Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, an der Kenntnisprüfung teilzunehmen, müssen Sie neben dem schriftlichen Rücktrittsgesuch auch unverzüglich ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bei der Berufszulassungsstelle vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Gleichzeitig müssen Sie der Bayerischen Landesärztekammer über die Nichtteilnahme informieren.
Ab dem zweiten Rücktrittsgesuchs ist zwingend umgehend ein amtsärztliches Attest vorzulegen. Darüber hinaus kann bei Zweifeln an der Prüfungsunfähigkeit bzw. bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung zur Berufsausübung vor erneuter Ladung zur Kenntnisprüfung ein fachärztliches Attest bzw. eine ärztliche Begutachtung verlangt werden.
Sollten Sie aus anderen Gründen nicht an der Kenntnisprüfung teilnehmen können, so ist dies ebenfalls der Berufszulassungsstelle unverzüglich schriftlich unter Vorlage entsprechender Nachweise anzuzeigen und die Bayerische Landesärztekammer zu informieren.
Die Berufszulassungsstelle entscheidet über die Genehmigung des Rücktrittsgesuches. Sollte dieses nicht genehmigt werden, so gilt die Kenntnisprüfung als nicht bestanden.