Die aktuellen hohen Temperaturen im Freistaat können der Gesundheit der Menschen schaden. Unter dem folgenden Link macht die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) auf verschiedene Konzepte und Möglichkeiten zum Hitzeschutz aufmerksam.
Aktuelle Informationen zur neuen Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 16. Oktober 2021 sind auf der folgenden Website verfügbar:
Aktuelle Informationen zur Kammerwahl 2022 sind unter dem folgenden Link zu finden. Die Seite wird laufend aktualisiert und informiert über den aktuellen Stand der Kammerwahl.
Verlängerung der Nachweispflicht gem. § 6 (Beschluss des G-BA über eine Änderung der Fortbildungspflicht im Krankenhaus) § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V sind fachärztlich tätige Ärzte und Ärztinnen gegenüber Ihrer Krankenhausleitung verpflichtet die Fortbildungspflicht nachzuweisen.
Diese Fortbildungspflicht wurde durch eine Sonderregelung des G-BA aufgrund der COVID-19-Pandemie dahingehend geändert, dass die am 01.04.2020 laufenden Fristen zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Satz 1 und zur Erbringung des Fortbildungsnachweises § 3 Absatz 1 um 12 Monate verlängert werden.
Der Vorstand der BLÄK hat in seiner Sitzung vom 07.05.2022 beschlossen für die fortbildungsverpflichtenden Ärzte gemäß § 136b SGB V die Verlängerung der Nachweisfrist analog der Verpflichtung nach § 95 d SGB V abzuändern, d. h. Inanspruchnahme letztmalig ab dem 31.03.2021.
Ciao in Grado – 53. Internationaler Seminarkongress Grado
02.08.2022
Vom 28.08. bis 2.09.2022 bilden sich Ärztinnen und Ärzte am 53. Internationalen Seminarkongress Grado fort, der in diesem Jahr wieder „vor Ort, in echt und in Farbe“ stattfindet. In… Weiterlesen
Grado
MFA Patient
Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns tritt in Kraft
Zum 01.08.2022 ist die vom 80. Bayerischen Ärztetag am 16. Oktober 2021 beschlossene Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in Kraft getreten. Zur elektronischen Dokumentation der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung steht nun die Web-Anwendung eLogbuch zur Verfügung.
Informationen rund um die neue Weiterbildungsordnung sind auf der Seite Die neue Weiterbildungsordnung zu finden.
Am 31. Juli 2022 endete die Übergangsfrist zur Vorlage von Impfnachweisen für Beschäftigte, die nach 1970 geboren sind und die am 1. März 2020 in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz tätig waren. Dazu zählen neben Arztpraxen unter anderem auch Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen. Für Beschäftigte, die seit 1. März 2020 neu eingestellt wurden und nach 1970 geboren sind, galt diese Pflicht zur Vorlage eines Masern-Impfnachweises bereits. Personen, die am 1. März 2020 bereits in den oben genannten Einrichtungen tätig waren, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz vorzulegen. Wird der Nachweis nicht bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 vorgelegt oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. Diese Regelung betrifft alle, die in der Einrichtung beschäftigt sind, also beispielsweise auch Praktikanten, ehrenamtlich Tätige und solche, die keinen oder nur geringen Kontakt zu Patienten haben, wie Mitarbeiter in der Verwaltung, im Labor oder im Reinigungsdienst. Ausgenommen sind lediglich Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung
Wie bereits in der Ausgabe 7/2022 des Bayerischen Ärzteblattes angekündigt, ist nun der Relaunch der Online-Antragsstellung für Qualifikationen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) erfolgt. Ab sofort können neben Anträgen auf Anerkennung einer Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung gemäß der WBO auch Anträge auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung gemäß der WBO über diese Anwendung online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist im (link https://secure.blaek.de/meineblaek/portal/login/login.cfm text: Meine BLÄK-Portal) unter dem Menüpunkt Weiterbildung → Weiterbildungsantrag zu finden.
