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Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin
Die Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin umfasst die kontinuierliche Erhebung von Daten und Bewertung von Qualitätsindikatoren im Rahmen eines strukturierten Qualitätssicherungssystems. Ziel ist es, unter Einhaltung ethischer Prinzipien und rechtlicher Vorgaben eine medizinische Versorgung auf hohem fachlichem Niveau sicherzustellen.
Ablauf des Qualitätssicherungsverfahrens
In Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben und zum Zweck einer bundesweit abgestimmten, länderübergreifenden Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin ist die Bayerische Landesärztekammer im Jahr 2022 der „Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in der Reproduktionsmedizin“ (AG QS ReproMed) beigetreten. Die Aufgabe der AG QS ReproMed ist es, einheitliche Qualitätskriterien aufzustellen und weiterzuentwickeln.
Der Ablauf des jährlichen Qualitätssicherungsverfahrens ist in Abbildung 1 schematisch dargestellt.
Abbildung 1: Ablauf des jährlichen Qualitätssicherungsverfahrens. ÄKSH: Ärztekammer Schleswig-Holstein; IVF: In-vitro-Fertilisation.
*aggregierte Daten aus pseudonymisierten Datensätzen.
Weitere Informationen
Rechtlicher Rahmen
Die Qualitätssicherung ist Aufgabe der Bayerischen Landesärztekammer im Rahmen der ihr durch das Heilberufe-Kammergesetz übertragenen Aufgaben (vgl. Art. 2 Abs. 1 HKaG).
Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich zur Teilnahme an entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtet (vgl. Kap. 5.1 der Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen oder Keimzellgewebe im Rahmen der assistierten Reproduktion; Nr. 22.2 Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL); §5 und Teil D Nr. 1 Abs. 2 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns).
Datenschutz
In diesem Qualitätssicherungsverfahren steht die Patientensicherheit unter Wahrung des Datenschutzes gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Vordergrund:
Für die Datenübermittlung und -verarbeitung an die Datenverarbeitungsstelle der AG QS ReproMed ist in Bayern die Einwilligung der Patientinnen und Patienten (§ 5 sowie Teil D Nr. 1 Abs. 2 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns) erforderlich.
Die Übertragung von Anamnese- und Behandlungsdaten an die Datenverarbeitungsstelle erfolgt in pseudonymisierter Form.
Der Austausch von Unterlagen innerhalb der AG QS ReproMed findet ausschließlich über ein gesichertes Portal statt.
Vor der Evaluation der Rückmeldungen der Zentren durch die Fachexpertinnen und -experten werden noch vorhandene zentrenidentifizierende Angaben durch die zuständige Ärztekammer entfernt und durch eine entsprechende ID ersetzt.
Die Zuordnung zwischen Zentrums-ID und Einrichtung ist ausschließlich der jeweiligen Einrichtung, der Ärztekammer sowie der Datenverarbeitungsstelle bekannt.
Gebühren
Das Qualitätssicherungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Gebührenordnung der Bayerischen Landesärztekammer (vgl. §2 der Gebührensatzung und Nr. 7.8 Gebührenverzeichnis (Anlage zur Gebührensatzung)).
Ihr Ansprechpartner für die Datenverarbeitung:
- Telefon: 04551 803 615
- E-Mail: info@qsrepromed.de