Unsere Video­tu­to­ri­als zur neuen Weiter­bil­dungs­ord­nung sind da!

Seit Mitte August 2023 haben wir für alle betrof­fe­nen und inter­es­sier­ten Ärztin­nen und Ärzte Video­tu­to­ri­als zur neuen Weiter­bil­dungs­ord­nung 2021 und zum eLog­buch erstellt. In unse­ren ersten Tuto­ri­als zeigen wir, was Ärzte bei Beginn der ärzt­li­chen Weiter­bil­dung beach­ten müssen, wie sie eine Weiter­bil­dungs­be­fug­nis erhal­ten können, sowie, wie sie ein eLog­buch einrich­ten und nutzen können.

Link zum Video „Beginn der Weiter­bil­dung“:
https://youtu.be/uBtl5b­saetM

Link zum Video „Mein Weg zur Weiter­bil­dungs­be­fug­nis“:
https://youtu.be/E4Xt­SIOLBNM

Link zum Video „Ein­füh­rung ins eLog­buch“
https://youtu.be/aE8R­PEG­m2ug

Link zum Video „Das eLog­buch als Befug­ter – eine Einfüh­rung“
https://youtu.be/U6aXzVtzRSU

LInk zum Video „Was muss ich während der Weiter­bil­dung tun?“
https://youtu.be/YCi6­Xo8J7ng

Link zum Video „Wie stelle ich meinen Antrag zur Weiter­bil­dungs­prü­fung?“
https://youtu.be/tIhAu3b­Qj6g

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Hier finden Sie die neues­ten Hinweise zur Weiter­­bil­­dung – insbe­­son­­dere zu Befug­­nis­­sen

Infor­­ma­ti­o­­nen rund um die neuen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns in der Neufas­­sung vom 16. Okto­­ber 2021 sowie zum Novelle-Star­t­e­f­­fekt sind auf den folgen­­­den Websei­ten verfüg­­bar:

Infor­­ma­ti­o­­nen zur neuen Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung
Infor­­ma­ti­o­­nen zum „Novelle-Star­t­e­f­­fekt“
Infor­­ma­ti­o­­nen zur Vorabaus­­kunft
Infor­­ma­ti­o­­nen bei Proble­­men im konkre­ten Einzel­fall
FAQs zur Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung 2021

Den Arti­kel aus dem Ärzte­­blatt 9/2022 zum Novelle-Star­t­e­f­­fekt finden Sie hier:
Novelle-Star­t­e­f­­fekt

Aktuelles

  • Entwurf zur Änderung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns

    Die Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns soll auf dem 82. Baye­ri­­schen Ärztin­­nen- und Ärzte­­tag am 14./15. Okto­­ber 2023 geän­­dert werden.

    Den Entwurf zur Ände­rung der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung sowie weiter­­füh­rende Infor­­ma­ti­o­­nen finden Sie auf unse­­rer Home­page unter dem folgen­­­den Link.

  • Bundesteilhabepreis startet: Thema 2023: GESUNDHEIT INKLUSIV - Bewerbung bis zum 20. Dezember 2023

    Das Bundes­­­mi­­nis­te­rium für Arbeit und Sozi­a­les (BMAS) lobt seit 2019 den Bundes­­­teil­ha­­be­­preis für eine gelun­­gene inklu­­sive Sozi­a­l­raum­­ge­­sta­l­tung aus. Das dies­­jäh­­rige Thema lautet: „GESUN­D­HEIT INKLU­­SIV – barrie­re­freie ambu­lante Gesun­d­heits­­­ver­­­sor­­gung für Menschen mit Behin­­de­run­­gen“. Gesucht werden Gute-Praxis-Beispiele und Modell­pro­jekte, die vorbild­­lich für den inklu­­si­­ven Sozi­a­l­raum und bundes­­weit auf Kommu­­nen oder Regi­o­­nen über­­­trag­­bar sind. Für den Bundes­­­teil­ha­­be­­preis können sich Akteu­rin­­nen und Akteure aus dem Bereich inklu­­sive ambu­lante Gesun­d­heits­­­ver­­­sor­­gung für Menschen mit Behin­­de­run­­gen in den Hand­­lungs­­­fel­­dern Präven­tion, Reha­­bi­­li­ta­tion, Gesun­d­heit und Pflege bewer­­ben. Dies schließt unter ande­rem Arzt-, Fach­a­rzt- und Zahn­a­rz­t­pra­­xen, Spezial- oder Fach­­zen­tren und Ärzte­­netze sowie Kran­ken­häu­­ser und Reha­k­li­­ni­ken mit ambu­lan­ten Ange­­bo­ten ein. Der Preis ist mit insge­­samt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Die Bewer­­bungs­­­frist endet am 20. Dezem­­ber 2023. Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zum Bundes­­­teil­ha­­be­pre­wis finden Sie unter dem folgen­­­den Link.

