- Home |
- Recht |
- Rechte & Pflichten von Ärztinnen und Ärzten |
- Leichenschau
Leichenschau
Hier finden Sie Regelungen, den Ablauf und Hinweise der ärztlichen Leichenschau und dem Ausstellen von Todesbescheinigungen
Die Notwendigkeit zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau ist im Bayerischen Bestattungsgesetz und der Bayerischen Bestattungsverordnung verankert. Jede Leiche muss vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden. Ergänzend dazu ist 2025 in Bayern eingeführt worden, dass vor einer Feuerbestattung eine zweite Leichenschau zwingend durchzuführen ist.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat zur Ausstellung der Todesbescheinigung für die erste Leichenschau Informationen zusammengestellt: Leitfaden erste Leichenschau (März, 2025).
Das amtliche Formular der Todesbescheinigung, der vorläufigen Todesbescheinigung, des Obduktionsscheins, der Bescheinigung über die zweite Leichenschau und des Leichenpasses finden Sie hier: Information des StMGP zur Durchführung der Leichenschau und zur Todesart (Oktober, 2024).
Da die Formulare als Durchschreibe-Satz konzipiert sind bittet das Ministerium beim Ausstellen zu überprüfen, ob die Durchschrift auf allen Seiten gut lesbar ist!
Besonderheiten bei infektiöser Leiche
Bei Untersuchung einer infektiösen Leiche ist folgendes zu beachten: Das StMGP weist hin:
- Beim nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung unter „Warnhinweise“ gegebenenfalls ein Kreuz bei dem Reiter „Infektionsgefahr – infektiöse Leiche“ oder bei dem Reiter „Infektionsgefahr – hochkontagiöse Leiche“ setzen, sofern diese Angaben zutreffen.
- Zusätzlich ist auf dem nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ein kurzer Hinweis hilfreich, ob es sich bei der Infektion um eine solche handele, bei der nach den neu eingefügten Kategorien des § 7 BestV eine Abschiednahme am offenen Sarg möglich ist oder nicht. Diese Maßnahmen können zum Schutz der Bestatterinnen und Bestatter und der Angehörigen beitragen.
Weitere Informationen zur Durchführung der Leichenschau, einschließlich Ablaufdiagramm und Erläuterungen der Rechtsbegriffe finden Sie hier:
Häufige Fragen zur Abrechnung werden hier beantwortet:
Ihr Ansprechpartner
Aus dem Bayerischen Ärzteblatt:
Formular Todesbescheinigung
Bayerisches Ärzteblatt 12/2022, Seite 656
Information für Ärzte zur Änderung der bayerischen Todesbescheinigung
Bayerisches Ärzteblatt 10/2021, Seite 452