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Wie funktioniert die neue Evaluation und muss jede Veranstaltung evaluiert werden?

Eine Evalua­tion der Veran­stal­tung durch die Teil­neh­men­den ist laut der neuen FO verpflich­tend. Anbie­ter erhal­ten künf­tig einen stan­dar­di­sier­ten (Muster-)Evalua­ti­ons­bo­gen zusam­men mit dem Aner­ken­nungs­be­scheid zuge­schickt. Dieser sollte dann nach der Veran­stal­tung den Teil­neh­men­den ausge­hän­digt werden. Die Evalua­ti­ons­bö­gen müssen der BLÄK auf Anfrage zuge­sen­det werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de