  • "JoiningforJoints" - 2.ter Charitylauf der Deutschen Rheumastiftung - bis zum 12. Oktober gelaufene Kilometer sammeln und spenden

    Im Rahmen des Deut­­schen Rheu­­ma­to­lo­­gie­­kon­­gres­­ses 2023 fand am 2.Septem­­ber der 2. Charity Lauf „Joi­­ning for Joints“ in Leip­­zig statt. Rund 50 Teil­­neh­­mende liefen bereits um 6.30 Uhr eine fünf Kilo­­me­ter Etappe rund um Congress Centrum Leip­­zig und Messe­­ge­­lände. Mit den gelau­­fe­­nen Kilo­­me­tern sammelt dieser analoge Lauf Kilo­­me­ter und damit auch Spen­­den­­gel­­der zuguns­ten der Stif­tung. Mit den Spen­­den wird die rheu­­ma­to­lo­­gi­­sche Forschung geför­­dert. Dane­­ben soll der Charity-Lauf „Joi­­ning for Joints“ Aufmerk­­sam­keit und Inter­esse für die Anlie­­gen von Menschen mit rheu­­ma­ti­­schen Erkran­­kun­­gen wecken. Der virtu­elle Start für Joining for Joints fiel bereits am 29.April 2023. Inter­s­­sierte können noch bis zum Welt-Rheu­­ma­­tag am 12. Okto­­ber 2023 ihre gelau­­fe­­nen Kilo­­me­ter auf der Website (www.joining­­for­­joints.org) hoch­­la­­den und spen­­den.
    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zum Charity-Lauf entneh­­men Sie der Pres­­se­­mit­tei­­lung der Deut­­schen Rheu­­ma­­stif­tung:

    Dazugehörige Dokumente

  • BLÄK: Videotutorials zur neuen Weiterbildungsordnung 2021 online

    21.09.2023 Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) hat für alle betrof­­fe­­nen und inter­es­­sier­ten Ärztin­­nen und Ärzte Video­tu­to­ri­als zur neuen… Weiterlesen
    Videos
    MFA Patient
  • Bayern führt 2024 zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen wieder ein

    Zum 1. Juli 2024 wird Bayern die zweite Leichen­­schau vor Feuer­­be­­stat­tun­­gen wieder einfüh­ren. Dies hat das Baye­ri­­sche Staats­­­mi­­nis­te­rium für Gesun­d­heit und Pflege (StMGP) der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer Anfang August mitge­­teilt.

    Da die baye­ri­­schen Gesun­d­heits­­äm­ter aus perso­­nel­len Grün­­den nicht in der Lage seien, die Leichen­­schauen selbst durch­­­zu­­füh­ren, sei vorge­­se­hen, dass die Regie­run­­gen ab Septem­­ber 2023 eine öffent­­li­che Ausschrei­­bung bezie­hungs­­­weise ein Verga­­be­­ver­­fah­ren durch­­­füh­ren würden, um Ärztin­­nen und Ärzte sowie deren Assis­tenz- und Verwa­l­tungs­­­per­­so­nal für diese Aufgabe zu gewin­­nen.

    Gemäß § 17 Abs. 4 der Bestat­tungs­­­ver­­ord­­nung (BestV) in der ab dem 1. Juli 2024 gülti­­gen Fassung erfolgt die zweite Leichen­­schau in dem Krema­to­rium der Einä­­sche­rung. Zustän­­dig für die zweite Leichen­­schau ist das Gesun­d­heits­­amt, in dessen Zustän­­dig­keits­­be­reich das betre­f­­fende Krema­to­rium seinen Sitz hat. Zur Durch­­­füh­rung der zwei­ten Leichen­­schau kann sich das Gesun­d­heits­­amt juris­ti­­scher Perso­­nen des öffent­­li­chen Rechts bedie­­nen, die durch die zustän­­dige Regie­rung dazu beauf­­tragt wurden. Alter­na­tiv können auch Ärzte oder nach ärzt­­li­chem Berufs­­recht zuläs­­sige Gesell­­schaf­ten des Privat­rechts bedient werden, die dazu durch die zustän­­dige Regie­rung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbin­­dung mit Art. 8 des Gesun­d­heits­­­dienst­­ge­­set­­zes belie­hen worden sind. Das Berufs­­recht schränkt die mögli­chen Gesell­­schafts­­for­­men ein (vgl. insbe­­son­­dere Art. 18 Abs. 1 Satz 2 HKaG sowie § 18 der Berufs­­ord­­nung für die Ärzte Bayerns).

