Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b SGB V an.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passt seine Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 136b SGB V an.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie durch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses Nr. 32 / 2020 vom 16. Juli 2020
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