Fortbildung

Ärztliche Fortbildung sichert und erweitert Ihre fachliche Kompetenz kontinuierlich – auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und moderner medizinischer Verfahren. Sie umfasst sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Inhalte, stärkt praktische Fähigkeiten und fördert kommunikative sowie soziale Kompetenzen.

Die Bayerische Landesärztekammer unterstützt Sie dabei mit anerkannten Fortbildungsangeboten, der Vergabe von Fortbildungspunkten sowie einem persönlichen Punktekonto zur Dokumentation Ihrer Aktivitäten.

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Fortbildungsportal der BLÄK

Anmelden einer Fortbildungs­veranstaltung

Mehr Infor­ma­ti­o­nen zu Aner­ken­nungs­kri­te­rien wie z.B. Anga­ben zur wissen­schaft­li­chen Leitung, Veran­stal­tungs­da­tum und -ort, Veran­stal­tungs­pro­gramm mit binden­den Beginn- und Endzei­ten sowie Pausen­zei­ten der Veran­stal­tung und gege­be­nen­falls finan­zi­elle Förde­rung Drit­ter mit Angabe der Förder­summe und Verwen­dungs­zweck sind in der aktu­el­len Fort­bil­dungs­ord­nung aufge­führt.

Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit

Telefonisch erreichen Sie die BLÄK am besten montags bis donnerstags 9:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 9:00 bis 12.00 Uhr. 

Bereichsleiterin Fortbildung, Qualitätssicherung, Prävention
Astrid Zobel, Geschäftsführende Ärztin
Bereich Fortbildung, Qualitätssicherung, Prävention

Ihre Ansprechpartner

Fortbildungen und Veranstaltungen der BLÄK
Telefon: 089 4147 141
Anbieter: Anmeldung, Änderungen und Absagen von Fortbildungsveranstaltungen
Telefon: 089 4147 123
Fortbildungspunktekonto
Telefon: 089 4147 124
Technische Probleme bei der Elektronischen Erfassung und Verteilung von Fortbildungspunkten (Elektronischer Informationsverteiler: EIV)
E-Mail: it@blaek.de

Fragen und Antworten zur ärztlichen Fortbildung in Bayern

Weitere Informationen zur Fortbildung

Haben Sie Fragen zur Qualitätssicherung in der Hämotherapie?

Hier geht es weiter zu den Antworten.

Ab wann ist die neue Fortbildungsordnung gültig?

Die neue Fortbildungsordnung tritt am 1. September 2025 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt angemeldeten Veranstaltungen werden nach der neuen Ordnung geprüft, eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Dürfen bayerische Kursanbieter bei der Erklärung der wissenschaftlichen Leitung den nicht digitalen Weg wählen?

Ja, wenn die wissenschaftliche Leitung nicht als BLÄK-Mitglied angegeben wird, muss die unterschriebene Erklärung heruntergeladen und im Antrag hochgeladen werden.

Gibt es neue Fortbildungskategorien?

Ja, neu ist die Kategorie L für Zusatzstudiengänge mit ärztlichem Bezug, die als Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden können.

Ist eine digitale Evaluation möglich und wie viele Fragen sind nötig?

Ja, digitale Evaluation ist möglich; Struktur und Umfang sollten sich am Musterbogen der BLÄK orientieren.

Was ändert sich an den Begrifflichkeiten?

Die ärztliche Kursleitung wird zur wissenschaftlichen Leitung, der Veranstalter zum Anbieter.

Wie ändern sich die Zusatzpunkte bei E-Learning und Fachartikeln?

Bei vollständiger Erfüllung der Qualitätskriterien wird für bis zu acht E-Learning-Einheiten ein Zusatzpunkt vergeben.

Was bedeutet der Antrag auf eine klimasensible Fortbildungsveranstaltung?

Veranstaltungen können bei entsprechender Gestaltung als klimasensibel ausgewiesen und beworben werden.

Wie funktioniert die neue Evaluation und ist sie verpflichtend?

Die Evaluation ist verpflichtend; ein standardisierter Bogen wird bereitgestellt und muss auf Anfrage eingereicht werden.

Was ändert sich bei gesponserten Veranstaltungen?

Es sind detaillierte Offenlegungen erforderlich, und Sponsoring darf keinen Einfluss auf Inhalte haben.

Welche Änderungen ergeben sich für die wissenschaftliche Leitung?

Die wissenschaftliche Leitung muss eine verbindliche Erklärung zur Neutralität und Regelkonformität abgeben.

Was passiert bei unvollständigen Anträgen?

Unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt und werden nicht bearbeitet.

Was ändert sich bei der Anmeldung von Hospitationen?

Hospitationen müssen vorab vom Anbieter angemeldet werden; eine Anmeldung durch Teilnehmende ist nicht mehr möglich.

Wie funktioniert der E-Mailversand zur Bestätigung der wissenschaftlichen Leitung?

E-Mails werden gebündelt versendet und bei fehlender Bestätigung nach drei und sieben Tagen erinnert.

Welche Angaben müssen im Veranstaltungsprogramm enthalten sein?

Die erforderlichen Angaben sind im BLÄK-Portal im Infopoint unter „Veranstaltungsprogramm“ aufgeführt.

Werden Fall-, Tumor- und Schmerzkonferenzen weiterhin anerkannt?

Ja, sofern sie außerhalb der klinischen Routine stattfinden und nicht der individuellen Therapieentscheidung dienen.