    Es dürfen nur Ärzte die zweite Leichen­­schau durch­­­füh­ren, die die Gebiets­­be­­zeich­­nung „Rechts­­me­­di­­zin“, „Patho­lo­­gie“ oder „Öffent­­li­ches Gesun­d­heits­­we­­sen“ oder eine vergleich­­bare Quali­­fi­­ka­tion führen, einem Insti­tut für Rechts­­me­­di­­zin ange­hö­ren oder über beson­­dere Sach­­kunde im Bereich der Leichen­­schau verfü­­gen.

    Update: Das StMGP hat inzwi­­schen öffent­­li­che Ausschrei­­bun­­gen (Auftrags­­­be­­kannt­­ma­chun­­gen) zur Durch­­­füh­rung der zwei­ten ärzt­­li­chen Leichen­­schau vor Feuer­­be­­stat­tun­­gen veröf­­fent­­licht (Az. 0270.ZV-12–23–16 bis Az. 0270.ZV-18–23–15). Die Ange­­bots­­frist endet am 25. Okto­­ber 2023. Unter den folgen­­­den Links können Sie an den Verfah­ren teil­­neh­­men.

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    Am 15. September beginnt die vierte Bayerische Demenzwoche - Melden Sie jetzt Ihre Veranstaltung an!

    Die Demenz zählt zu den häufigs­ten Gesun­d­heits­­pro­ble­­men im höhe­ren Lebens­­a­l­ter und kann jeden tref­­fen. Unter dem Motto „Fest­ha­l­ten, was verbin­­det“ findet deshalb vom 15. bis 24. Septem­­ber 2023 die vierte Baye­ri­­sche Demenz­wo­che statt, veran­­sta­l­tet vom Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­rium für Gesun­d­heit und Pflege (StMGP).

    Während der Akti­­ons­wo­che werden bayern­weit zahl­rei­che Veran­­sta­l­tun­­gen rund um das Thema „Demenz“ ange­­bo­ten. Das viel­­fäl­tige und span­­nende Event­pro­­gramm, das etwa Auto­ren­le­­sun­­gen, Info­a­­bende und Demenz­­sprech­­stun­­den bein­ha­l­tet, finden Sie unter Demenz­wo­che Bayern Dort besteht für Inter­es­­sierte auch die Möglich­keit, selbst eigene Veran­­sta­l­tun­­gen zum Thema „Demenz“ anzu­­mel­­den.

    Nütz­­li­che Infor­­ma­ti­o­­nen zum Thema „Demenz“ bieten auch:

    • Der Wegwei­­ser Demenz des Bundes­­­mi­­nis­te­ri­ums für Fami­­lie, Seni­o­ren, Frauen und Jugend – mit einer umfas­­sen­­den Adress­da­ten­­bank, die Ange­­bote zur profes­­si­o­­nel­len Unter­­stüt­­zung bei Demenz sowie ein Alzhei­­mer­te­le­­fon bein­ha­l­tet: Link: Wegwei­­ser Demenz

    • Der Online-Ratge­­ber Demenz des Bundes­­­ge­­sun­d­heits­­­mi­­nis­te­ri­ums – hier erfah­ren Sie etwa anschau­­lich, wie Demenz entsteht und was Betrof­­fe­­nen und Ange­hö­ri­­gen hilft, mit der Krank­heit zu leben Link: Online-Ratge­­ber Demenz

    • Die Fach­­stelle für Demenz und Pflege in Bayern: Link: Fach­­stelle für Demenz und Pflege

    Die Demenz ist ein Muster von Sympto­­men unter­­schie­d­­li­cher Erkran­­kun­­gen, deren Haup­t­­merk­­mal eine Verschlech­te­rung von mehre­ren geis­ti­­gen (kogni­ti­­ven) Fähig­kei­ten im Vergleich zum frühe­ren Zustand ist. Sie kann durch verschie­­dene dege­­ne­ra­tive und nicht dege­­ne­ra­tive Erkran­­kun­­gen des Gehirns ents­te­hen. Derzeit leben nach Anga­­ben des StMGP in Bayern rund 270.000 Menschen mit einer Demen­z­er­­kran­­kung in Bayern.

  • Was tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung?

    Ob Spuren von Gewalt, mangelnde Hygi­ene oder nicht witte­rungs­­­ge­­mäße Klei­­dung – immer wieder erlan­­gen Ärztin­­nen und Ärzte und andere Berufs­­­ge­heim­­nis­trä­­ge­rin­­nen – und träger während ihrer Arbeit Kennt­­nis über eine gegen­wär­tige oder unmit­tel­­bar bevor­­s­te­hende Gefahr für die Entwick­­lung von Kindern und Jugend­­­li­chen.

    Doch was ist konkret zu tun bei einem Hinweis auf Kindes­­wohl­­ge­­fähr­­dung? Antwor­ten auf diese Frage liefert eine bran­d­ak­tu­elle Über­­­sicht des Staats­­­mi­­nis­te­ri­ums der Justiz sowie des Staats­­­mi­­nis­te­ri­ums für Gesun­d­heit und Pflege für Berufs­­­ge­heim­­nis­trä­­ger.

