfung für die Anrechnung der Qualifikation einer/eines VERAH auf die Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) nach dem Memorandum of Understanding mit jeweils 50 Teilnehmern finden am Mittwoch, den 16. Oktober 2019, um 15 und 17 Uhr statt. Anmeldeschluss für diesen Tag ist der 14. Oktober 2019. Die Prüfung findet in der Bayerischen Landesärztekammer statt.
Festveranstaltung des Bayerischen Verbandes Schlaganfallbetroffener e. V.
Am Freitag, den 25. Oktober 2019, von 9.30 bis 15.15 Uhr findet im Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, Großer Saal, eine Veranstaltung des Bayerischen Verbandes Schlaganfallbetroffener e. V. statt. Frau Dr. Niedermaier, Geschäftsführende Ärztin der Bayerischen Landesärztekammer, wird das Grußwort sprechen.
Seminar "Gesundheitsförderung und Prävention"
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltet vom 27. bis 29. November 2019 im Ärztehaus Bayern in München das Seminar „Gesundheitsförderung und Prävention“. Themen sind unter anderem:
» Krankheitsmodelle und ihre Relevanz für die Prävention
» Veränderungen des Krankheitsgeschehens
» Präventionsdefinitionen und -konzepte
» Gesundheitsverhalten und ärztliche Beratung
» Risikofaktoren und protektive Faktoren in der Krankheitsentstehung
» Gesundheitsförderung und Prävention in verschiedenen Altersgruppen
» Arbeitsspezifische Rahmenbedingungen und Interventionsstrategien
Dieses Seminar basiert auf der strukturierten curricularen Fortbildung „Gesundheitsförderung und Prävention“ (24 Fortbildungsstunden) der Bundesärztekammer (2008) und wird von der BLÄK mit einem Betrag von 7.000 Euro unterstützt. Weitere Infos zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie unter „Seminare und Veranstaltungen“.
Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstraße 16, 81677 München
27. November 2019 09:00 Uhr bis 29. November 2019 17:00 Uhr
Welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen führen in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche durch? Bei der Beantwortung dieser Frage kann eine Liste helfen, die die Bundesärztekammer (BÄK) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt. Diese Liste wird auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter „Familienplanung“ veröffentlicht und gemeinsam mit der BÄK monatlich aktualisiert.
Bayerische Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetz‘ (BaySchwHEG) zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen berechtigt sind, können die Aufnahme in diese Liste beantragen. Ein mehrstufiger Registrierungs- und Verifizierungsprozess gewährleistet dabei die Sicherheit und Korrektheit der Angaben. Nutzer des elektronischen Arztausweises haben die Möglichkeit, sich mit dessen Hilfe nach der Online-Registrierung elektronisch anzumelden. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte erhalten die Anmeldeunterlagen nach der Online-Registrierung auf dem Postweg. Allgemeine Anfragen können über die E-Mail: liste@baek.de an die BÄK gerichtet werden.
Die Erlaubnis gem. Art. 3 BaySchwHEG benötigen Krankenhäuser, Privatkrankenanstalten und ärztliche Praxen, es sei denn, sie sind im Krankenhausplan mit der Fachrichtung „Gynäkologie und Geburtshilfe“ aufgenommen oder werden von öffentlich-rechtlichen Trägern in einer Rechtsform des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben.
Fortbildungssymposium der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen am 27. September 2019 in München
Unter der Leitung von Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, und Professor Dr. Ekkehard Pratschke, ärztlicher Vorsitzender der Gutachterstelle, findet am 27. September 2019 das 5. Fortbildungssymposium der Gutachterstellen aus Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen statt. Thema der Veranstaltung wird die wichtige und verantwortungsvolle ärztliche Tätigkeit als medizinischer Sachverständiger sein. Inhaltlich wird es nicht nur um das (aus Sicht des Auftragsgebers) „gute Gutachten“ gehen, sondern auch um die Frage, unter welchen strukturellen Rahmenbedingungen ärztliche Gutachter heute tätig werden. Die Teilnahme an der ärztlichen Fortbildungsveranstaltung (fünf Fortbildungspunkte) ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich.
5. Fortbildungssymposium der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen