Ärztliche Kreis- und Bezirksverbände

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Alle zur Berufs­aus­übung berech­tig­ten Ärztin­nen und Ärzte, die in Bayern ärzt­lich tätig sind oder, ohne ärzt­lich tätig zu sein, in Bayern ihre Haupt­woh­nung im Sinne des Melde­rechts haben, sind Pflicht­mit­glie­der der 63 ÄKV. Diese sind auf Regie­rungs­be­zirk­s­ebene in ÄBV zusam­men­ge­fasst. Der Kreis­ver­band München hat zugleich die Stel­lung eines Bezirks­ver­ban­des. Die BLÄK, die ÄKV und die ÄBV sind Körper­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts.

Wer ist für mich zuständig?