    Die Hand­rei­chung enthält unter ande­rem nütz­­li­che und hilf­rei­che Infor­­ma­ti­o­­nen zu Mittei­­lungs- und Koope­ra­ti­­ons­we­­gen mit Behör­­den und ande­ren Verant­wor­t­­li­chen bei einem Hinweis bzw. Verdacht auf Kindes­­wohl­­ge­­fähr­­dung.

    Die Über­­­sicht können Sie unter dem folgen­­­den Link als PDF-Datei herun­ter­la­­den.

    Dazugehörige Dokumente

  • Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Mit diesen Broschüren kommen Sie durch den Bürokratiedschungel!

    Wer entschei­­det über meine ärzt­­li­che Thera­pie, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer wird mich betreuen? Antwor­ten auf diese Fragen gibt eine neu aufge­legte Broschü­ren­reihe des Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­ri­ums der Justiz (StMJ).

    Die Broschü­ren entha­l­ten an die aktu­elle Rechts­lage ange­passte Infor­­ma­ti­­ons­­ma­te­ri­a­­lien sowie Formu­lare, mit denen jeder seine Vorsor­­ge­­do­­ku­­mente selbst erstel­len kann. Dies ist beson­­ders rele­vant, da am 1. Januar 2023 wich­tige Refor­­men des Vormun­d­­schafts- und Betreu­ungs­­rechts in Kraft getre­ten sind.

    Beispiels­­weise besit­­zen Ehegat­ten seit Anfang des Jahres ein soge­­nann­tes Notver­­tre­tungs­­recht. Dieses ermög­­licht es, für einen Zeit­raum von höchs­tens sechs Mona­ten für den eige­­nen Part­­ner/die eigene Part­­ne­rin Entschei­­dun­­gen in Gesun­d­heits­­an­­ge­le­­gen­hei­ten zu tref­­fen, wenn jene aufgrund einer akuten Krank­heits­­­si­tua­tion selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.

    Die neuen Broschü­ren des StMJ zum Thema „Vor­­­mun­d­­schafts- und Betreu­ungs­­recht“ können Sie kosten­­­los auf der Website des StMJ unter dem folgen­­­den Link als PDF-Doku­­mente herun­ter­la­­den.

  • Chimära

    06.09.2023 Vor dem Hinter­­grund der von Bund und Ländern geplan­ten Kran­ken­haus­re­­form fordert Dr. Andreas Botz­lar, 1. Vize­prä­­si­­dent der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer… Weiterlesen
    Leitartikel
    MFA Patient
  • Befragung des MIB zur wirtschaftlichen Lage von Unternehmen - jetzt teilnehmen!

    Aktu­ell führt die „Ver­­ei­­ni­­gung der Selb­­stän­­di­­gen und mittel­­stän­­di­­schen Unter­­neh­­mer e.V. – Mittel­­stand in Bayern (MIB)“ eine Befra­­gung zur wirt­­schaft­­li­chen Lage von Unter­­neh­­men im Frei­­­staat durch. Grund sei, dass gerade in der aktu­ell schwie­ri­­gen wirt­­schaft­­li­chen Situa­tion die tatsäch­­li­che Lage von Betrie­­ben bei wich­ti­­gen poli­ti­­schen Entschei­­dun­­gen falsch einge­schätzt werde, so der MIB.

    Die Befra­­gung, die nur wenige Minu­ten Zeit in Anspruch nimmt, könnte auch für nieder­­ge­las­­sene Ärztin­­nen und Ärzte inter­es­sant sein.

    Die Umfrage des MIB finden Sie unter dem folgen­­­den Link.

  • Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht aktuelle Empfehlungen zur Weiterentwicklung des ÖGD

    Die Umset­­zung von Präven­ti­­ons­pro­jek­ten oder die Über­­wa­chung und Eindäm­­mung über­­­trag­­ba­­rer Krank­hei­ten – der Öffent­­li­che Gesun­d­heits­­­dienst (ÖGD) über­­­nimmt zahl­rei­che wich­tige Aufga­­ben, um die Gesun­d­heit der Bevöl­ke­rung zu erha­l­ten und zu schüt­­zen. Doch wie kann der ÖGD weiter­ent­wi­­ckelt und zukunfts­­­fä­hig aufge­­stellt werden? Antwor­ten darauf liefern vier aktu­elle Sach­­ver­­­stän­­di­­gen­­be­richte des „Bei­rat Pakt ÖGD“, der beim Bundes­­­ge­­sun­d­heits­­­mi­­nis­te­rium ange­­sie­­delt ist.

