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Coronavirus SARS-CoV-2 – Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, dass die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 15. November 2022
(AV Corona-Schutzmaßnahmen) zum 28. Februar 2023 auslaufen wird und die darin angeordneten spezifischen Schutzmaßnahmen gegenüber positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen zu diesem
Zeitpunkt enden werden.

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Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de