Fragen und Antworten zur Fortbildung

Allgemeine Fragen

Fortbildungsanerkennung: Anmelden einer Veranstaltung

Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?

  • Für Veran­­sta­l­tun­­gen mit fach­­lich-medi­­zi­­ni­­schen Themen, einschließ­­lich ärzt­­li­cher Quali­täts­­si­che­rung, sowie für Themen, die die Grun­d­vor­­aus­­set­­zun­­gen der ärzt­­li­chen Berufs­­aus­­übung betre­f­­fen.
  • Die Zuer­ken­­nung von Fort­­bil­­dungs­­­punk­ten für Veran­­sta­l­tun­­gen erfolgt ausschließ­­lich, wenn diese sich – entspre­chend ange­­kün­­digt – an Ärzte sowie ärzt­­lich gelei­tete Teams rich­ten.
  • Für Veran­­sta­l­tun­­gen, für die eine wissen­­schaft­­li­che Leitungals wissen­­schaft­­lich Verant­wor­t­­li­cher bestellt und bei der Veran­­sta­l­tung anwe­­send ist.

Welche Fortbildungskategorien gibt es?

Es gibt folgende Fort­­bil­­dungs­­­ka­te­­go­rien:

  • Kate­­go­rie A: Fron­ta­l­vor­­­träge mit nach­­fol­­gen­­der Diskus­­sion
  • Kate­­go­rie B: Kongresse im In- und Ausland
  • Kate­­go­rie C: Fort­­bil­­dung mit konzep­ti­o­­nell vorge­­se­he­­ner Betei­­li­­gung jedes einzel­­nen Teil­­neh­­mers
  • Kate­­go­rie D: Fort­­bil­­dungs­­­bei­­träge in Print­­me­­dien oder als elek­tro­­nisch verfüg­­bare Version
  • Kate­­go­rie F: Wissen­­schaft­­li­che Veröf­­fent­­li­chun­­gen und Vorträge
  • Kate­­go­rie G: Hospi­ta­ti­o­­nen
  • Kate­­go­rie H: Curri­­cu­lar vermit­telte Inhalte, zum Beispiel in Form von curri­­cu­la­ren Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nah­­men, Inhalte von Weiter­­bil­­dungs­­­kur­­sen, die nach der Weiter­­bil­­dungs­­ord­­nung für eine Weiter­­bil­­dungs­­­be­­zeich­­nung vorge­­schrie­­ben sind, Inhalte von Zusatz­­stu­­dien­­gän­­gen
  • Kate­­go­rie I: Tuto­ri­ell unter­­stützte Online-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme
  • Kate­­go­rie K: Blen­­ded-Lear­­ning-Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme
  • Kate­­go­rie L: Zusatz­­stu­­dien­­gänge

Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?

Aktu­ell können Veran­­sta­l­tun­­gen bis zu 12 Monate im Voraus ange­­mel­­det werden.
Die Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung muss spätes­tens zehn Werk­­tage (Montag bis Sams­­tag) vor Beginn der Veran­­sta­l­tung webba­­siert bei der Kammer erfol­­gen. Bitte beach­ten Sie, dass der Tag der Anmel­­dung nicht mitzählt.

Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?

Die Anmel­­dung erfolgt ausschließ­­lich webba­­siert über die Home­page der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer.
Anmel­­dung einer Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung

Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?

Die Veran­­sta­l­tung muss von einem Arzt gelei­tet werden.
Die wissen­­schaft­­li­che Leitung muss bei der Fort­­bil­­dungs­­­maß­­nahme anwe­­send sein und trägt die wissen­­schaft­­li­che Verant­wor­tung.
Ausge­nom­­men hier­von sind Strah­len­­schutz-Kurse (Strah­len­­schutz-Verord­­nung – StrlSchV). Hier sind Physi­ker und Medi­­zin­­phy­­si­ker zuläs­­sig.

Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?