    • Im Bericht „Emp­­feh­­lun­­gen zur Weiter­ent­wick­­lung des ÖGD zur besse­ren Vorbe­rei­tung auf Pande­­mien" wird aufge­­zeigt, wie der ÖGD in Deut­sch­­land auf kommende Pande­­mien und andere nati­o­nale gesun­d­heit­­li­che Notla­­gen besser vorbe­rei­tet werden könnte.

    • In einem weite­ren Bericht hat der Beirat seine Empfeh­­lun­­gen für abge­­­stimmte Kommu­­ni­­ka­ti­­ons­­maß­­nah­­men in gesun­d­heit­­li­chen Krisen zusam­­men­­ge­­stellt

    • Ein drit­ter Bericht beschäf­tigt sich mit Maßnah­­men zur Stär­­kung der Wissen­­schaft und Forschung im ÖGD

    • In einem vier­ten Bericht schlägt der Beirat eine Förde­rung der Multi­pro­­fes­­si­o­na­­li­tät im ÖGD vor. Das heißt, die unter­­schie­d­­li­chen Profes­­si­o­­nen und (Fach-)Diszi­p­li­­nen im ÖGD soll­ten nach Ansicht des Beirats künf­tig noch enger zusam­­me­n­a­r­­bei­ten

    Die Sach­­ver­­­stän­­di­­gen­­be­richte des „Bei­rat Pakt ÖGD“ können unter dem folgen­­­den Link herun­ter­­ge­la­­den werden:

  • Vernetzung mit Praxen entlastet Notaufnahmen: Minister Holetschek informiert sich über Pilotprojekt

    09.08.2023 Gemein­­same Press­e­in­­for­­ma­tion Kassen­­ärz­t­­li­che Verei­­ni­­gung Bayerns, Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer, Baye­ri­­sche… Weiterlesen
    Praktisches Jahr
    MFA Patient
  • Hitzeschutz in Arztpraxen

    Welche Auswir­­kun­­gen hat Hitze auf die Gesun­d­heit von Pati­en­tin­­nen und Pati­en­ten? Und mit welchen tech­­ni­­schen und orga­­ni­sa­to­ri­­schen Maßnah­­men kann der Hitze­­schutz in ärzt­­li­chen Praxen verbes­­sert werden?

    Antwor­ten darauf liefert die Präsen­ta­tion „Hit­­ze­­schutz in Arzt­pra­­xen“ von Profes­­sor Dr. med. Jörg Schel­­ling, Hono­ra­r­pro­­fes­­sor für Allge­­mein­­me­­di­­zin der Ludwig-Maxi­­mi­­li­ans-Unive­r­­­si­tät München.

    Wissen­­schaft­­lich fundiert zeigt Schel­­ling in der Präsen­ta­tion beispiels­­weise, wie Pati­en­ten durch die ärzt­­li­che Über­­prü­­fung des Medi­­ka­­men­ten­­plans, ziel­­ge­rich­tete Verschat­tun­­gen der Praxis­räume, ausrei­chende Belüf­tung und Kühlung und Fort­­bil­­dun­­gen des Perso­nals vor den gefähr­­li­chen Auswir­­kun­­gen von Hitze geschützt werden können.

    Die Präsen­ta­tion „Hit­­ze­­schutz in Arzt­pra­­xen“ von Profes­­sor Schel­­ling finden Sie im folgen­­­den Anhang

    Dazugehörige Dokumente

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    Schweigepflicht

    Infor­­ma­ti­o­­nen für Berufs­­­ge­heim­­nis­trä­­ger und Berufs­­trä­­ge­rin­­nen
    Das Baye­ri­­sche Staats­­­mi­­nis­te­rium des Inne­ren, für Sport und Inte­­gra­tion spricht mit einer neuen Broschüre Berufs­­­ge­heim­­nis­trä­­ge­rin
    und Berufs­­­ge­heim­­nis­trä­­ger an. Bei der Abwä­­gung zwischen der Vertrau­ens­s­tel­­lung und der Schwei­­ge­pflicht einer­­seits und der notwen­­di­­gen Verhin­­de­rung
    von schwe­ren Straf­ta­ten ande­­rer­­seits bietet die Broschüre nütz­­li­che Infor­­ma­ti­o­­nen zu den Themen „Befrei­­ung von der Schwei­­ge­pflicht“, „Schwei­­ge­­ver­­pflich­tun­­gen nach Berufs­­­grup­­pen“ und Rechts­­grun­d­la­­gen.

