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Approbation & Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte

Hier finden Sie Informationen zur Approbation und Berufserlaubnis sowie zu Antragstellung und zuständigen Behörden in Bayern

Für die Ausübung einer ärzt­li­chen Tätig­keit in Deut­sch­land ist entwe­der eine Appro­ba­tion nach § 3 der Bunde­s­ärz­te­ord­nung (BÄO) oder eine Erlaub­nis zur „vor­über­ge­hen­den“ Ausübung des ärzt­li­chen Berufs nach § 10 BÄO erfor­der­lich. Anders als die Erlaubnis zur „vorübergehenden“ Ausübung, ist die Appro­ba­tion nach § 3 BÄO unbe­fris­tet und nicht auf bestimmte Tätig­kei­ten und Beschäf­ti­gungs­stel­len beschränkt. Nach Ertei­lung der Appro­ba­tion bzw. der entspre­chend bean­trag­ten Berufs­er­laub­nis ist der Arzt nach dem Heil­be­rufe-Kammer­ge­setz (HKaG) verpflich­tet, sich bei der für den Ort seiner Nieder­las­sung bzw. seinen Tätig­keit­s­ort zustän­di­gen ärzt­li­chen Berufs­ver­tre­tung zu melden.

Die ärztliche Approbation

Die Zuständigkeiten für die Ausstellung der Approbation hängen davon ab, in welchem Land die ärztliche Ausbildung abgeschlossen wurde.

Abschluss in Deutschland:

Für die Erteilung der Approbation ist die Regierung von Oberbayern oder die Regierung von Unterfranken zuständig. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Regierungen:

Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland – Regierung von Oberbayern

Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland – Regierung von Unterfranken

Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz:
Für die Erteilung der Approbation ist bayernweit die Regierung von Oberbayern zuständig.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Abschluss in einem Drittstaat:

Für sämt­li­che Aner­ken­nungs­ver­fah­ren ausländischer Berufsqualifikationen ist in Bayern ausschließ­lich die Regie­rung von Ober­bay­ern zustän­dig. Die Bean­tra­gung einer Appro­ba­tion bei Ausbil­dung in einem Dritt­staat ist über das Bayern Portal möglich.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Berufserlaubnis für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Die Berufs­er­laub­nis für auslän­di­sche Ärztinnen und Ärzte ermög­licht es Ihnen, vorüber­ge­hend in Deut­sch­land zu arbei­ten und dort Ihre medi­zi­ni­sche Tätig­keit auszu­ü­ben. Dabei ist die Ausübung des Berufs allerdings nur unter der Aufsicht eines appro­bier­ten Arztes gestat­tet. Zusätz­lich werden in der Regel Neben­be­stim­mun­gen fest­ge­legt, die beispiels­weise die Beschrän­kung auf bestimmte Tätig­kei­ten und Beschäf­ti­gungs­stel­len umfas­sen können.

Für die Erteilung der Erlaub­nis ist die Regie­rung von Ober­bay­ern zuständig. Voraussetzung ist unter anderem ein erfolg­reich abge­schlos­se­nes medi­zi­ni­sches Studium, die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie ausrei­chende deut­sche Sprach­kennt­nisse, die Kennt­nisse auf dem Niveau C1 umfas­sen. Zum Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse kann die Fach­spra­chen­prü­fung bei der Bayerischen Landesärztekammer durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem folgen­den Link: Weitere Infos zur Fach­spra­chen­prü­fung.

Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB)

Falls Sie weitergehende Informationen zur Berufsanerkennung in Bayern benötigen, hilft Ihnen die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) als bayernweit zuständige Kompetenzstelle im Bereich Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter. Dort werden Arbeitgeber bayernweit individuell, neutral und kostenfrei rund um das Thema Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beraten. Dieses Beratungsangebot richtet sich auch an Personen mit abgeschlossenen ausländischen Berufsabschlüssen in den Gesundheitsberufen, die in Bayern leben oder in Bayern eine neue Heimat finden möchten.

Die KuBB erreichen Sie unter folgenden Link: Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften – Regierung von Mittelfranken

Weitere Informationen zur ärztlichen Tätigkeit in Deutschland finden Sie auch auf der Seite der Bundesärztekammer unter: Ärztliche Tätigkeit in Deutschland