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Fortbildung
Ärztliche Fortbildung sichert und erweitert Ihre fachliche Kompetenz kontinuierlich – auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und moderner medizinischer Verfahren. Sie umfasst sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Inhalte, stärkt praktische Fähigkeiten und fördert kommunikative sowie soziale Kompetenzen.
Die Bayerische Landesärztekammer unterstützt Sie dabei mit anerkannten Fortbildungsangeboten, der Vergabe von Fortbildungspunkten sowie einem persönlichen Punktekonto zur Dokumentation Ihrer Aktivitäten.
Auf dieser Seite
Äquivalenzanerkennung
Informationen zur Anerkennung oder Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen.
Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Fortbildungsveranstaltung und vergeben Sie Fortbildungspunkte für Teilnehmende.
Fortbildungskalender
Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Überblick – bitte beachten Sie, dass Inhalte und Angaben direkt von den Veranstaltern bereitgestellt werden.
Fortbildungspunktekonto
Verwalten Sie Ihre Fortbildungspunkte, rufen Sie Nachweise ab und behalten Sie Ihren Punktestand im Blick.
Fortbildungsportal der BLÄK
Fortbildungsportal
Hier finden Sie alle Fortbildungen, die von der Bayerischen Landesärztekammer veranstaltet werden. Die Kurse können direkt gebucht werden, entweder über ein Online-Formular oder per Login in den persönlichen Bereich des Fortbildungsportals.
Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
MeineBLÄK Portal
Anbieter ärztlicher Fortbildungen können Fortbildungspunkte webbasiert beantragen.
Die Erfassung und Verteilung erfolgt über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV), bei dessen Anwendung bestimmte Vorgaben zu beachten sind.
Mehr Informationen zu Anerkennungskriterien wie z.B. Angaben zur wissenschaftlichen Leitung, Veranstaltungsdatum und -ort, Veranstaltungsprogramm mit bindenden Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung und gegebenenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme und Verwendungszweck sind in der aktuellen Fortbildungsordnung aufgeführt.
Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit
Telefonisch erreichen Sie die BLÄK am besten montags bis donnerstags 9:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 9:00 bis 12.00 Uhr.
Ihre Ansprechpartner
Fragen und Antworten zur ärztlichen Fortbildung in Bayern
Weitere Informationen zur Fortbildung
Haben Sie Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie?
Hier geht es weiter zu den Antworten.
Ab wann ist die neue Fortbildungsordnung gültig?
Die neue Fortbildungsordnung tritt am 1. September 2025 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt angemeldeten Veranstaltungen werden nach der neuen Ordnung geprüft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Dürfen bayerische Kursanbieter bei der Erklärung der wissenschaftlichen Leitung den nicht digitalen Weg wählen?
Ja, wenn die wissenschaftliche Leitung nicht als BLÄK-Mitglied angegeben wird, muss die unterschriebene Erklärung heruntergeladen und im Antrag hochgeladen werden.
Gibt es neue Fortbildungskategorien?
Ja, neu ist die Kategorie L für Zusatzstudiengänge mit ärztlichem Bezug, die als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden können.
Ist eine digitale Evaluation möglich und wie viele Fragen sind nötig?
Ja, digitale Evaluation ist möglich; Struktur und Umfang sollten sich am Musterbogen der BLÄK orientieren.
Was ändert sich an den Begrifflichkeiten?
Die ärztliche Kursleitung wird zur wissenschaftlichen Leitung, der Veranstalter zum Anbieter.
Wie ändern sich die Zusatzpunkte bei E-Learning und Fachartikeln?
Bei vollständiger Erfüllung der Qualitätskriterien wird für bis zu acht E-Learning-Einheiten ein Zusatzpunkt vergeben.
Was bedeutet der Antrag auf eine klimasensible Fortbildungsveranstaltung?
Veranstaltungen können bei entsprechender Gestaltung als klimasensibel ausgewiesen und beworben werden.
Wie funktioniert die neue Evaluation und ist sie verpflichtend?
Die Evaluation ist verpflichtend; ein standardisierter Bogen wird bereitgestellt und muss auf Anfrage eingereicht werden.
Was ändert sich bei gesponserten Veranstaltungen?
Es sind detaillierte Offenlegungen erforderlich, und Sponsoring darf keinen Einfluss auf Inhalte haben.
Welche Änderungen ergeben sich für die wissenschaftliche Leitung?
Die wissenschaftliche Leitung muss eine verbindliche Erklärung zur Neutralität und Regelkonformität abgeben.
Was passiert bei unvollständigen Anträgen?
Unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt und werden nicht bearbeitet.
Was ändert sich bei der Anmeldung von Hospitationen?
Hospitationen müssen vorab vom Anbieter angemeldet werden; eine Anmeldung durch Teilnehmende ist nicht mehr möglich.
Wie funktioniert der E-Mailversand zur Bestätigung der wissenschaftlichen Leitung?
E-Mails werden gebündelt versendet und bei fehlender Bestätigung nach drei und sieben Tagen erinnert.
Welche Angaben müssen im Veranstaltungsprogramm enthalten sein?
Die erforderlichen Angaben sind im BLÄK-Portal im Infopoint unter „Veranstaltungsprogramm“ aufgeführt.
Werden Fall-, Tumor- und Schmerzkonferenzen weiterhin anerkannt?
Ja, sofern sie außerhalb der klinischen Routine stattfinden und nicht der individuellen Therapieentscheidung dienen.