Neue Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes ist erschienen
Die März-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblattes ist erschienen. Das Titelthema lautet „Neu in der Virologie“.
Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe unter anderem Beiträge zu folgenden Themen: „Fachsprachenprüfungen boomen Interview mit Dr. Karl Breu und Sebastian Reckzeh“, „Fach- und Koordinierungsstelle PSU Bayern“ und „Wasser in einer aufgeheizten Welt“.
Aktuelle Umfrage zur konjunkturellen Lage unter den Freien Berufen - jetzt teilnehmen!
Aktuell führt das Institut für Freie Berufe eine Umfrage durch, um die konjunkturelle Lage unter den Freien Berufen zu erfassen. Neben den wirtschaftlichen Entwicklungen stehen dabei auch das Arbeitsumfeld in freiberuflichen Unternehmen sowie zukunftsorientierte Themen wie „New Work“ und betriebliche Leistungen für Mitarbeitende im Mittelpunkt.
Die Umfrage richtet sich an alle Mitglieder der Freien Berufe, insbesondere auch an Ärztinnen und Ärzte.
Die Befragung benötigt zirka zwölf Minuten Zeit und ist bis zum 28. April erreichbar.
Neugierig geworden? Unter dem folgenden Link können Sie an der Befragung teilnehmen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat Anfang März einen neuen Leitfaden zur ersten Leichenschau veröffentlicht. Darin erhalten Ärztinnen und Ärzte zahlreiche nützliche Hinweise zur ordnungsgemäßen Durchführung der ersten Leichenschau, zur korrekten Ausstellung der Todesbescheinigung, sowie Links zu Mustervordrucken.
Der Leitfaden kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.
Wichtiger Hinweis für den Erwerb von Schwerpunkten und Zusatzbezeichnungen nach der WBO 2004
Die Übergangsbestimmungen zum Erwerb einer Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 (WBO 2004) laufen in wenigen Monaten aus.
Sofern Sie eine Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung noch nach der WBO 2004 erwerben möchten, müssen Sie diese Weiterbildung bis zum 31. Juli 2025 abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass sämtliche zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für die jeweilige Bezeichnung gemäß WBO 2004 bis zu diesem Datum vollständig erfüllt und nachgewiesen sein müssen. Dies regelt § 20 Abs. 6 und 7 WBO 2021.
Ihren Antrag können Sie noch bis zum 31. Juli 2027 im Meine BLÄK-Portal stellen.
Bericht- und Lernsystem „Anfragen und Praxis bezüglich Assistenz bei der Selbsttötung“
Der Umgang mit Anfragen nach und die Praxis der Suizidassistenz berühren zahlreiche ethische Aspekte. Beispiele hierfür sind Anforderungen an die Prüfung der Selbstbestimmungsfähigkeit oder auch die angemessene Gestaltung der Beratung.
Für Deutschland liegen bislang wenige Informationen zur aktuellen Praxis des Umgangs mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung vor. Seit dem 1.11.2024 besteht die Möglichkeit, anonym Fallberichte in einem Register zu dokumentieren. Mit Hilfe des „Berichts- und Lernsystems Anfragen und Praxis bezüglich Assistenz bei der Selbsttötung“ in Deutschland sollen Informationen über die Praxis in Deutschland erhoben werden. Ziel ist die empirische Fundierung der aktuellen Diskussion über die Gestaltung einer verantwortbaren Praxis. Die
Ergebnisse werden regelmäßig der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Den Link zum Register finden Sie unter: www.forschungsnetzwerk-suizidassistenz.de/register
Gerne können die Informationen weitergeleitet werden.
Kontakt: Prof. Jan Schildmann, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, jan.schildmann@medizin.uni-halle.de,
Tel: 0345–557–3550
07.03.2025
Von Spenderinnen und Empfängern Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März macht die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) auf die neuesten gendersensiblen Zahlen der Kommission … Weiterlesen
Organspende
Überblicksartikel: Wie wird ein Antrag auf Weiterbildungsbefugnis beurteilt?
Welche Rolle spielen der Versorgungsauftrag, die Leistungsstatistik und die personelle und materielle Ausstattung einer Weiterbildungsstätte für die Beurteilung des Antrags auf Weiterbildungsbefugnis? Und welche Beurteilungskriterien verwendet die Bayerische Landesärztekammer?
Diese und weitere Fragen werden in unserem neuen Überblicksartikel „Wie wird ein Antrag auf Weiterbildungsbefugnis beurteilt“ beantwortet, der in der Märzausgabe 2025 des Bayerischen Ärzteblatts erschienen ist.
Neugierig geworden? Der vollständige Beitrag kann unter dem folgenden Link auf der Homepage des Bayerischen Ärzteblatts gelesen werden.
