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Fortbildung
Ärztliche Fortbildung sichert und erweitert Ihre fachliche Kompetenz kontinuierlich – auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und moderner medizinischer Verfahren. Sie umfasst sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Inhalte, stärkt praktische Fähigkeiten und fördert kommunikative sowie soziale Kompetenzen.
Die Bayerische Landesärztekammer unterstützt Sie dabei mit anerkannten Fortbildungsangeboten, der Vergabe von Fortbildungspunkten sowie einem persönlichen Punktekonto zur Dokumentation Ihrer Aktivitäten.
Auf dieser Seite
Fortbildungsportal der BLÄK
Fortbildungsportal
Hier finden Sie unser gesamtes Fortbildungsangebot, geordnet nach verschiedenen Themen. Mit Klick auf eine der folgenden Rubriken gelangen Sie direkt zur Übersicht der jeweiligen Termine sowie deren Buchungsmöglichkeit.
Anmelden einer Fortbildungsveranstaltung
MeineBLÄK Portal
Anbieter ärztlicher Fortbildungen können Fortbildungspunkte webbasiert beantragen.
Die Erfassung und Verteilung erfolgt über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV), bei dessen Anwendung bestimmte Vorgaben zu beachten sind.
Mehr Informationen zu Anerkennungskriterien wie z.B. Angaben zur wissenschaftlichen Leitung, Veranstaltungsdatum und -ort, Veranstaltungsprogramm mit bindenden Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung und gegebenenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme und Verwendungszweck sind in der aktuellen Fortbildungsordnung aufgeführt.
Weitere Informationen zur Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit
Telefonisch erreichen Sie die BLÄK am besten montags bis donnerstags 9:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 9:00 bis 12.00 Uhr.
Ihre Ansprechpartner
Äquivalenzanerkennung
Informationen zur Anerkennung oder Teilanerkennung curricularer ärztlicher Qualifizierungen.
Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Fortbildungsveranstaltung und vergeben Sie Fortbildungspunkte für Teilnehmende.
Fortbildungskalender
Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Überblick – bitte beachten Sie, dass Inhalte und Angaben direkt von den Veranstaltern bereitgestellt werden.
Fortbildungspunktekonto
Verwalten Sie Ihre Fortbildungspunkte, rufen Sie Nachweise ab und behalten Sie Ihren Punktestand im Blick.
Fragen und Antworten zur ärztlichen Fortbildung in Bayern
Fortbildungsanerkennung: Anmelden einer Veranstaltung
Für welche Veranstaltungen ist eine webbasierte Zuerkennung von Fortbildungspunkten möglich?
- Für Veranstaltungen mit fachlich-medizinischen Themen, einschließlich ärztlicher Qualitätssicherung, sowie für Themen, die die Grundvoraussetzungen der ärztlichen Berufsausübung betreffen.
- Die Zuerkennung von Fortbildungspunkten für Veranstaltungen erfolgt ausschließlich, wenn diese sich – entsprechend angekündigt – an Ärzte sowie ärztlich geleitete Teams richten.
- Für Veranstaltungen, für die eine wissenschaftliche Leitungals wissenschaftlich Verantwortlicher bestellt und bei der Veranstaltung anwesend ist.
Welche Fortbildungskategorien gibt es?
Es gibt folgende Fortbildungskategorien:
- Kategorie A: Frontalvorträge mit nachfolgender Diskussion
- Kategorie B: Kongresse im In- und Ausland
- Kategorie C: Fortbildung mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers
- Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version
- Kategorie F: Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge
- Kategorie G: Hospitationen
- Kategorie H: Curricular vermittelte Inhalte, zum Beispiel in Form von curricularen Fortbildungsmaßnahmen, Inhalte von Weiterbildungskursen, die nach der Weiterbildungsordnung für eine Weiterbildungsbezeichnung vorgeschrieben sind, Inhalte von Zusatzstudiengängen
- Kategorie I: Tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie K: Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahme
- Kategorie L: Zusatzstudiengänge
Welche Fristen sind bei der webbasierten Anmeldung einer Veranstaltung zu beachten?
Aktuell können Veranstaltungen bis zu 12 Monate im Voraus angemeldet werden.
Die Anmeldung einer Veranstaltung muss spätestens zehn Werktage (Montag bis Samstag) vor Beginn der Veranstaltung webbasiert bei der Kammer erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Tag der Anmeldung nicht mitzählt.
Wie melde ich eine Veranstaltung zur Fortbildungspunkte-Zuerkennung in Bayern an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich webbasiert über die Homepage der Bayerischen Landesärztekammer.
Anmeldung einer Fortbildungsveranstaltung
Wer darf die wissenschaftliche Leitung übernehmen und welche Aufgaben hat die wissenschaftliche Leitung?
Die Veranstaltung muss von einem Arzt geleitet werden.
Die wissenschaftliche Leitung muss bei der Fortbildungsmaßnahme anwesend sein und trägt die wissenschaftliche Verantwortung.
Ausgenommen hiervon sind Strahlenschutz-Kurse (Strahlenschutz-Verordnung – StrlSchV). Hier sind Physiker und Medizinphysiker zulässig.
