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Wie läuft die Bewertung der Kenntnisprüfung ab?

Die Bewertung erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema. Die Kenntnisprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn die Prüfungskommission in einer Gesamtbetrachtung die Patientenvorstellung (Simulationspatient = Schauspieler) und die Leistungen in den einzelnen geprüften Fächern und Querschnittsbereichen als bestanden bewertet. Eine Notenvergabe erfolgt nicht.

Das Ergebnis wird Ihnen nach der Prüfung mitgeteilt.

Die Bayerische Landesärztekammer teilt der Berufszulassungsstelle in der Regierung von Oberbayern anschließend das Ergebnis der Kenntnisprüfung mit.

Mit dem Bestehen der Kenntnisprüfung gilt die erforderliche fachliche Qualifikation eines gleichwertigen Ausbildungsstandes als nachgewiesen.

Wenn alle anderen Voraussetzungen ebenfalls vorliegen, wird Ihnen die Approbation von der Regierung von Oberbayern erteilt und die Approbationsurkunde übersandt.