50 Jahre Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen – jetzt weitere interessante Fälle entdecken!
Seit 1975 steht die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung als unabhängige Anlauf- und Schlichtungsstelle zur Seite.
Anlässlich ihres 50-jährigen Jubiläums stellen wir im Jahr 2025 alle zwei Monate interessante Fälle der Gutachterstelle aus den vergangenen Jahrzehnten vor. Im zweiten Teil der Serie beleuchten unsere Autoren unter anderem folgende Fälle:
• Schädigung der Schulterpfanne durch Fehlplatzierung eines Implantats
• Nicht erkannte doppelt angelegte Gallenblase
• Fehlerhafte Ruhigstellung einer frischen kindlichen Tibiafraktur
Neugierig geworden? Der zweite Beitrag unserer sechsteiligen Serie kann unter dem folgenden Link auf der Website der Gutachterstelle gelesen werden. Dort sind auch alle anderen bisher erschienen Teile der Serie verfügbar.
04.03.2025
Im Leitartikel der Märzausgabe des Bayerischen Ärzteblattes spricht Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), über den digitalen Wandel … Weiterlesen
Leitartikel
MFA Patient
Dr. Ulrich Megerle ist Ehrenvorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Bayreuth
01.03.2025
Dr. Ulrich Megerle stand dem Ärztlichen Kreisverband Bayreuth bis zum Jahre 2023 für ein Vierteljahrhundert vor. Er führte den Verband in dieser Zeit mit ruhiger und stets auf Ausgleich bedachter Hand. Auf dieser Grundlage … Weiterlesen
ÄKV
MFA Patient
Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren)
Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer hat am 08.02.2025 die Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50 b bis §50 d Berufsbildungsgesetz (BBiG) am Maßstab des Referenzberufes Medizinische Fachangestellte bzw. Medizinischer Fachangestellter (MFA) nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum MFA (MedFAusbV, BGBl. I S. 1097) vom 26. April 2006 beschlossen.
Den vollständigen Regelungstext finden Sie hier als PDF-Datei.
Hinweis für Ärztinnen und Ärzte: Psychosoziale Unterstützung nach Fehl- und Totgeburten
Mit der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Änderung des Mutterschutzgesetzes rückt das Thema Fehl- und Totgeburten verstärkt in den Fokus. Für betroffene Eltern stellt der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft einen tiefen Einschnitt dar. Umso wichtiger ist es, dass sie in dieser belastenden Situation nicht allein gelassen werden.
In Bayern gibt es ein flächendeckendes Netzwerk psychosozialer Beratung, das Eltern nach einer Fehl- oder Totgeburt unterstützt. Die vom Freistaat geförderten Schwangerschaftsberatungsstellen bieten fachkundige Hilfe bei der Verarbeitung von Trauer, der Bewältigung von Ängsten in Folgeschwangerschaften sowie bei der Vermittlung weiterer Hilfsangebote.
Wir möchten Sie bitten, betroffene Eltern auf diese Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen. Durch Ihre Unterstützung können Sie dazu beitragen, dass Eltern in dieser schweren Zeit die Hilfe erhalten, die sie benötigen.
Weiterführende Links zu den Informations- und Beratungsangeboten finden Sie hier:
WHO-Umfrage zur psychischen Gesundheit von Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften
Aktuell wird von der Weltgesundheitsorganisation eine Umfrage zur psychischen Gesundheit und zum Wohlbefinden von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt.
Zielgruppe:
Befragt werden Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island – unabhängig von Sektor und Fachrichtung.
Dabei werden insbesondere Faktoren untersucht, die die psychische Ge-sundheit beeinflussen können – darunter soziodemografische Merkmale, Arbeitsbedingungen sowie mögliche psychische Belastungen.
Der Fragebogen ist bis Ende März 2025 verfügbar. Die Teilnahme ist anonym.
Die WHO plant, die Ergebnisse im Sommer 2025 in einem Bericht zu veröf-fentlichen.
Um die Modernisierung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zu ermöglichen und aktuellen Herausforderungen gerecht werden zu können, hat der 83. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag 2024 in Lindau zum ersten Mal seit 2014 eine Anpassung der Kammerbeiträge beschlossen – von 0,38 Prozent auf 0,46 Prozent. Darüber hinaus werden nun erstmals auch die Rentnerinnen und Rentner veranlagt.
Sie haben Fragen zur neuen Beitragsordnung oder möchten sich über die Hintergründe der Beitragsanpassung informieren? Unter dem folgenden Link finden Sie unsere Antworten auf häufige Fragen zur Beitragsanpassung sowie Kontaktmöglichkeiten und können die neue Beitragsordnung sowie Hintergrundartikel aus dem Bayerischen Ärzteblatt einsehen.