    Dazugehörige Dokumente

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    Diphtherie

    Hand­rei­chung Diph­the­rie für Ärzte­­schaft und med. Fach­­per­­so­nal vom Nati­o­na­len Konsi­­li­a­r­la­­bor für Diph­the­rie am LGL in Zusam­­me­n­a­r­­beit mit der Baye­ri­­schen Landes­­a­r­­beits­­ge­­mein­­schaft Impfen (LAGI)

    Dazugehörige Dokumente

Externe Informationen

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    Externe Fortbildungsangebote

    Hier finden Sie externe Fort­­bil­­dungs­­an­­ge­­bote
    Baye­ri­­scher Haus­ärz­te­­ver­­­band (BHÄV)

Termine

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    Post-Vac Syndrom nach COVID-19-Impfung: Definition, Epidemiologie und mögliche Pathomechanismen

    Es ist unstrit­tig, dass es nach einer COVID-19-Impfung in selte­­nen Fällen zu lang­an­ha­l­ten­­den, schwe­ren Neben­­wir­­kun­­gen (Impf­­kom­p­li­­ka­ti­o­­nen) oder sogar Impf­schä­­den kommen kann. Im Vortrag wird die Defi­­ni­tion und Epide­­mi­o­lo­­gie des Post-Vac-Syndroms disku­tiert, mögli­che Mecha­­nis­­men zu dessen Patho­­ge­­nese vorge­­stellt und die Abgren­­zung zum Post-COVID-19– Syndrom ange­spro­chen.

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    Special Olympics Bayern sucht Gynäkologen und Urologen zur Stärkung der Gesundheit von Athletinnen und Athleten

    Aktu­ell sucht Special Olym­pics Bayern Fach­ärz­tin­­nen und Fach­ärzte für Frau­en­heil­­kunde und Geburts­­hilfe oder für Urolo­­gie, die sich ehren­­am­t­­lich an der Entwick­­lung und Durch­­­füh­rung von Program­­men zur Frauen- und Männer-Gesun­d­heit betei­­li­­gen möch­ten. Schwer­­punkt ist dabei die Stär­­kung der gesun­d­heit­­li­chen Vorsorge und Präven­tion bei Athle­tin­­nen und Athle­ten mit Behin­­de­run­­gen.

    Sie sind inter­es­­siert? Dann melden Sie sich unter der E-Mail schmel­­zer@s­pe­­cia­l­­o­lym­pics-bayern.de bei Frau Schmel­­zer von Special Olym­pics Bayern.

    Special Olym­pics ist die welt­weit größte Spor­t­or­­ga­­ni­sa­tion für Menschen mit geis­ti­­ger und mehr­fa­cher Behin­­de­rung. Ziel ist, Menschen mit Behin­­de­rung durch den Sport zu mehr Aner­ken­­nung, Selbst­­be­wuss­t­­sein und letz­t­­lich mehr Teil­habe an der Gesell­­schaft zu verhel­­fen.

    Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen zum Programm finden Sie in der beige­­füg­ten PDF-Datei.

    Dazugehörige Dokumente

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    Pressegespräch im PresseClub München: 82. Bayerischer Ärztinnen- und Ärztetag in Landshut

    Anläss­­lich des 82. Baye­ri­­schen Ärzte­­tags (BÄT) der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer (BLÄK) vom 13. bis zum 15. Okto­­ber 2023 in Lands­hut, wird am 11. Okto­­ber 2023, im Press­e­Club München ein Pres­­se­­ge­spräch mit BLÄK-Präsi­­dent Dr. Gerald Quit­te­­rer und den BLÄK-Vize­prä­­si­­den­ten Dr. Andreas Botz­lar und Dr. Marlene Lessel stat­t­­fin­­den.
    Der BÄT befasst sich mit der aktu­el­len Sozial-, Gesun­d­heits- und Berufs­­­po­­li­tik, Fragen der Weiter­­bil­­dungs- und Berufs­­ord­­nung und der ärzt­­li­chen Fort­­bil­­dung sowie dem Tätig­keits­­be­richt und den Finan­­zen der BLÄK.

    Live­stre­a­­ming: Alle Inter­es­­sier­ten können auf dem YouTube-Kanal des Press­e­Club München e. V. (https://www.youtube.com/c/Press­e­Club­­Mün­chen-e-V) live an der Veran­­sta­l­tung teil­­neh­­men. Nach Ende der Veran­­sta­l­tung wird die Über­­tra­­gung dort weiter­hin zur Verfü­­gung stehen. Während der Pres­­se­­kon­­fe­renz können Fragen per E-Mail an pres­­se@blaek.de geschickt werden.

    Info und Anmel­­dung zum Pres­­se­­ge­spräch: Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer, Tele­­fon 089 4147–268, Fax 089 4147–202, E-Mail: s.keller@blaek.de.

    Dazugehörige Dokumente

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    Integrative Medizin in Bayern - Fachtagung mit Netzwerktreffen

    Das Baye­ri­­sche Staats­­­mi­­nis­te­rium für Gesun­d­heit und Pflege lädt am 29.Septem­­ber 2023 zur Veran­­sta­l­tung „Inte­­gra­tive Medi­­zin in Bayern – Fach­ta­­gung mit Netz­werk­tre­f­­fen“ in Bad Hinde­lang ins Allgäu ein.