Welche Informationen müssen in einem Veranstaltungsprogramm ersichtlich sein?
Aus einem Veranstaltungsprogramm sollen folgende Inhalte zu erkennen sein:
- Einzelne Fortbildungsinhalte
- Veranstaltungsdatum
- Bindende Beginn- und Endzeiten sowie Pausenzeiten der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Wissenschaftliche Leitung
- Der Anbieter der Veranstaltung
- Zutreffendenfalls finanzielle Förderung Dritter mit Angabe der Fördersumme mit Verwendungszweck
Die webbasiete Anmeldung einer Veranstaltung auf unserer Homepage ersetzt kein separates Veranstaltungsprogramm und muss zwingend im Antrag hochgeladen werden.
Was geschieht nach der Anmeldung einer Veranstaltung?
Der Antragsteller erhält eine automatisch generierte E-Mail (Remail). Diese sollte innerhalb von 24 h nach der Anmeldung eingehen und gilt als Eingangsbestätigung.
Nach Bearbeitung und Freigabe der Veranstaltung durch die Bayerische Landesärztekammer, erhält der Anbieter eine weitere E-Mail mit Bestätigung der zuerkannten Punktezahl, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigung, Passwort für EIV und weitere Hinweise.
Was ist eine Stammnummer?
Jede webbasierte angemeldete Fortbildungsveranstaltung erhält eine eigene sog. Stammnummer (SNR), die Sie auf der Eingangsbestätigung (Remail) der Bay. Landesärztekammer finden können. Bitte halten Sie bei Fragen diese Stammnummer immer bereit.
Wie lange dauert es, bis Fortbildungspunkte einer Veranstaltung zuerkannt werden?
Da eine Prüfung individuell erfolgt und chronologisch bearbeitet werden, kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass zur Bearbeitung Ihrer Anträge unbedingt die Vollständigkeit der Unterlagen erforderlich ist (Veranstaltungsprogramm, Flyer, Einladung, ggf. Lernerfolgskontrollen, etc).
Was hat der Anbieter nach der Veranstaltung zu beachten?
Der Anbieter kann die elektronische Übermittlung der zuerkannten Fortbildungspunkte auf die Punktekonten der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) durchführen.
Dies sollte möglichst zeitnah erfolgen, eine Frist ist hierfür nicht einzuhalten. Allerdings können Änderungen nur bis zu sieben Tage nach der Erstmeldung vorgenommen werden.
Die Teilnehmerliste und Evaluationsbögen bleiben beim Veranstalter.
Folgende Unterlagen muss der Anbieter gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Veranstaltungsdatum aufbewahren:
- Teilnehmerliste
- Finales Veranstaltungsprogramm
- ggf. Lernerfolgskontrolle (LEK)
- Evaluation der Veranstaltung
Was ist der Elektronische Informationsverteiler (EIV)?
Der EIV ist ein elektronisches Verfahren der Bundesärztekammer, das dafür sorgt, dass die Fortbildungspunkte, die ein Arzt bei einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung in einem beliebigen Kammerbereich erwirbt, zeitnah am Ende der Veranstaltung auf elektronischem Wege an die zuständige Ärztekammer übermittelt werden.
Die Registrierung der Teilnehmer wird dabei vom Fortbildungsanbieter vorgenommen.
Welche Voraussetzungen gibt es um den Facherwerb gemäß NiSV zu erlangen?
Je nach Art der Anwendung und Ihren Vorerfahrungen sind Fortbildungen im Umfang von bis zu 52 oder 92 Unterrichtseinheiten (UE) erforderlich, die bei verschiedenen Anbietern besucht werden können. Sollten Sie im Rahmen Ihrer ärztlichen Weiterbildung bereits bestimmte im Curriculum aufgeführte Kompetenzen erworben haben, ist eine doppelte Absolvierung dieser Module nicht notwendig.
Die Prüfung des Facherwerbs gemäß NiSV erfolgt in Bayern individuell durch die Gewerbeaufsichtsämter und richtet sich nach den Vorgaben der Bundesärztekammer. Im Falle einer Prüfung müssen Sie die Inhalte des vorgegebenen Curriculums in einem vergleichbaren zeitlichen Umfang nachweisen können. Eine Liste der jeweils zuständigen Stellen in den Bundesländern finden Sie unter folgendem Link:
bmuv.de/themen/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/zustaendigkeit-der-bundeslaender-nisv.
Da die Voraussetzungen individuell je nach Art der Anwendungen und Vorerfahrungen variieren, kann die Bayerische Landesärztekammer im Vorfeld nicht garantieren, dass durch eine Fortbildung der Facherwerb gemäß § 5 NiSV erreicht wird, selbst wenn die Veranstaltung mit CME-Punkten versehen ist. Die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesärztekammer erfolgt auf Basis der jeweiligen Fortbildungsordnung und nicht im Hinblick auf § 5 NiSV.
