Recht

Informationen zum ärztlichen Berufsrecht sowie zu relevanten Gesetzen, Verordnungen und rechtlichen Grundlagen für Ihren Berufsalltag.

Hier finden Sie zusammengeführt alle Infor­ma­ti­o­nen die – im weite­ren Sinne – die Berufs­aus­übung unter „berufs­recht­li­chen“ Aspek­ten betref­fen.

Nach § 2 Abs. 5 der Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns (BO) ist der Arzt „ver­pflich­tet, die für die Berufs­aus­übung gelten­den Vorschrif­ten zu beach­ten“. Dies bedeu­tet, dass der Arzt nicht nur die jeweils gültige Berufs­ord­nung für die Ärzte Bayerns kennen muss, sondern auch dieje­ni­gen Normen, die sein ärzt­li­ches Handeln „tan­gie­ren“, wie z.B. die Weiter­bil­dungs­ord­nung, das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz, aber auch die baye­ri­schen Rege­lun­gen zur Leichen­schau.