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Neuanmeldung
Die Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV) ist zuständig für alle zur Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzte, die in Bayern ärztlich tätig sind oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts haben.
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich ‒ spätestens innerhalb eines Monats ‒ bei der für ihn zuständigen Meldestelle (Ärztlicher Bezirksverband oder Kreisverband) anzumelden.
Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV)
Am besten erreichen Sie die ZMV telefonisch montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter 089 4147–114.
Ihr Ansprechpartner
Zuständige Meldestelle
Zuständig ist die Meldestelle, in deren Bereich sich der Arzt niedergelassen hat oder sonst ärztlich tätig ist. Übt er keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Zuständigkeit nach seiner Hauptwohnung.
Nach der zuständigen Meldestelle können Sie hier suchen:
Wer ist für mich zuständig?
Zum Anzeigen der Karte werden Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an die OpenStreetMap Foundation (Kartenkacheln) übertragen. Mit Klick willigen Sie für diese Sitzung in die Übertragung ein.
Online Meldebogenplattform
Sie können sich ab sofort bequem und einfach über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform bei der Bayerischen Landesärztekammer anmelden. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese an die Bayerische Landesärztekammer und den zuständigen ärztlichen Bezirksverband. Zu beachten ist, dass Neumitglieder trotz der elektronischen Übermittlung der Meldedaten zusätzlich per Post sämtliche Berufsurkunden (Berufserlaubnis und ggf. Promotionsurkunde) in beglaubigter Kopie an die zuständige Meldestelle (Kreis- oder Bezirksverband) senden müssen.