Aus einem Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm sollen folgende Inhalte zu erken­­nen sein:

  • Einzelne Fort­­bil­­dungs­­in­halte
  • Veran­­sta­l­tungs­­da­tum
  • Bindende Beginn- und Endzei­ten sowie Pausen­­zei­ten der Veran­­sta­l­tung
  • Veran­­sta­l­tungs­­ort
  • Wissen­­schaft­­li­che Leitung
  • Der Anbie­ter der Veran­­sta­l­tung
  • Zutre­f­­fen­­den­falls finan­­zi­elle Förde­rung Drit­ter mit Angabe der Förder­­summe mit Verwen­­dungs­­­zweck

Die webba­­siete Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung auf unse­­rer Home­page ersetzt kein sepa­ra­tes Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm und muss zwin­­gend im Antrag hoch­­­ge­la­­den werden.

Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?

Der Antrag­s­tel­­ler erhält eine auto­­ma­tisch gene­rierte E-Mail (Remail). Diese sollte inner­halb von 24 h nach der Anmel­­dung einge­hen und gilt als Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung.
Nach Bear­­bei­tung und Frei­­­gabe der Veran­­sta­l­tung durch die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer, erhält der Anbie­ter eine weitere E-Mail mit Bestä­ti­­gung der zuer­­kann­ten Punk­te­­zahl, Teil­­neh­­mer­­liste, Teil­­nah­­me­­be­­schei­­ni­­gung, Pass­wort für EIV und weitere Hinweise.

Was ist eine Stammnummer?

Jede webba­­sierte ange­­mel­­dete Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung erhält eine eigene sog. Stam­m­­num­­mer (SNR), die Sie auf der Eingangs­­­be­­stä­ti­­gung (Remail) der Bay. Landes­­ärz­te­­kam­­mer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stam­m­­num­­mer immer bereit.

Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?

Da eine Prüfung indi­vi­­du­ell erfolgt und chro­no­lo­­gisch bear­­bei­tet werden, kann es zu unter­­schie­d­­li­chen Bear­­bei­tungs­­­zei­ten kommen.
Bitte berü­ck­­sich­ti­­gen Sie, dass zur Bear­­bei­tung Ihrer Anträge unbe­­dingt die Voll­­stän­­dig­keit der Unter­la­­gen erfor­­der­­lich ist (Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm, Flyer, Einla­­dung, ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trol­len, etc).

Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?

Der Anbie­ter kann die elek­tro­­ni­­sche Über­­­mit­t­­lung der zuer­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­punkte auf die Punk­te­­kon­ten der teil­­neh­­men­­den Ärztin­­nen und Ärzte über den Elek­tro­­ni­­schen Infor­­ma­ti­­ons­­ver­­tei­­ler (EIV) durch­­­füh­ren.
Dies sollte möglichst zeit­­nah erfol­­gen, eine Frist ist hier­­für nicht einzu­ha­l­ten. Aller­­dings können Ände­run­­gen nur bis zu sieben Tage nach der Erst­­mel­­dung vorge­nom­­men werden.

Die Teil­­neh­­mer­­liste und Evalua­ti­­ons­bö­­gen blei­­ben beim Veran­­sta­l­ter.

Folgende Unter­la­­gen muss der Anbie­ter gemäß der gesetz­­li­chen Aufbe­­wah­rungs­­­fris­ten nach Veran­­sta­l­tungs­­da­tum aufbe­­wah­ren:

  • Teil­­neh­­mer­­liste
  • Fina­les Veran­­sta­l­tungs­­pro­­gramm
  • ggf. Lern­er­­folgs­­kon­trolle (LEK)
  • Evalua­tion der Veran­­sta­l­tung

Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?

Der EIV ist ein elek­tro­­ni­­sches Verfah­ren der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer, das dafür sorgt, dass die Fort­­bil­­dungs­­­punkte, die ein Arzt bei einer aner­­kann­ten Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung in einem belie­­bi­­gen Kammer­­be­reich erwirbt, zeit­­nah am Ende der Veran­­sta­l­tung auf elek­tro­­ni­­schem Wege an die zustän­­dige Ärzte­­kam­­mer über­­­mit­telt werden.