Experten fordern Verbesserung des Katastrophenschutzes gegen Hitzewellen
14.07.2022
Am 14. Juli luden die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) sowie das Universitätsklinikum Augsburg zu einer Online-Pressekonferenz, im Rahmen… Weiterlesen
Apotheker-Leistungen Medikationsanalyse
MFA Patient
Choosing wisely
06.07.2022
„Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschert uns einen weiteren Angriff auf unsere Profession. Kritisch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass deutsche Apotheken nun zusätzliche bisher rein… Weiterlesen
Apotheker-Leistungen Medikationsanalyse
MFA Patient
"Bayern-Influenza-Sentinel mit SARS-CoV-2 und RSV“ soll wachsen
Um die Überwachung von viralen Atemwegserregern in Bayern zu verbessern, soll der „Bayern-Influenza-Sentinel mit SARS-CoV-2 und RSV“ (BIS+C) des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf 150 niedergelassene Arztpraxen ausgeweitet werden. Diese dürfen wöchentlich Abstriche von vier Personen mit einer akuten Atemwegsinfektion zur kostenfreien Diagnostik auf Influenza, SARS-CoV-2 und RSV an das LGL schicken.
Dadurch wird laut LGL ein wichtiger Beitrag zur Überwachung viraler Atemwegserreger im Freistaat geleistet, was besonders für die Entwicklung des SARS-CoV-2-Geschehens im kommenden Herbst relevant sei. Interessierte Ärztinnen und Ärzte, die sich am BIS+C-Programm beteiligen wollen, können sich per E-Mail an bis@lgl.bayern.de wenden. Auch eine telefonische Kontaktaufnahme ist unter der Nummer 09131/6808/5208 möglich.
Das LGL wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege damit beauftragt, epidemiologische Erhebungen zum Auftreten und zur Verbreitung von Influenza- und weiteren Atemwegsviren in Bayern durchzuführen. Zu diesem Zweck arbeitet das LGL mit ausgewählten Arztpraxen im BIS+C zusammen. Die aggregierten Ergebnisse fließen in die internationale Überwachung der Influenzaviren sowie die Impfstoffempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ein.
Frank Dollendorf neuer Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landesärztekammer
30.06.2022
Frank Dollendorf heißt der neue Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der zum 1. Juli sein Amt antritt. Der 52-jährige gebürtige… Weiterlesen
BLÄK-Hauptgeschäftsführer
MFA Patient
Studie des IFT zum Rückgang von Anträgen auf stationäre Suchtrehabilitation
Im Rahmen einer Studie untersucht das Institut für Therapieforschung München (IFT) derzeit die Ursachen für den seit einigen Jahren bestehenden Rückgang von Anträgen auf stationäre Suchtrehabilitation. Um dies umzusetzen, plant das IFT 60-minütige Telefoninterviews mit Expertinnen und Experten, unter anderem mit niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten sowie mit niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie. Eine Spezialisierung im Sucht-Bereich ist laut IFT nicht notwendig.
Auftraggeber der Studie sind das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Zentrale Themen des Telefoninterviews
Wesentliche Trends bezüglich der Beantragung stationärer Entwöhnungsmaßnahmen
Strukturelle Gegebenheiten im Prozess der Antragsstellung und der anschließenden Maßnahmendurchführung
Wesentliche Trends bezüglich des Antritts stationärer Entwöhnungsmaßnahmen
Alternative Versorgungsangebote oder Behandlungsoptionen
Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Versorgungsbereichen
Rolle der niedergelassenen Ärzte
Konkrete Handlungsvorschläge zur Weiterentwicklung
Interessierte Ärzte, die gerne an der Studie teilnehmen möchten, können sich unter der E-Mail-Adresse GomesdeMatos@ift.de melden und gegebenenfalls einen Termin für ein Telefoninterview vereinbaren. Weitere Informationen sind unter dem folgenden Link zu finden.