    Die Inte­­gra­tive Medi­­zin ist unlängst in ärzt­­li­chen Praxen und im Leben der Menschen ange­­kom­­men. Das Gesun­d­heits­­­be­wuss­t­­sein in Teilen der Bevö­­ler­­kung steigt und der Infor­­ma­ti­­ons-, Forschungs-, und Abstim­­mungs­­­be­darf auf dem Gebiet der Inte­­gra­ti­­ven Medi­­zin wächst. Die Fach­ta­­gung in Bad Hinde­lang setzt genau dort an und bringt Exper­tin­­nen und Exper­ten der Inte­­gra­ti­­ven Medi­­zin für einen Austa­­such zusam­­men. Impuls­vor­­­träge halten unter ande­rem Prof. Dr. med. Clau­­dia Traidl-Hofmann vom Lehr­­stuhl für Umwelt­­me­­di­­zin der Unive­r­­­si­tät Augs­­burg und Dr. Marlene Lessel, 2.te Vize­prä­­si­­den­tin der BLÄK.

    • 29. September 2023

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    Alles digital – pro und contra eine Podiumsdiskussion der Ärzteschaft und der Selbsthilfe

    Mitt­woch, 11. Okto­­ber 2023 • 18.00 Uhr – 20.00 Uhr, Seid­l­villa, Niko­lai­­platz 1B, 80802 München

    Eine Veran­­sta­l­tung des Ärzt­­li­chen Kreis- und Bezirks­­­ver­­­ban­­des München und der Kassen­­ärz­t­­li­chen Verei­­ni­­gung Bayerns im Rahmen der 9. Münch­­ner Woche für Seeli­­sche Gesun­d­heit.

    Podi­ums­­teil­­neh­­me­rin­­nen:

    Dr. med. Peter Woll­schlä­­ger | Fach­a­rzt für Psych­ia­trie, Fach­a­rzt für Psycho­­the­ra­­peu­ti­­sche Medi­­zin
    Dr. med. Andreas Meiß­­ner | Fach­a­rzt für Psych­ia­trie und Psycho­­the­ra­pie
    Fabian Demmel­hu­­ber | Leiter Refe­rat Versor­­gungs­­in­no­va­ti­o­­nen, KV Bayerns
    Birgit Birner | Leite­rin Selbst­hil­­fe­­gruppe für Covid-19-Erkrankte
    Alex­an­dra Dühr­s­­sen | Geschäfts­­­füh­rung Münch­­ner Angst­­­selbst­hilfe

    Mode­ra­tion
    Dr. med. Clau­­dia Ritter-Rupp | Fach­ärz­tin für Psycho­­­so­­ma­ti­­sche
    Medi­­zin und Psycho­­the­ra­pie, 2. Stv. Vorstands­­vor­­­sit­­zende KV Bayerns*

    • Alles digital – pro und contra

      Seidlvilla, Nikolaiplatz 1B, 80802 München

      11. Oktober 2023 16:00 Uhr bis 26. September 2023 20:00 Uhr

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    Termine für die MedAss Hotline im 1. und 2. Halbjahr 2023

    Termine im 2. Halb­­jahr 2023 von 14.00 bis 15.00 Uhr unter der Tele­­fon­­num­­mer: 089 4147–154
    » 11. Okto­­ber 2023
    » 08. Novem­­ber 2023
    » 13. Dezem­­ber 2023

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    Auftaktveranstaltung 82. Bayerischer Ärztinnen- und Ärztetag in Landshut

    Die Auftak­t­­ver­­an­­sta­l­tung zum 82. Baye­ri­­schen Ärztin­­nen- und Ärzte­­tag vom 13. bis 15. Okto­­ber 2023 in Lands­hut, findet am Frei­­­tag, 13. Okto­­ber 2023, ab 18.30 Uhr im im ta.la – Tagungs­­­zen­trum Lands­hut,
    Bürger­­meis­ter-Zeiler-Straße 1, 84036 Lands­hut, statt. Peter Müller, Rich­ter des Bundes­­­ver­­fas­­sungs­­­ge­richts in Karls­ruhe, ein Impuls­re­­fe­rat mit dem Titel: „Ich bin so frei! Ärzt­­li­che Frei­­­be­­ruf­­lich­keit und Verant­wor­tung“ halten.

    Nur mit Einla­­dung möglich.

