Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, dass die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 15. November 2022
(AV Corona-Schutzmaßnahmen) zum 28. Februar 2023 auslaufen wird und die darin angeordneten spezifischen Schutzmaßnahmen gegenüber positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen zu diesem
Zeitpunkt enden werden.