Beitrag

Die Bayerische Landesärztekammer erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge.

Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Informationen zum Ablauf der Beitragsveranlagung.

Nutzen Sie die elektronischen Möglichkeiten: In Ihrem Portal finden Sie die Beitragsveranlagung. Hier können Sie Unterlagen einreichen, Fristverlängerungen erfassen und den weiteren Fortgang Ihrer Beitragsveranlagung verfolgen.

Auf dieser Seite

Information zu Erreichbarkeit und Kontaktaufnahme

Telefonische Erreichbarkeit ist Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sichergestellt.

Bitte senden Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer sowie der Dauer Ihrer gewünschten Fristverlängerung (Maximal 6 Monate) im Betreff zu.

Bitte beach­ten Sie, dass wir Anfra­gen per E-Mail nur beant­wor­ten können, wenn Sie in Ihrer E-Mail Ihre voll­stän­dige Post­an­schrift sowie eine erreich­bare Tele­fon­num­mer ange­ben.

Veranlagung zum Kammerbeitrag

Hier erklären wir Schritt für Schritt, wie Ihre jährliche Veranlagung zum Kammerbeitrag abläuft.

Schritt 1 – Einstufungsunterlagen

Sie erhalten zu Beginn des Beitragsjahres Ihre Einstufungsunterlagen (Veranlagungsschreiben, Nachweisbogen, Beitragsordnung).

Schritt 2 – Ausfüllen

Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Nachweisbogen zusammen mit den geforderten Nachweisen in unserer Beitragsanwendung im Portal meineBLÄK hochladen, z. B. als Scan oder Foto mit dem Smartphone. Ein Postversand ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.

Link zum Portal meineBLÄK

Sollten Sie eine Fristverlängerung für die Abgabe der Nachweise benötigen, können Sie diese ebenfalls über das Portal unter dem Punkt „Fristverlängerungen“ erfassen. Da die Fristverlängerung nur für einen vorgegebenen Zeitraum beantragt werden kann, müssten Sie sich ggf. mit der Beitragsabteilung in Verbindung setzen. Natürlich ist es auch weiterhin möglich, die Unterlagen per Post oder E-Mail an die BLÄK zu senden.
Muster für einzureichende Unterlagen finden Sie hier:
Steuerbescheidseite/n, Lohnsteuerbescheinigung, Verdienstabrechnung

Schritt 3 – Prüfung

Die BLÄK prüft Ihre Unterlagen und berechnet Ihren Beitrag gemäß der Beitragsordnung.

Schritt 4 – Beitragsbescheid

Sie erhalten Ihren Beitragsbescheid. Diesem können Sie den Betrag, die Kontoverbindung, die Zahlungsfrist und den Rechtsbehelf entnehmen.
Haben Sie uns, auch nach der obligatorischen Erinnerung, keine Nachweise gesandt, wird der Höchstbeitrag festgesetzt.

Schritt 5 – Zahlung

Mit Ihrer Zahlung des Kammerbeitrags innerhalb eines Monats ist Ihre Beitragsangelegenheit für das Beitragsjahr erledigt.
Andernfalls wird der Beitrag angemahnt und schließlich durch einen Gerichtsvollzieher beigetrieben.

Beitrag 2026

Details finden Sie insbesondere in der Beitragsordnung der BLÄK.
Bei Fragen oder Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die Beitragsabteilung.

Beitragsrechner

Hier können Sie durch Eingabe Ihrer gesamten Einkünfte aus ärztlicher Arbeit und/oder der Alterseinkünfte im Bemessungsjahr 2024 (= das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr) Ihren Beitrag bereits vorab ausrechnen. Der Beitragssatz für das Beitragsjahr 2026 beträgt 0,46 %. Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann sich dieser Betrag geringfügig von dem endgültigen Kammerbeitrag unterscheiden.

Hinweis: Sind die angegebenen Gesamteinkünfte negativ, beträgt der Mindestbeitrag grundsätzlich 30 Euro, auch wenn der Beitragsrechner 0 Euro anzeigt.

Im Bemessungsjahr 2024 erzielte ich aus ärztlicher Arbeit:

Fragen und Antworten