Ja, Sie müssen aber nicht nur den Wechsel der Weiterbildungsstätte melden. Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe f der Meldeordnung müssen Sie der für Sie zuständigen Meldestelle (Bezirksverband oder über das Formular “Veränderungsmeldung“ auf unserer Homepage) mitteilen, in welcher Facharzt- und/oder Schwerpunktkompetenz bzw. in welcher Zusatzweiterbildung und in welcher Abteilung Sie in Weiterbildung sind. Ein Wechsel der Abteilung muss ebenfalls gemeldet werden.