Hinweis auf Erstattung von Entschädigungen bei Arbeitsausfall wegen Absonderung oder Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1, 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Bayerische Staatsregierung und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Plege und Prävention (StMGP) haben am 29. April 2022 eine Neufassung der Verordnung zur Änderung über die staatliche Gesundheitsverwaltung (GesV) erlassen. Anträge auf Verdienstausfallentschädigung gem. §§ 56 ff. IfSG können seit dem 1. Mai 2022 bayernweit ausschließlich über das Online-Portal (https://www.verdienstausfall-corona.bayern) gestellt werden. Eine Antragstellung über den Postweg, per E-Mail oder per Fax ist nicht mehr möglich. Generell ist die Regierung zuständig, in deren Bereich das Tätigkeitsverbot beziehungsweise die Absonderungsanordnung erlassen wurde.