Bitte beachten Sie: Aufgrund einer hohen Anzahl von Rückfragen rund um die neue Beitragsordnung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Landesärztekammer sind bestrebt, alle Anfragen und Vorgänge baldmöglichst zu bearbeiten.
Wichtiger Hinweis zur zweiten Leichenschau in Bayern
Zum 1. April 2025 wird in Bayern die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen eingeführt. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat hierzu mitgeteilt, dass zwingend die Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung (Todesbescheinigungen) angepasst werden müssen. So ist vor allem eine Überarbeitung der Todesbescheinigung „nicht-vertraulicher Teil“ und die Neueinführung eines Formulars für die zweite Leichenschau erforderlich. Auch die Umschläge und die Hinweise wurden grundlegend überarbeitet. Die Anpassung der Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung treten zum 17. März 2025 in Kraft. Die bisherigen Muster dürfen noch bis zum 30. April 2025 verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt sind zwingend die neuen Muster im Rahmen der Leichenschauen zu verwenden. Die neuen Formularsätze können auf dem üblichen Weg bei den Verlagen bestellt werden.
Darüber hinaus: Das von der BLÄK angekündigte Fortbildungsseminar zur praktischen Durchführung der zweiten Leichenschau am Institut für Rechtsmedizin der LMU München, welches für den 19. Februar 2025 anberaumt war, musste abgesagt werden. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich unter seminare@blaek.de an die BLÄK wenden.
Information für Weiterbildende im Gebiet Kinder- und Jugendmedizin – Änderungen der WBO 2021
Im Oktober 2024 hat der 83. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns (WBO) beschlossen. Diese Änderungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine der Änderungen betrifft Weiterbildende im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin besonders:
Die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin setzt nun verpflichtend die Teilnahme an einer 80-stündigen Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 WBO 2021 in Psychosomatischer Grundversorgung voraus. Hintergrund dieser Änderung ist die Übernahme der (Muster-)Weiterbildungsordnung ins Landesrecht.
Um den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung ausreichend Zeit für die Absolvierung dieses Kurses zu geben, hat der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer in seiner November-Sitzung 2024 eine Übergangsregelung beschlossen:
Übergangsfrist: Der Kursnachweis ist erst ab dem 1. Juli 2026 verpflichtend.
Wird der Antrag auf Prüfungszulassung vor dem 1. Juli 2026 gestellt, entfällt der Kursnachweis nach neuer WBO.
Sie haben weitere Fragen zur Änderung? dann wenden Sie sich bitte an die Abteilung Anerkennungen unter:
• E-Mail: Anerkennungen@blaek.de
• Telefon: 089 4147–132
📢 Seminar "Vertrauliche Spurensicherung": Es sind noch Plätze frei!
Die Betreuung von Gewaltopfern stellt Ärztinnen und Ärzte vor vielfältige Herausforderungen. Von der richtigen Kommunikation bis hin zur gerichtsverwertbaren Dokumentation – es gibt viel zu beachten.
In Zusammenarbeit mit den rechtsmedizinischen Instituten München und Würzburg bieten wir eine umfassende Schulung an, um Ärzte in Bayern bei diesem Thema zu unterstützen.
📚 Diese Themen erwarten Sie:
✅ Rechtliche Grundlagen
✅ Ermittlungsverfahren
✅Versorgung von Gewaltopfern
✅ Spurensicherungsmaßnahmen
✅Unterstützungssysteme für Gewaltopfer
Mit dieser Schulung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Abrechnung vertraulicher Spurensicherung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
🌟Die Fortbildung wird gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Melden Sie sich jetzt an und helfen Sie, eine flächendeckende Versorgung von Betroffenen sicherzustellen! 🤝
📍Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.
Notarztkurs - Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung : Es sind noch Plätze frei! 🚑
Was sind eigentlich die Aufgaben von Notärztinnen und Notärzten? Welche Einsatzstrategie verfolge ich bei einem Notfall? Und wie führe ich eine Erstversorgung von Patientinnen und Patienten unter erschwerten Bedingungen durch? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unserem notärztlichen Seminar „Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung“ vom 18. bis zum 25. Oktober 2025 in Landshut.
Sie sind Ärztin oder Arzt und wollen die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erwerben oder Ihre Kenntnisse in Bezug auf dieses Thema auf den neuesten Stand bringen? Dann nehmen Sie an unserem Seminar teil!
Themen und Inhalte der Fortbildung sind unter anderem:
✅ Grundlagen und Basisversorgung
✅ Notfallmedizinische Untersuchung, Überwachung und Medikation
✅ Therapeutische Maßnahmen bei einem Notfall
Die Teilnahmegebühr für dieses Seminar beträgt 1.495 Euro. Im Rahmen der Fortbildung können Sie 110 Fortbildungspunkte erwerben.
Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link.