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Was tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung?

Ob Spuren von Gewalt, mangelnde Hygiene oder nicht witterungsgemäße Kleidung – immer wieder erlangen Ärztinnen und Ärzte und andere Berufsgeheimnisträgerinnen – und träger während ihrer Arbeit Kenntnis über eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Doch was ist konkret zu tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung? Antworten auf diese Frage liefert eine brandaktuelle Übersicht des Staatsministeriums der Justiz sowie des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für Berufsgeheimnisträger.

Die Handreichung enthält unter anderem nützliche und hilfreiche Informationen zu Mitteilungs- und Kooperationswegen mit Behörden und anderen Verantwortlichen bei einem Hinweis bzw. Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Die Übersicht können Sie unter dem folgenden Link als PDF-Datei herunterladen.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de