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Arztausweise
Elektronischer Arztausweis
Der elektronische Arztausweis ist eine Ausprägung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA, Health Professional Card, HPC). Er ermöglicht die sichere digitale Identifikation von Ärztinnen und Ärzten und den Zugang zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen.
Sichtausweis im Scheckkartenformat
Ergänzend steht allen Ärztinnen und Ärzten ein reiner Sichtausweis im Scheckkartenformat ohne Chip zur Verfügung. Dieser dient als nicht-elektronisches Pendant und ermöglicht eine verlässliche Identifikation im beruflichen Alltag.
Auf dem kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) (mit Chip, der alle für die Telematikinfrastruktur benötigten Daten enthält) ist der Name des Arztes, die herausgebende Ärztekammer, die Gültigkeitsdauer und ein Passfoto aufgedruckt, um auch den Erfordernissen eines reinen Sichtausweises Rechnung zu tragen.
Der neue kostenfreie reine Sichtausweis im Scheckkartenformat (ohne Chip) ist das nicht-elektronische Pendant für alle Ärztinnen und Ärzte die nicht an der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Dieser kann weiterhin von allen Ärztinnen und Ärzten kostenfrei beantragt werden, auch zusätzlich zum eHBA.
Der alte blaue Sichtausweis in Papierform, der früher von den ärztlichen Meldestellen ausgestellt wurde, kann leider nicht mehr verlängert werden, da er nicht mehr den geltenden Bestimmungen entspricht.
Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis (eHBA) sowie den kostenfreien nicht-elektronischen Arztausweis im Scheckkartenformat können Sie im Meine BLÄK-Portal beantragen.
Frist für Austausch von Arzt- und Praxisausweisen bis Mitte 2026 verlängert – Kein Aufschub für ältere Konnektoren
Heilberufsausweise und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni und damit ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen genutzt werden. Mit der Fristverschiebung reagiert die gematik auf die anhaltenden Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern. Sie kommt damit einer Forderung der KBV nach, die sich seit Monaten für eine Übergangslösung eingesetzt hatte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Antworten auf häufige Fragen zum eHBA finden Sie unter dem folgenden Link:
Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat für Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht zu verschiedenen digitalen Anwendungen der Patientenversorgung sowie zum elektronischen Heilberufsausweis erstellt. Diese befindet sich im beigefügten Anhang.
Videotutorial der Gematik zum eHBA
Auf YouTube bietet die Gematik ein Videotutorial an, welches Ärztinnen und Ärzten detailliert den Weg zum elektronischen Arztausweis erklärt.
Erklärfilme der Gematik
elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA soll zu einem zentralen Element in einem digital vernetzten Gesundheitswesen werden. Mit dem Aufbau und der Einführung der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen sind hohe Erwartungen an eine Verbesserung der Patientenversorgung geknüpft. Insbesondere durch eine verbesserte, schnellere und idealerweise vollständige Bereitstellung von relevanten Informationen zu Patienten soll die Behandlung unterstützt werden. Als „Königsdisziplin“ der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung wird hierbei gerne die ePA benannt. Sie soll in der Hand der Patienten das zentrale Element einer vernetzten Gesundheitsversorgung werden. In der persönlichen ePA können Patienten die bislang an verschiedenen Orten vorliegenden Dokumente zu Behandlungen, Therapien, anamnestischen Informationen oder Befunden an einer Stelle digital zusammenführen, verwalten und für die Behandlung verfügbar machen. Die Bundesärztekammer informiert (Stand Juli 2021) über die ePA, gesetzliche Grundlagen, Einführungsstufen und Funktionalitäten, erforderliche Komponenten und deren Verfügbarkeit und Finanzierung. Ein Informationsvideo der gematik zeigt, welche Möglichkeiten Ärztinnen und Ärzte mit der ePA in ihrem Praxisverwaltungssystem haben.