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Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Hier finden Sie Informationen zum Thema Tätigkeiten im Ausland
Für Tätigkeiten im Ausland kann es erforderlich sein, dass Sie eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (auch als „Certificate of Good Standing“ bezeichnet) benötigen. Zuständige Stelle für die Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Regierung von Oberbayern (Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland – Regierung von Oberbayern) bzw. die Regierung von Unterfranken (Gesundheitsfachberuf; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland – Regierung von Unterfranken), je nachdem in welchem Zuständigkeitsbereich Sie Ihre ärztliche Tätigkeit ausüben bzw. zuletzt ausgeübt haben.
Die Regierung benötigt für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung einen Nachweis der Bayerischen Landesärztekammer, dass keine berufsrechtlichen Bedenken bestehen. Diesen können Sie formlos per E-Mail (recht@blaek.de) unter Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie Adresse beantragen. Die BLÄK sendet den benötigten Nachweis direkt und ausschließlich an die zuständige Regierung zur weiteren Bearbeitung.
Wichtiger Hinweis
Bescheinigungen zur Vorlage bei zukünftigen Arbeitgebern (wie z. B. der Bundeswehr) werden meist direkt durch diese bei der BLÄK beantragt.