Arzt und Sucht

Sucht­in­ter­ven­ti­ons­pro­gramm

Mit dem Sucht­in­ter­ven­ti­ons­pro­gramm für sucht­kranke Ärztin­nen und Ärzte der Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bände (ÄBV) soll den Betrof­fe­nen die Möglich­keit gege­ben werden, kompe­tente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier­für hat der Bereich Recht zur Gewäh­rung einer rechts­si­che­ren Durch­füh­rung des Sucht­in­ter­ven­ti­ons­pro­gram­mes eine entspre­chende Verein­ba­rung zwischen der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer, den Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bän­den (ÄBV) und den zustän­di­gen Appro­ba­ti­ons­be­hör­den erar­bei­tet. Zweck dieser Verein­ba­rung ist die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Programms für in Bayern tätige such­ter­krankte Ärztin­nen und Ärzte sowie der Schutz der beruf­li­chen Zukunft, um die Fort­füh­rung der ärzt­li­chen Versor­gung ohne Pati­en­ten­ge­fähr­dung sicher­zu­stel­len.

Die konkrete Umset­zung des Sucht­in­ter­ven­ti­ons­pro­gramms liegt bei den zustän­di­gen Ärzt­li­chen Bezirks­ver­bän­den (ÄBV). Ärzt­li­che Kreis- und Bezirks­ver­bände | Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (blaek.de)

Betrof­fene Ärztin­nen und Ärzte, Ange­hö­rige, Pati­en­ten, Kolle­gin­nen und Kolle­gen sowie Mita­r­bei­te­rin­nen und Mita­r­bei­ter können sich jeder­zeit – auch anonym – an den zustän­di­gen Ärzt­li­chen Bezirks­ver­band wenden oder den Kontakt über eine indi­vi­du­elle Thera­peu­tin oder einen indi­vi­du­el­len Thera­peu­ten herstel­len.

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Dr. Heide­ma­rie Lux
Ihre Ansprechperson
Dr. Heide­ma­rie Lux
Vorstands­mit­glied und Sucht­be­auf­tragte der BLÄK

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