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Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, die von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch betroffen sind, benötigen Hilfe.
Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete haben hier eine Schlüsselfunktion inne. Durch frühzeitiges Erkennen und Handeln können sie Kinder und Jugendliche vor weiterer Gefährdung schützen und bleibende physische und psychische Schäden verhindern.
Bayerische Kinderschutzambulanz
Die Bayerische Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet kostenlose Untersuchung, Dokumentation und Beweismittelsicherung bei Verdacht auf körperliche Misshandlung oder sexuellen Missbrauch an. Neben der Beurteilung von gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindswohlgefährdung gehört auch die Kommunikation mit den verschiedenen Fachrichtungen und die landesweite Vernetzung der Kinderschutzambulanz mit den zuständigen Anlaufstellen dazu.
RemApp
Über RemApp, dem konsiliarischen Online-Dienst der Kinderschutzambulanz, können Ärztinnen und Ärzte kostenlos und gegebenenfalls auch anonym Auskunft über das Erkennen von Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen einholen. Die Anmeldung erfolgt über DocCheck oder über das Login des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
Medizinische Kinderschutzhotline
Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes, bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch. Die Projektleitung hat Professor Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie Ulm.
Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte
Der Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“, bietet eine Hilfestellung bei der Beurteilung von gewichtigen Anhaltspunkten in der praktischen Arbeit. Übersichtlich und doch ausführlich wird in den Kapiteln vom Erkennen über die ärztliche Diagnose und Befund auch zum Fallmanagement Wissen vermittelt, welches zur Handlungssicherheit bei Verdacht auf bzw. festgestellten gewichtigen Anhaltspunkten für Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche beitragen soll. Ferner sind Ansprechpartner und Adressen genannt, die für eine weiterführende Abklärung und gegebenenfalls für eine Hilfestellung kontaktiert werden können.
Handlungspflicht für Ärztinnen und Ärzte in Bayern
Kommen Ärztinnen und Ärzte zur Einschätzung, dass das Kindeswohl gefährdet ist und aus ihrer Sicht die Einbindung des Jugendamtes zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlich ist, so müssen sie das Jugendamt auch einbeziehen (notfalls auch ohne oder gegen den Willen der Eltern, wenn diese zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichend mitwirken wollen oder können) (§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Was tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung?
Ob Spuren von Gewalt, mangelnde Hygiene oder nicht witterungsgsmäße Kleidung – immer wieder erlangen Ärztinnen und Ärzte und andere Berufsgeheimnisträgerinnen- und träger während ihrer Arbeit Kenntnis über eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Doch was ist konkret zu tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung? Antworten auf diese Frage liefert eine Übersicht des Staatsministeriums der Justiz sowie des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für Berufsgeheimnisträger.
Die Handreichung enthält unter anderem nützliche und hilfreiche Informationen zu Mitteilungs- und Kooperationswegen mit Behörden und anderen Verantwortlichen bei einem Hinweis bzw. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.