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Muss ich der Bayerischen Landesärztekammer eine neue Weiterbildungsstätte mitteilen?

Ja, Sie müssen aber nicht nur den Wech­sel der Weiter­bil­dungs­stätte melden. Gemäß § 5 Abs. 1 Buch­stabe f der Melde­ord­nung müssen Sie der für Sie zustän­di­gen Melde­stelle (Bezirks­ver­band oder über das Formu­lar “Verän­de­rungs­mel­dung“ auf unse­rer Home­page) mittei­len, in welcher Fach­a­rzt- und/oder Schwer­punkt­kom­pe­tenz bzw. in welcher Zusatz­wei­ter­bil­dung und in welcher Abtei­lung Sie in Weiter­bil­dung sind. Ein Wech­sel der Abtei­lung muss eben­falls gemel­det werden.

Ihr Ansprechpartner

Kommunikation/Politik/Marketing

Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Telefon: 089 4147 268
E-Mail: presse@blaek.de