Insofern müssen Sie anhand des Curriculums überprüfen, welche Inhalte Ihnen noch fehlen und diese durch entsprechende Fortbildungen abdecken. Die Fortbildungen können auch bei verschiedenen Anbietern abgehalten werden. Anbieter, die Fortbildungen zum Erwerb der Fachkunde anbieten, müssen sich ebenfalls zeitlich und inhaltlich an dem Curriculum der BÄK orientieren.
Aus Gründen der Neutralität und des fairen Wettbewerbs können wir leider keine spezifischen Empfehlungen aussprechen.
Zuständigkeiten der Bundesländer NiSV
Was ist ein/e Interessenskonflikt/-kollision ?
Ein Interessenskonflikt liegt vor, wenn wirtschaftliche Beziehungen der wissenschaftlichen Kursleitung, des Anbieters oder auch der Mitwirkenden zu Unternehmen und deren Produkten/Verfahren bestehen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
Aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung (2015):
Interessenskonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden.
Unter primärem Interesse werden das Wohlergehen der Patienten und eine Weiterentwicklung des medizinischen Wissens verstanden. Sekundäre Interessen können materieller, sozialer und intellektueller Natur sein.
Die Bayerische Landesärztekammer bittet gemäß der Fortbildungsordnung (in Kraft seit 1. September 2025) im § 5 Abs. 8 um Offenlegung möglicher Interessenskonflikte.
Des Weiteren bitten wir Sie, im Antrag auf Fortbildungspunktezuerkennung sowie bei Ihrer Veranstaltung eventuelle Interessenskonflikte bekannt zu geben.
- Zu Investor: z.B. Aktienanteile an Produkt und/oder Unternehmen, die an der Veranstaltung beteiligt sind.
- Zu Produkt: z.B. Referent/Tutor war/ist an Produktentwicklung (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin) oder Produktvermarktung involviert.
- Zu Berater: z.B. beratend tätig zur Produkt/Unternehmen (rückwirkend bis zu 5 Jahren vor Veranstaltungstermin)
Fortbildung
Haben Sie Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie?
Hier geht es weiter zu den Antworten.
Ab wann ist die neue Fortbildungsordnung gültig?
Die neue Fortbildungsordnung tritt am 1. September 2025 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt angemeldeten Veranstaltungen werden nach der neuen Ordnung geprüft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Dürfen bayerische Kursanbieter bei der Erklärung der wissenschaftlichen Leitung den nicht digitalen Weg wählen?
Ja, wenn die wissenschaftliche Leitung nicht als BLÄK-Mitglied angegeben wird, muss die unterschriebene Erklärung heruntergeladen und im Antrag hochgeladen werden.
Gibt es neue Fortbildungskategorien?
Ja, neu ist die Kategorie L für Zusatzstudiengänge mit ärztlichem Bezug, die als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden können.
Ist eine digitale Evaluation möglich und wie viele Fragen sind nötig?
Ja, digitale Evaluation ist möglich; Struktur und Umfang sollten sich am Musterbogen der BLÄK orientieren.
Was ändert sich an den Begrifflichkeiten?
Die ärztliche Kursleitung wird zur wissenschaftlichen Leitung, der Veranstalter zum Anbieter.
Wie ändern sich die Zusatzpunkte bei E-Learning und Fachartikeln?
Bei vollständiger Erfüllung der Qualitätskriterien wird für bis zu acht E-Learning-Einheiten ein Zusatzpunkt vergeben.
Was bedeutet der Antrag auf eine klimasensible Fortbildungsveranstaltung?
Veranstaltungen können bei entsprechender Gestaltung als klimasensibel ausgewiesen und beworben werden.
Wie funktioniert die neue Evaluation und ist sie verpflichtend?
Die Evaluation ist verpflichtend; ein standardisierter Bogen wird bereitgestellt und muss auf Anfrage eingereicht werden.
Was ändert sich bei gesponserten Veranstaltungen?
Es sind detaillierte Offenlegungen erforderlich, und Sponsoring darf keinen Einfluss auf Inhalte haben.
Welche Änderungen ergeben sich für die wissenschaftliche Leitung?
Die wissenschaftliche Leitung muss eine verbindliche Erklärung zur Neutralität und Regelkonformität abgeben.
Was passiert bei unvollständigen Anträgen?
Unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt und werden nicht bearbeitet.
Was ändert sich bei der Anmeldung von Hospitationen?
Hospitationen müssen vorab vom Anbieter angemeldet werden; eine Anmeldung durch Teilnehmende ist nicht mehr möglich.
Wie funktioniert der E-Mailversand zur Bestätigung der wissenschaftlichen Leitung?
E-Mails werden gebündelt versendet und bei fehlender Bestätigung nach drei und sieben Tagen erinnert.
Welche Angaben müssen im Veranstaltungsprogramm enthalten sein?
Die erforderlichen Angaben sind im BLÄK-Portal im Infopoint unter „Veranstaltungsprogramm“ aufgeführt.
Werden Fall-, Tumor- und Schmerzkonferenzen weiterhin anerkannt?
Ja, sofern sie außerhalb der klinischen Routine stattfinden und nicht der individuellen Therapieentscheidung dienen.