Fleischkonsum reduzieren – Gesundheit und Umwelt schützen
13.06.2022
Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 forderte erneut und wiederholt eine gemeinsame Wende in der Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik. Sowohl die Politik,… Weiterlesen
Presseinformation Umwelt Fleischkonsum
MFA Patient
„Das Leben geht weiter“ - 13. Bayerischer Selbsthilfekongress
Am Samstag, den 30. Juli 2022, wird unter dem Titel „Das Leben geht weiter…“ in den Räumlichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in der Elsenheimerstraße 39 in München der 13. Bayerische Selbsthilfekongress stattfinden. Die Veranstaltung richtet sich an Selbsthilfegruppen und steht unter der Schirmherrschaft von Ulrike Scharf, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales.
Im Zuge der Konferenz sind Vorträge zum Thema „Das Leben geht weiter – Mut in schwierigen Zeiten“ sowie zu den körperlichen und psychischen Langzeitfolgen von Corona vorgesehen.
Außerdem sind unter den Titeln „Mini Körperinterventionen zur emotionalen Stabilisierung“, „Gesunde Ernährung – Wie geht das heutzutage?“ sowie „Gut im Kontakt. Begegnung-Beziehung-Verbundenheit“ verschiedene Workshops geplant.
Die Tagungsgebühr beträgt 30 Euro. Eine Anmeldung zum Kongress ist unter dem folgenden Link möglich. Dort sind auch weitergehende Informationen zur Veranstaltung zu finden.
02.06.2022
„Ich halte es für wichtig, dass sich die Verteilungsrealität der Kammermitglieder in der ärztlichen Selbstverwaltung ungefähr… Weiterlesen
Leitartikel
MFA Patient
BÄK, PKV und Beihilfe vereinbaren Abrechnungsempfehlung
Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfekostenträger haben sich auf eine gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung zur Vergütung von ärztlichen Beratungsleistungen zur Organ- bzw. Gewebespende nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verständigt. Künftig ist für eine Beratung zur Organ- bzw. Gewebespende – unter Beachtung des Wegfalls der Abrechnungsausschlüsse – der analoge Ansatz der Nr. 3 GOÄ „Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung …“ (Dauer mindestens 10 Minuten; Gebühr beim 2,3fachen Satz: 20,11 EUR) vorgesehen. Die Leistung ist innerhalb von zwei Jahren einmal berechnungsfähig.
Hintergrund: Nach einer Ergänzung des Transplantationsgesetzes (TPG) sollen Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig auf die Möglichkeit hinweisen, eine Erklärung zur Organ- und Gewebeentnahme abzugeben. Bei Bedarf können sie alle zwei Jahre ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch anbieten und dieses nach der GOÄ zusätzlich neben allgemeinen ärztlichen Gesprächsleistungen abrechnen. Nach § 2 Abs. 1b TPG kann eine im Gebührenverzeichnis der GOÄ nicht enthaltene Beratungsleistung zu Organ- oder Gewebespenden analog „mit der Maßgabe berechnet werden, dass mögliche Abrechnungsausschlüsse dieser gleichwertigen Leistungen gegenüber anderen Leistungen des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen nicht gelten.“
Die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und Beihilfekostenträgern für die Beratung zur Organ- und Gewebespende kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.
Aufgrund eines Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung gilt seit dem 28. Mai 2022 für Patientinnen und Patienten in Bayerischen Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen nur noch die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske (medizinischen Maske). Die FFP-2 Maskenpflicht entfällt somit auch in diesen Bereichen.
Ciao in Grado: 53. Internationaler Seminarkongress vom 28.08.2022 bis 02.09.2022
Zum 53. Mal wird vom 28. August bis zum 2. September 2022 im italienischen Grado der Internationale Seminarkongress für Ärztinnen und Ärzte stattfinden. Ausrichter ist dieses Jahr die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK). Für die Veranstaltung wird eine Gebühr von 300 Euro erhoben (Gilt für Frühbucher, die sich bis zum 12. August 2022 anmelden).