Die Regis­trie­rung der Teil­­neh­­mer wird dabei vom Fort­­bil­­dungs­­an­­bie­ter vorge­nom­­men.

Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?

Je nach Art der Anwen­­dung und Ihren Vorer­fah­run­­gen sind Fort­­bil­­dun­­gen im Umfang von bis zu 52 oder 92 Unter­richts­ein­hei­ten (UE) erfor­­der­­lich, die bei verschie­­de­­nen Anbie­tern besucht werden können. Soll­ten Sie im Rahmen Ihrer ärzt­­li­chen Weiter­­bil­­dung bereits bestimmte im Curri­­cu­lum aufge­­führte Kompe­ten­­zen erwor­­ben haben, ist eine doppelte Absol­vie­rung dieser Module nicht notwen­­dig.

Die Prüfung des Fach­er­werbs gemäß NiSV erfolgt in Bayern indi­vi­­du­ell durch die Gewer­­be­auf­­sichts­äm­ter und rich­tet sich nach den Vorga­­ben der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer. Im Falle einer Prüfung müssen Sie die Inhalte des vorge­­ge­­be­­nen Curri­­cu­lums in einem vergleich­­ba­ren zeit­­li­chen Umfang nach­wei­­sen können. Eine Liste der jeweils zustän­­di­­gen Stel­len in den Bundes­­län­­dern finden Sie unter folgen­­­dem Link:
bmuv.de/themen/strah­len­­schutz/nich­tio­­ni­­sie­rende-strah­­lung/kosme­ti­­sche-anwen­­dung-nich­tio­­ni­­sie­ren­­der-strah­­lung/zustaen­­dig­keit-der-bundes­­laen­­der-nisv.

Da die Voraus­­set­­zun­­gen indi­vi­­du­ell je nach Art der Anwen­­dun­­gen und Vorer­fah­run­­gen vari­ie­ren, kann die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer im Vorfeld nicht garan­tie­ren, dass durch eine Fort­­bil­­dung der Fach­er­werb gemäß § 5 NiSV erreicht wird, selbst wenn die Veran­­sta­l­tung mit CME-Punk­ten verse­hen ist. Die Aner­ken­­nung einer Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung durch eine Landes­­ärz­te­­kam­­mer erfolgt auf Basis der jewei­­li­­gen Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung und nicht im Hinblick auf § 5 NiSV.

Inso­­fern müssen Sie anhand des Curri­­cu­lums über­­prü­­fen, welche Inhalte Ihnen noch fehlen und diese durch entspre­chende Fort­­bil­­dun­­gen abde­­cken. Die Fort­­bil­­dun­­gen können auch bei verschie­­de­­nen Anbie­tern abge­­ha­l­ten werden. Anbie­ter, die Fort­­bil­­dun­­gen zum Erwerb der Fach­­kunde anbie­ten, müssen sich eben­falls zeit­­lich und inhal­t­­lich an dem Curri­­cu­lum der BÄK orien­tie­ren.

Aus Grün­­den der Neutra­­li­tät und des fairen Wett­­be­werbs können wir leider keine spezi­­fi­­schen Empfeh­­lun­­gen ausspre­chen.

Zuständigkeiten der Bundesländer NiSV

Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?