    • ta.la – Tagungszentrum Landshut, Bürgermeister-Zeiler-Straße 1, 84036 Landshut

      13. Oktober 2023 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

    Dazugehörige Dokumente

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    Arbeitstagung 82. Bayerischer Ärztinnen- und Ärztetag in Landshut

    Die Arbeits­­ta­­gung des 82. Baye­ri­­schen Ärztin­­nen- und Ärzte­­tags findet am Sams­­tag, 14. Okto­­ber 2023, und Sonn­­tag, 15. Okto­­ber 2023, jeweils ab 9 Uhr statt. Tagungs­­ort ist im ta.la – Tagungs­­­zen­trum Lands­hut, Bürger­­meis­ter-Zeiler-Straße 1, 84036 Lands­hut

    Bitte nur mit Anmel­­dung unter s.keller@blaek.de oder tele­­fo­­nisch unter 089 4147–268.

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    Seminar „Gesundheitsförderung und Prävention“ vom 16. bis 18. Oktober 2023 in München: Es sind noch Plätze frei!

    Unge­­sunde Ernäh­rung, zu wenig Schlaf, kaum Bewe­­gung – in ihrem Berufs­­all­­tag tref­­fen Ärztin­­nen und Ärzte immer wieder auf Pati­en­tin­­nen und Pati­en­ten, die ihre Gesun­d­heit vernach­läs­­si­­gen. Sie möch­ten lernen, wie Sie die Gesun­d­heits­­­kom­­pe­tenz Ihrer Pati­en­ten stär­ken und sie zu einer Verha­l­tens­än­­de­rung bewe­­gen können? Dann sind Sie bei unse­­rer Fort­­bil­­dung „Gesun­d­heits­­­för­­de­rung und Präven­tion“ genau rich­tig.

    Themen und Inhalte des Semi­­nars gemäß dem Curri­­cu­lum der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer sind unter ande­rem:

    ✅ Präven­ti­­ons­­de­­fi­­ni­ti­o­­nen
    ✅ Risi­­ko­fak­to­ren und protek­tive Fakto­ren in der Krank­heits­­ent­s­te­hung
    ✅ Gesun­d­heits­­­för­­de­rung und Präven­tion in verschie­­de­­nen Alter­s­­grup­­pen
    ✅ Ärzt­­li­che Gesun­d­heits­­­be­ra­tung
    ✅ Pati­en­ten­­mo­ti­vie­rung

    Ziel­­gruppe der Fort­­bil­­dung: Ärzte sowie weitere Inter­es­­sierte aus Gesun­d­heits­­­be­ru­­fen

    Die Teil­­nah­­me­­ge­­bühr für dieses Semi­­nar beträgt 350 Euro. Im Rahmen des Semi­­nars können 27 Fort­­bil­­dungs­­­punkte erwor­­ben werden.

    𝗪𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗺 𝗦𝗲𝗺𝗶𝗻𝗮𝗿 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗔𝗻𝗺𝗲𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴 𝗳𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗦𝗶𝗲 𝘂𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗺 𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲𝗺 𝗟𝗶𝗻𝗸

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    Seminar Ärztliches Qualitätsmanagement - Teil A vom 23.10.2023 bis zum 26.10.2023 in München: Es sind noch Plätze frei!

    Change-, Risiko- und Projek­t­­ma­na­­ge­­ment – diese Begriffe sind heute nicht nur im Wirt­­schafts­­sek­tor präsent, sondern halten längst Einzug im Berufs-alltag der ambu­lan­ten und stati­o­nären Versor­­gung. Sie sind Ärztin oder Arzt, haben mindes­tens zwei Jahre Berufs­­er­fah­rung und wollen nun weite-re Fähig­kei­ten zur selbst­­ver­­ant­wor­t­­li­chen Anwen­­dung und kriti­­schen Beur-teilung des ärzt­­li­chen Quali­täts­­ma­na­­ge­­ments erwer­­ben?
    Dann melden Sie sich beim Semi­­nar „Ärz­t­­li­ches Quali­täts­­ma­na­­ge­­ment – Teil A“ an.

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    Fortbildung: Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

    Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer veran­­sta­l­tet das Semi­­nar „Fest­s­tel­­lung des irre­­ver­­­si­blen Hirn­­funk­ti­­ons­aus­falls“ auf der Grun­d­lage der Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer zur Fünf­ten Fort­s­chrei­­bung der Richt­­li­­nie zur Fest­s­tel­­lung des irre­­ver­­­si­blen Hirn­­funk­ti­­ons­aus­falls.

    Das Semi­­nar (8 Unter­richts­ein­hei­ten) ist ein fakul­ta­ti­­ves Ange­­bot zur vertie­­fen­­den Befas­­sung mit der Richt­­li­­nie – gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Fest­s­tel­­lung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und der Verfah­rens­re­­geln zur Fest­s­tel­­lung des endgül­ti­­gen, nicht behe­b­­ba­ren Ausfalls der Gesam­t­­funk­tion des Groß­hirns, des Klein­hirns und des Hirn­­stamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Fünfte Fort­s­chrei­­bung – und dem daraus resul­tie­ren­­den forma­len Handeln.

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