Seit 1. Mai 2019 ist eine Fassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) in Kraft (WO 2004 in der Fassung vom 28. Oktober 2018). Mit dieser Fassung, die der Bayerische Ärztetag 2018 beschlossen hat, wurden einige Teile der novellierten Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) in die aktuell gültige WO übernommen (siehe „Bayerisches Ärzteblatt“ 12/2018, Seite 695 ff.). Im Gebiet Allgemeinmedizin wurden die Weiterbildungszeiten und auch einige Weiterbildungsinhalte geändert.