Der Kongress wird von der Bayerischen Landesärztekammer anerkannt. Mit der Teilnahme können bis zu 39 Fortbildungspunkte erworben werden. Das innerhalb des Kongresses angebotene Seminar „Kindertraumatologie“ ist DGUV-zertifiziert und wird als D-Arzt-Pflichtfortbildung anerkannt.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist im Fortbildungskalender der BLÄK möglich. Darüber hinaus sind unter den beigefügten Links weitere Informationen zur Veranstaltung zu finden.
Für Rückfragen stehen Frau Obermaier und Frau Bister von der BLÄK gerne zur Verfügung. Telefon: 089 4147–499 oder –213, E-Mail: skg@blaek.de
Termine für die MedAss Hotline im 2. Halbjahr 2022
Termine im 2. Halbjahr 2022 immer von 14.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 4147–154:
» 14. September 2022
» 12. Oktober 2022
» 09. November 2022
» 14. Dezember 2022
Pressegespräch im PresseClub München: 81. Bayerischer Ärztetag in Regensburg
Anlässlich des 81. Bayerischen Ärztetages (BÄT) der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) vom 14. bis zum 16. Oktober 2022 in Regensburg, wird am 11. Oktober 2022 im PresseClub München ein Pressegespräch mit BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer und den BLÄK-Vizepräsidenten Dr. Andreas Botzlar und Dr. Bernhard Junge-Hülsing stattfinden.
Thema der Eröffnungsveranstaltung ist „Klimawandel und Gesundheit“.
Der BÄT befasst sich mit der aktuellen Sozial-, Gesundheits- und Berufspolitik, Fragen der Weiterbildungs- und Berufsordnung und der ärztlichen Fortbildung sowie dem Tätigkeitsbericht und den Finanzen der BLÄK.
Info und Anmeldung zum Pressegespräch: Bayerische Landesärztekammer, Telefon 089 4147–268, Fax 089 4147–202, E-Mail: s.keller@blaek.de.
Auftaktveranstaltung 81. Bayerischer Ärztetag in Regensburg
Die Auftaktveranstaltung zum 81. Bayerischen Ärztetag vom 14. bis 16. Oktober 2022 in Regensburg findet am Freitag, 14. Oktober 2022, ab 18.30 Uhr im Kolpinghaus Regensburg, Adolph-Kolping-Straße 1, 93047 Regensburg, statt. Frau Professorin Claudia Traidl-Hoffmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Umweltmedizin der Universität Augsburg, wird ein Impulsreferat zum Thema „Klimawandel und Gesundheit“ halten.
Arbeitstagung 81. Bayerischer Ärztetag in Regensburg
Die Arbeitstagung des 81. Bayerischen Ärztetages findet am Samstag, 15. Oktober 2022, und Sonntag, 16. Oktober 2022, jeweils ab 9 Uhr statt. Tagungsort ist das marinaforum Regensburg, Johanna-Dachs-Straße 46, 93055 Regensburg.
Bitte nur mit Anmeldung unter s.keller@blaek.de oder telefonisch unter 089 4147–268.
Die BLÄK veranstaltet vom 28. November bis 1. Dezember 2022 sowie vom 13. bis 15. Februar 2023 das Online-Seminar „Organisation in der Notaufnahme“ für interessierte Ärztinnen und Ärzte die in der klinischen Akut- und Notfallmedizin tätig sind. Das Seminar vertieft ihre Kenntnisse und Fertigkeiten zur Organisation in der Notaufnahme.
Dieses Seminar dient dem Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß der strukturierten curricularen Fortbildung „Organisation in der Notaufnahme“ (80 Fortbildungsstunden) der Bundesärztekammer (2020) sowie der Zusatzbezeichnung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ gemäß Abschnitt C Nr. 20 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 – in der Fassung der Beschlüsse des 78. Bayerischen Ärztetages vom 13. Oktober 2019 – in Kraft getreten am 01. Mai 2020. Die Seminarteile sind nur zusammen buchbar.
Seminar "Organisation in der Notaufnahme" Termin 1
Online-Seminar
28. November 2022 bis 01. Dezember 2020
Seminar "Organisation in der Notaufnahme" Termin 2