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Hinweise zum ärztlichen Umgang mit Suizidalität
Suizidalität und Todeswünsche – ein komplexes Thema
Wie soll man sich als Arzt oder Ärztin verhalten, wenn ein Patient Todeswünsche ankündigt und womöglich um Sterbehilfe bittet? Die Antwort ist nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich komplex. Viele Fallkonstellationen sind für einen Arzt oder eine Ärztin rechtlich nur schwer einzuordnen, da auch strafrechtliche Risiken drohen könnten.
Die Erläuterungen der Bundesärztekammer zu diesen Themen können einen ersten Überblick über die Thematik geben:
Hinweise der Bundesärztekammer zum ärztlichen Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB; Stand: 25.06.2021
(Deutsches Ärzteblatt | Jg. 118 | Heft 29–30 | 26. Juli 2021)
Wichtiger Hinweis
Sofern Sie als Ärztin oder Arzt im konkreten Fall eine Beratung benötigen, wenden Sie sich gerne schriftlich oder telefonisch an den Bereich Recht.
Ihr Ansprechpartner
Bereich Recht
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E-Mail:
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