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BZgA unterstützt Hausärzte bei der Beratung von Patienten zur Organ- und Gewebespende

Gemäß dem aktualisierten Transplantationsgesetz können sich Patientinnen und Patienten in Hausarztpraxen ab dem 1. März 2022 alle zwei Jahre zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte dabei mit einem umfassenden, kostenlos erhältlichen Informationspaket, welches zur Weitergabe an Patienten gedacht sind. Mit diesen Materialien können sich Interessierte auf ein Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende bei ihrem Hausarzt vorbereiten.

Das Informationspaket enthält:

  • Zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“
  • Zehn Broschüren „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende. Drei Wege: kurz und knapp“
  • Zehn Informationskarten
  • 100 Organspendeausweise als Plastikkarten

Die Hausarztpraxen können die Informationsmaterialien bei der BZgA kostenfrei per E-Mail an hausarzt@bzga.de oder unter der Faxnummer 0221 8992257 bestellen oder nachbestellen.

Darüber hinaus können sich Hausärzte bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und Gewebespende an das kostenfreie „Infotelefon Organspende“ wenden. Bestellungen von Informationsmaterial sind hierüber ebenfalls möglich. Das Infotelefon Organspende ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 90 40 400 erreichbar.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de

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