Ein Inter­es­­sen­s­­kon­f­likt liegt vor, wenn wirt­­schaft­­li­che Bezie­hun­­gen der wissen­­schaft­­li­chen Kurs­lei­tung, des Anbie­ters oder auch der Mitwir­ken­­den zu Unter­­neh­­men und deren Produk­ten/Verfah­ren beste­hen, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
Aus den Empfeh­­lun­­gen der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer zur ärzt­­li­chen Fort­­bil­­dung (2015):
Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte sind defi­­niert als Gege­­ben­hei­ten, die ein Risiko dafür schaf­­fen, dass profes­­si­o­­nel­les Urteils­­­ver­­mö­­gen oder Handeln, welches sich auf ein primä­­res Inter­esse bezieht, durch ein sekun­­dä­res Inter­esse unan­­ge­­mes­­sen beein­flusst werden.
Unter primä­­rem Inter­esse werden das Wohl­er­­ge­hen der Pati­en­ten und eine Weiter­ent­wick­­lung des medi­­zi­­ni­­schen Wissens verstan­­den. Sekun­­däre Inter­es­­sen können mate­ri­el­­ler, sozi­a­­ler und intel­lek­tu­el­­ler Natur sein.

Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer bittet gemäß der Fort­­bil­­dungs­­ord­­nung (in Kraft seit 1. Septem­­ber 2025) im § 5 Abs. 8 um Offen­le­­gung mögli­cher Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte.
Des Weite­ren bitten wir Sie, im Antrag auf Fort­­bil­­dungs­­­punk­te­­zu­er­ken­­nung sowie bei Ihrer Veran­­sta­l­tung even­tu­elle Inter­es­­sen­s­­kon­f­likte bekannt zu geben.

  • Zu Inve­s­tor: z.B. Aktie­n­an­­teile an Produkt und/oder Unter­­neh­­men, die an der Veran­­sta­l­tung betei­­ligt sind.
  • Zu Produkt: z.B. Refe­rent/Tutor war/ist an Produk­t­ent­wick­­lung (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min) oder Produk­t­­ver­­­mark­tung invol­viert.
  • Zu Bera­ter: z.B. bera­tend tätig zur Produkt/Unter­­neh­­men (rück­wir­kend bis zu 5 Jahren vor Veran­­sta­l­tungs­­ter­­min)

Fortbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer vom 12. Oktober 2024 (Bayerisches Ärzteblatt 12/2024. S. 576 ff.)

Informationen zum Fortbildungspunktekonto

Fortbildungszertifikate/ Nachweis

Die fort­bil­dungs­ver­pflich­tende Person hat im geschütz­ten Mitglie­der­be­reich der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) verschie­dene Auswahl­mög­lich­kei­ten:

  • Sie können sich die Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kate nach § 95d SGB V, § 136b SGB V bzw. den Nach­weis gemäß Art. 44 Abs. 2 BayRDG im geschütz­ten Mitglie­der­be­reich der BLÄK selbst erstel­len und ausdru­cken.

  • Der Nach­weis gemäß Art. 44 Abs. 2 BayRDG kann nur erstellt werden, wenn die erfor­der­li­che Selbst­ein­stu­fung der gefor­der­ten 50 fach­ge­bietss­pe­zi­fi­schen Fort­bil­dungs­punkte im Vorfeld durch den Arzt erfolgt ist.

  • Das Frei­wil­lige Fort­bil­dungs­zer­ti­fi­kat wird den bei der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer gemel­de­ten Ärzten auf Anfrage ausge­stellt, wenn diese in maxi­mal drei Jahren mindes­tens 150 Fort­bil­dungs­punkte erwor­ben und anhand der Fort­bil­dungs­punkte-Beschei­ni­gung nach­ge­wie­sen haben.

Fragen und Antworten zur Anmeldung einer Veranstaltung

Anmeldefrist

Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?

Aktu­ell können Veran­­sta­l­tun­­gen bis zu 12 Monate im Voraus ange­­mel­­det werden.
Die Anmel­­dung einer Veran­­sta­l­tung muss spätes­tens zehn Werk­­tage (Montag bis Sams­­tag) vor Beginn der Veran­­sta­l­tung webba­­siert bei der Kammer erfol­­gen. Bitte beach­ten Sie, dass der Tag der Anmel­­dung nicht mitzählt.t.

Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?

Die Anmel­­dung erfolgt ausschließ­­lich webba­­siert über die Home­page der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer.
Anmel­­dung einer Fort­­bil­­dungs­­­ver­­an­­sta­l­tung

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